Der Modehersteller Strenesse hat am 16. April beim Amtsgericht Nördlingen den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Betroffen sind auch die Zeichner einer Unternehmensanleihe, denen nun finanzielle Verluste drohen. Drückende Altlasten behinderten die Sanierung des Unternehmens. Daher sei der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung notwendig gewesen, um den Restrukturierungskurs des Unternehmens mit der Hilfe eines Sachwalters fortzusetzen. Das operative Geschäft laufe weiter.
Strenesse hatte sich erst im Vorjahr über
eine Unternehmensanleihe frisches Geld besorgt. Der Modehersteller gab eine
Anleihe (ISIN DE000A1TM7E4 / WKN A1TM7E) über 12 Millionen Euro mit einem
Zinssatz von 9 Prozent heraus. Ursprünglich hatte die Anleihe nur eine Laufzeit
von einem Jahr. Die Gläubigerversammlung stimmte allerdings im Februar zu, die
Laufzeit bis 2017 zu verlängern. Geholfen hat das offenbar nicht.
Vom Insolvenzantrag sind auch die Zeichner
der Anleihe betroffen. Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Laut
Handelsblatt notierte die Anleihe am Tag des Insolvenzantrags noch gerade mal
bei 23 Prozent ihres Nennwerts. „Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist zwar eine
Möglichkeit das Unternehmen wieder auf Kurz zu bringen. Darauf verlassen
sollten sich die Anleihe-Gläubiger allerdings nicht. Es ist leider nicht die
erste geplatzte Mittelstandsanleihe“, sagtBSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller. Er empfiehlt den
betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen
zu lassen.
„Ein Zinssatz von neun Prozent in einer
Niedrigzinsphase klingt natürlich verlockend“, sagt Cäsar-Preller. Gleichzeitig
sei es aber auch ein Zeichen, dass das Risiko der Kapitalanlage nicht zu
unterschätzen sei. „Das Problem ist, dass der Laie diese Risiken in der Regel
nicht einschätzen kann. Daher muss der Anleger vor der Zeichnung der Anteile
auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden“, erklärtder BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt . Darüber hinaus gelte es auch zu prüfen, ob die Angaben im
Verkaufsprospekt vollständig und richtig sind. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte vertreten bundesweit Zeichner von Mittelstands-Anleihen.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Strenesse Modehersteller" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Text gibt den Beitrag vom 18. April 2014 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
cp
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