Dem BSZ e.V. wird von Betroffenen berichtet, dass sie erhebliche Gelder auf ein Konto bei dem Broker "NoaFX" in Neuseeland (http://www.noafx.com ) investiert hätten. Ihr Versuch, das Geld wieder zurück nach Deutschland zu transferieren, sei aber gescheitert. Sie kämen nicht mehr an das Geld heran.
Grundsätzlich ist Neuseeland ein sehr guter
Wirtschaftsstandort, und auch Finanzunternehmen unterliegen einer strengen
Regulierung. Auch der Broker Noafx behauptet auf seiner Internetseite, als
Finanzdienstleister in Neuseeland aufsichtsrechtlich registriert und auch Mitglied
in einem Gremium zur Durchführung von
Streitschlichtungsverfahren zu sein.
Diese Behauptungen
sind allerdings falsch.
Das Finanz-Unternehmen hat sich nicht aufsichtsrechtlich
lizensieren lassen und unterliegt somit nicht den strengen
Regulierungs-Anforderungen von Neuseeland.
Wie dem BSZ e.V. berichtet wird, sollen im Übrigen die
gleichen "Direktoren" dieses
Brokers auch schon in der Vergangenheit Betrugsfirmen gegründet und
schließlich - nachdem genug Gelder
eingesammelt worden waren - Insolvenz
angemeldet haben.
Über den Verbleib der von den Betroffenen investierten
Gelder ist derzeit wenig bekannt, nach letzten Informationen sollen die
eingesammelten Gelder wohl illegal nach Singapore und Indien transferiert
worden sein.
Betroffene sollten
sich rechtlich beraten lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt einen Anwalt, der bereits eine
Vielzahl ähnlicher Fälle betreut. Er ist
zudem Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, zertifizierter
Finanzanalyst und hat zudem früher als Analyst und Vermögensverwalter mehrere
Jahre in Vermögensverwaltungen gearbeitet.
Wenn es um die Verfolgung
oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Anlage im Ausland.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage im Ausland können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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