Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich Anleger an dem von Dr. Peters aufgelegten Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und - DS Blue Wave beteiligen.
Die Schiffsfonds blieben hinter den Erwartungen zurück.
Erfreulich ist für die Anleger die Schiffsfonds- Beteiligung an dem 2007
aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 leider nicht verlaufen. Schnell machte sich die Krise
der Handelsschifffahrt bemerkbar, so dass die Ausschüttungen zurückgefordert
wurden und die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. "
Beide Fondsschiffe DS Blue Ocean und DS Blue Wave wurden
inzwischen verkauft.
Anfang 2016 ist der Verkauf der Fondsschiffe über die Bühne
gegangen, berichtet das "fondstelegramm".
Allerdings bekommen die Anleger kein Geld. Der Verkaufserlös
reicht wohl nicht aus, um die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden
Bank voll bedienen zu können.
Allerdings hat diese offenbar auch auf einen Teil ihrer
Forderungen verzichtet. "Sollte die Fondsgesellschaft noch weitere
Schulden haben, könnte auch die Außenhaftung der Anleger gegenüber den
Gläubigern wieder aufleben.
Die Anleger könnten nun an die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen denken. Da bei der Vermittlung von Schiffsfonds die
Anleger häufig fehlerhaft beraten wurden, können Schadensersatzansprüche aus
Falschberatung entstanden sein! .
Häufig wurden in den Anlageberatungsgesprächen nur die
Vorzüge einer Beteiligung an einem Schiffsfonds dargestellt. Über die Risiken
wurden die Anleger häufig im Unklaren gelassen. Allerdings müssen im Zuge einer
anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken umfassend erläutert
werden. Dazu zählen neben den konjunkturellen Schwankungen etwa die langen
Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders das
Totalverlust-Risiko für die Anleger.
Zur Beratungspflicht der Banken gehört es außerdem, ihre
Rückvergütungen für die Vermittlung der Anteile offenzulegen. Anhand dieser
sog. Kick-Backs kann der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen,
das nicht zwangsläufig zu seinen Anlagewünschen nach einer sicheren Geldanlage
passen muss. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der
höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH ebenfalls Schadensersatz geltend
gemacht werden.
Es lohnt sich also, sich den Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125
genauer anzusehen und eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
hinzuzuziehen.
Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch
Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia
Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich
beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den
Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des
Praxishandbuchs Schiffsfonds- gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
"Schiffsfonds" beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.04.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen