Die Dubai Sports City Beteiligungs GmbH wurde mit Urteil des Landgerichts Fulda vom 16.03.2016 zu Schadensersatz i.H.v. € 10.500,00 verurteilt.
Einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenem
Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG, vormals Trend Capital GmbH
& Co. Dubai Sports City KG, wurde mit Urteil des Landgerichts Fulda vom
16.03.2016 Schadensersatz i.H.v. € 10.500,00 zugesprochen.
Dies ist für Anleger deswegen bedeutsam, da diese in der
Vergangenheit zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH
& Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG –
aufgefordert wurden. Anleger, die hier erfolgreich wegen fehlerhafter Anlageberatung
klagen, haben einen Anspruch auf Freistellung von diesen Forderungen und
darüber hinaus einen titulierten Anspruch darauf, ihr bereits verloren
geglaubtes Kapital vollumfänglich zurück zu erhalten. Denn sie sind
wirtschaftlich so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nie erworben.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage
durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt
prüfen zu lassen. So gilt es insbesondere zu klären, ob eine fehlerhafte
Aufklärung/ Beratung vorliegt.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt
sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen,
so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der
gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital
abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück. Bei dieser Anlage
besteht u.a. das Risiko eines Totalverlusts der Einlage und die Gefahr der
Rückforderung von Ausschüttungen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, welche den Anleger im Verfahren vor dem
Landgericht Fulda betreut hat, erklärt: „Es ist Eile geboten, da potentielle
Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern zeitnah zu verjähren drohen.
So tritt die absolute Verjährung dieser Ansprüche taggenau 10 Jahre nach
Zeichnung ein.“
Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und
Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in
vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter
Anlageberatung.
Wenn es um die Verfolgung
oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Dubai Sports
City Beteiligungs GmbH.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai
Sports City Beteiligungs GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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