Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit gerichtlich in Anspruch genommen, wenn sie die Zahlung der Rateneinlagen gestoppt haben.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB empfehlen: Anleger
sollten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Zahlungsaufforderungen
nicht ungeprüft nachkommen.
Das Amtsgericht München hat in einem von der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB erstrittenen Urteil im Februar 2016 die Klage der
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf Zahlung
rückständiger Raten abgewiesen. Die Widerrufsbelehrung, so das Amtsgericht
München, sei fehlerhaft, weshalb die Anlegerin ihre auf den Beitritt gerichtete
Vertragserklärung auch noch Jahre nach dem Beitritt widerrufen konnte.
Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich
gegen die behauptete Forderung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH &
Co. SafeInvest 2. KG erfolgreich zu wehren, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Henning Leitz.
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz meint, dass auch die von der
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG verwendete
Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Zudem sind nach den Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Anleger
häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg
Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG einhergehenden
Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt worden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte vertreten
bereits mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co.
SafeInvest 1. und 2. KG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.
Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Fonds anwaltlich
prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende
Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen
Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.
Wenn es um die Verfolgung
oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Opalenburg
Vermögensverwaltung.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung können kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne
eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
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