Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein.e.V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.
Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der
Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als
scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung
für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse
Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die
Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer
geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als
uninteressante graue Maus unter.
Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten
es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den
Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich
selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu
haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft
für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel
für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und
Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen.
Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich
kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung, schlecht vorbereitete oder
gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter schon
vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für
sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert
und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Bei einem Streitwert von 10 000.- Euro
sind das immerhin 745,40 Euro die dem Anleger in Rechnung gestellt werden
können. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger
eingesammelt hat.
Für Anleger die glauben, dass sie bei
ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte
vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, die können sich
jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen
Mitgliedern kostenlos über BSZ Vertrauensanwälte die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher
Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Das Prinzip ist einfach
aber Wirkungsvoll: Die betroffenen Anleger bilden innerhalb der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft einen Solidarverbund der sich selbst finanziert. Jedes
neue Mitglied zahlt einen einmaligen Förderbeitrag in Höhe von 150.- Euro zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice. Wenn sein
Schadensersatzanspruch außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden kann,
leistet er einen Förderbeitrag von 20% (Mitglieder mit Rechtsschutzversicherung
5%) der beigetriebenen Summe.
Führen die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der
Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber
durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die
weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen
Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ®
e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte
prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor
Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle
außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben,
oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der
drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer.
Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung
verfügt.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst
schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und
nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite
www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.sammelklagen.de
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt sondern ausschließlich von BSZ e.V. Vertrauensanwälten.
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