Das Amtsgericht Lüneburg hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou am 11. Mai eröffnet (Az.: 56 IN 16/16). Für die Anleger kann die Insolvenz den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.
Die Beteiligung für den 2007 vom Emissionshaus HCI Capital
aufgelegten Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou stand für die Anleger unter
keinem guten Stern. Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro konnten sich die
Anleger an dem Containerschiff beteiligen. Doch die Hoffnungen auf ordentliche
Renditen erfüllten sich nicht. Im Gegenteil: Wie auch bei vielen anderen
Schiffsfonds machten sich die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar.
Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten führten auch bei der
Fondsgesellschaft der HCI MS City of Guangzhou zu wirtschaftlichen
Schwierigkeiten. Offensichtlich wurden sie besonders in den Jahren 2011 und
2013 – als frisches Kapital benötigt wurde, um den Notverkauf des Schiffes zu
verhindern.
Nun ist es für die Anleger noch dicker gekommen. Nach der
Insolvenz drohen ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer
Einlage. So weit muss es allerdings nicht kommen. „Gerade bei der Vermittlung
von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen.
Daraus können Schadensersatzansprüche der Anleger resultieren“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht.
Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen
häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Die
bestehenden Risiken wurden dabei häufig ausgeklammert oder nur am Rande
erwähnt. „Dabei sind die Risiken vielfältig. Sie beginnen bei den langen
Laufzeiten und enden beim Totalverlust für die Anleger. Die zahlreichen
Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegen, dass
Schiffsfonds in der Regel eben keine sicheren, sondern hoch spekulative
Geldanlagen sind. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so der
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Ebenso hätten die Banken ihre teilweise sehr hohen
Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs können einen
erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Daher müssen die Anleger
nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend über die Kick-Backs
aufgeklärt werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS CITY OF
GUANGZHOU anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS CITY OF GUANGZHOU kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
cp
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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