Samstag, Mai 21, 2016

Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger sollten sich alle Möglichkeiten offen halten!

Anleger fragen sich: Wie geht es nach der Insolvenz weiter? Anleger sollten sich organisieren! BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche in alle Richtungen!


Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.

Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.

Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen denn Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren tausend Anlegern eingesammelt, damit die Anleger vermeintlich hohe Renditen im Investment durch Edelhölzer erzielen können sollten.

Weiter noch: Lignum hatte sogar inzwischen die BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht. In der „nobilispost“, Ausgabe April 2016, teilt Lignum unter der Überschrift“ BaFin zerstört Lignum“ mit, dass die BaFin zu Unrecht am 17.03.2016 das Angebot nobilis untersagt hätte. Damit sei ein gesundes, zukunftsweisendes Unternehmen zerstört worden, ja weiter noch, ein „Kollateralschaden bei nobilis-Käufern lasse die BaFin kalt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu:
„Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer Ansicht  nach nicht begründet, vielmehr sollte gefragt werden, warum kein ausreichender Prospekt von Lignum vorgelegt werden konnte“.

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird,  eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.

Da, wie dem BSZ e.V. bekannt wurde, sich inzwischen auch eine „Anleger-Interessenvereinigung Lignum“ gegründet hat, auf die auch von Lignum in der nobilispost hingewiesen wird, sollten sich Anleger genau fragen, ob hier auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchgesetzt werden?

So weist der BSZ e.V. die Anleger darauf hin, dass auch gegen die jeweiligen Vermittler oder Initiatoren der Anlage begründete Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Insbesondere die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.

Anleger sollten sich hier also alle Möglichkeiten offen halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler oder die Initiatoren geltend gemacht werden können. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Lignum Sachwert Edelholz AG“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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