Dienstag, Mai 24, 2016

HCI MS CITY OF GUANGZHOU: AG LÜNEBURG ERÖFFNET INSOLVENZVERFAHREN

Das Amtsgericht Lüneburg hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou am 11. Mai eröffnet (Az.: 56 IN 16/16). Für die Anleger kann die Insolvenz den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.


Die Beteiligung für den 2007 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou stand für die Anleger unter keinem guten Stern. Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Containerschiff beteiligen. Doch die Hoffnungen auf ordentliche Renditen erfüllten sich nicht. Im Gegenteil: Wie auch bei vielen anderen Schiffsfonds machten sich die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar. Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten führten auch bei der Fondsgesellschaft der HCI MS City of Guangzhou zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Offensichtlich wurden sie besonders in den Jahren 2011 und 2013 – als frisches Kapital benötigt wurde, um den Notverkauf des Schiffes zu verhindern.

Nun ist es für die Anleger noch dicker gekommen. Nach der Insolvenz drohen ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage. So weit muss es allerdings nicht kommen. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Daraus können Schadensersatzansprüche der Anleger resultieren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Die bestehenden Risiken wurden dabei häufig ausgeklammert oder nur am Rande erwähnt. „Dabei sind die Risiken vielfältig. Sie beginnen bei den langen Laufzeiten und enden beim Totalverlust für die Anleger. Die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegen, dass Schiffsfonds in der Regel eben keine sicheren, sondern hoch spekulative Geldanlagen sind. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ebenso hätten die Banken ihre teilweise sehr hohen Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs können einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Daher müssen die Anleger nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend über die Kick-Backs aufgeklärt werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS CITY OF GUANGZHOU anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS CITY OF GUANGZHOU kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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