Freitag, April 18, 2014

Modehersteller Strenesse stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung.

Der Modehersteller Strenesse hat am 16. April beim Amtsgericht Nördlingen den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Betroffen sind auch die Zeichner einer Unternehmensanleihe, denen nun finanzielle Verluste drohen. Drückende Altlasten behinderten die Sanierung des Unternehmens. Daher sei der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung notwendig gewesen, um den Restrukturierungskurs des Unternehmens mit der Hilfe eines Sachwalters fortzusetzen. Das operative Geschäft laufe weiter.


Strenesse hatte sich erst im Vorjahr über eine Unternehmensanleihe frisches Geld besorgt. Der Modehersteller gab eine Anleihe (ISIN DE000A1TM7E4 / WKN A1TM7E) über 12 Millionen Euro mit einem Zinssatz von 9 Prozent heraus. Ursprünglich hatte die Anleihe nur eine Laufzeit von einem Jahr. Die Gläubigerversammlung stimmte allerdings im Februar zu, die Laufzeit bis 2017 zu verlängern. Geholfen hat das offenbar nicht.

Vom Insolvenzantrag sind auch die Zeichner der Anleihe betroffen. Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Laut Handelsblatt notierte die Anleihe am Tag des Insolvenzantrags noch gerade mal bei 23 Prozent ihres Nennwerts. „Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist zwar eine Möglichkeit das Unternehmen wieder auf Kurz zu bringen. Darauf verlassen sollten sich die Anleihe-Gläubiger allerdings nicht. Es ist leider nicht die erste geplatzte Mittelstandsanleihe“, sagtBSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller. Er empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen.

„Ein Zinssatz von neun Prozent in einer Niedrigzinsphase klingt natürlich verlockend“, sagt Cäsar-Preller. Gleichzeitig sei es aber auch ein Zeichen, dass das Risiko der Kapitalanlage nicht zu unterschätzen sei. „Das Problem ist, dass der Laie diese Risiken in der Regel nicht einschätzen kann. Daher muss der Anleger vor der Zeichnung der Anteile auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden“, erklärtder BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt . Darüber hinaus gelte es auch zu prüfen, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und richtig sind. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bundesweit Zeichner von Mittelstands-Anleihen.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Strenesse Modehersteller" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Text gibt den Beitrag vom 18. April  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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