Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in
denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach
nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen
werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust
erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig
ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen
lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend
geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage
investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage
verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur
eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch
das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.
Der BSZ e.V. bittet
Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber
zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden. Mit
Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz.
Dafür danken wir ihnen schon jetzt.
Wir sichern aber auch Betroffenen die in (scheinbar)
ungesetzliche oder eigentlich undurchführbare
Finanzgeschäfte hineingezogen wurden und aus Angst vor der Blamage keine
Anzeige erstatten oder zumindest rechtliche Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen, diskrete Hilfe zu.
Wenn es um die Verfolgung
oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Anlage
gescheitert – was nun?
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert – was nun? können kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos
zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
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kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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