Freitag, April 18, 2014

LG Frankfurt/Main verurteilt Frankfurter Sparkasse wegen Reefer Flottenfonds 2!

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstreiten Schadensersatz. In dem erstrittenen Urteil vom 19.02.2014 hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz in Höhe von € 24.000, - und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am "Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds" verurteilt.


Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Frankfurter Sparkasse eine Beteiligung an dem Fonds "Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG" empfohlen. Das Landgericht Frankfurt/Main bejaht selbstverständlich das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugin wurde die Ehefrau des Klägers vernommen. Gegen die Pflicht einer anlegergerechten und objektgerechten Beratung hat die Beklagte nach dem Landgericht Frankfurt/Main schuldhaft verstoßen.

Der Berater hatte, so das Landgericht Frankfurt/Main, zugesagt, daß eine jährliche Rendite von 6 % anfallen und die Einlage nach 6 Jahren zurückbezahlt werde. Diese Aussage war ganz klar unzutreffend, weil die Höhe der jährlichen Ausschüttung und der Schlußzahlung vom wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft abhing und ein Totalverlust möglich war.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt/Main auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.  Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht Frankfurt/Main auch nicht als verjährt an. Daran ändert auch der Rechenschaftsbericht 2008 nichts. Lediglich der entgangene Gewinn wurde vom Gericht nicht zugesprochen, weil eine Alternativanlage nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.

So wurde die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus der Fondsbeteiligung verurteilt, außerdem zur Freistellung hinsichtlich etwaiger Ausschüttungsrückforderungen oder sonstiger Zahlungsansprüche Dritter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene K1-Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ Reefer Flottenfonds 2" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten. 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Text gibt den Beitrag vom 18. April  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drrötl

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