Dienstag, April 05, 2016

Geschädigte Kapitalanleger: Die systematische Geldvernichtung ist Teil der wie geschmiert laufenden Finanzindustrie.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!

Hundertausende Anleger haben mit zweifelhaften Kapitalanlagen Ihr Geld verloren. Die systematische  Geldvernichtung ist Teil der wie geschmiert laufenden Finanzindustrie. Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die Massenverkäufe von schwindelhaft überbewerteten Schrottimmobilen, die von aggressiven Drückerkolonnen als Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.

Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen teilweise von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.

„Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.

95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht!  Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still.  Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.

Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die  gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Das Prinzip ist einfach aber Wirkungsvoll. Die betroffenen Anleger bilden innerhalb der BSZ e.V. Fördergemeinschaft einen Solidarverbund der sich selbst finanziert. Jedes neue Mitglied zahlt einen einmaligen Förderbeitrag in Höhe von 150.- Euro zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice. Wenn sein Schadensersatzanspruch außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden kann, leistet er einen Förderbeitrag in Höhe von 20% (Mitglieder mit Rechtsschutzversicherung 5%) der beigetriebenen Summe.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten: Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben der Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Das Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Anleger erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de

Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



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