Für viele geschädigte Kapitalanleger sind hohe Anwalts- und Gerichtskosten bei der Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts,
dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der
Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne
Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist
bedroht.
Wer glaubt, dass er bei seiner Kapitalanlage nicht richtig
beraten wurden, ihm wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles
mir Rechten Dingen zugeht, für den ist der Rechtsweg meist die beste Option.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos
einen fokussierten Ansatz, der jedem eine ehrliche Einschätzung seiner Chancen
zum Ausgleich seines finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Außergerichtliche Möglichkeiten
ausloten
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte raten daher zuerst
außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen
mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen
werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten
Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen.
Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche
Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine
Rechtsschutzversicherung verfügt.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen
- sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht
zu vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen
ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt
einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Ein
Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice zahlt dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe einen
Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ
e.V. Fördergemeinschaft. Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, entstehen dem BSZ e.V. Fördermitglied bis dahin
keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit
verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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