Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!
Hundertausende Anleger haben mit zweifelhaften
Kapitalanlagen Ihr Geld verloren. Die systematische Geldvernichtung ist Teil der wie geschmiert
laufenden Finanzindustrie. Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die
Massenverkäufe von schwindelhaft überbewerteten Schrottimmobilen, die von
aggressiven Drückerkolonnen als Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.
Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle.
Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds,
Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine
Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge
versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.
Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum
Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds
generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung
überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds
als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen
teilweise von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.
„Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos
ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine
Frage der Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Schon
jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Nur durch die
massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei
von Kleinanlegern von selbst erledigen.
95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts und
Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss.
Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße
still. Diese Situation bewirkt aber,
dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als
die gierigen Deppen dastehen die selbst
an Ihrem Unglück schuld sind!
Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über
BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und
die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Das Prinzip ist einfach aber Wirkungsvoll. Die betroffenen
Anleger bilden innerhalb der BSZ e.V. Fördergemeinschaft einen Solidarverbund
der sich selbst finanziert. Jedes neue Mitglied zahlt einen einmaligen
Förderbeitrag in Höhe von 150.- Euro zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice. Wenn sein Schadensersatzanspruch
außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden kann, leistet er einen
Förderbeitrag in Höhe von 20% (Mitglieder mit Rechtsschutzversicherung 5%) der
beigetriebenen Summe.
Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten: Anlegerklagen
können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst
außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen
mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen
werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten
Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen.
Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche
Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine
Rechtsschutzversicherung verfügt.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben der Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und
falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten.
Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Das Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt dann im Erfolgsfall von
der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag an die BSZ e.V.
Fördergemeinschaft.
Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg
entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall
betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn
eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Anleger erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter
verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite
www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.sammelklagen.de
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. selbst nicht durchgeführt sondern
ausschließlich von BSZ e.V. Vertrauensanwälten.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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