Großer Erfolg u.a. für BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner: Hauptinsolvenzverfahren für Kiener-Fonds „K1 Global Ltd“ auf Antrag nach Deutschland verlegt.
Berlin/Zürich/Aschaffenburg/Dieburg, 17.
April 2014: Großer Erfolg für die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K 1“,
die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner sowie die Gläubiger des
wegen Anlagebetrugs verurteilten früheren Hedgefonds-Managers Helmut Kiener:
Die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“, bestehend aus Kanzleien in
Österreich, dem Advokaturbüro Fischer & Partner aus Zürich, Schweiz sowie
der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin, Deutschland,
hat einige Jahre nach der Insolvenz der K1-Fonds erreicht, dass das
Hauptinsolvenzverfahren im Fall „K1 Global Ltd.“ von den British Virgin Islands
nach Deutschland verlegt wurde. Die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“
vertritt aktuell Anleger mit einem Schadensvolumen im zweistelligen
Millionenbereich allein bei K 1 Global Ltd.
Auf Antrag der beiden Kanzleien der
„Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ Advokaturbüro Fischer & Partner
aus Zürich sowie der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner bzw.
zweier Mandanten dieser Kanzleien wurde das Insolvenzverfahren im Fall K 1
Global Ltd. zwischenzeitlich vom Amtsgericht Aschaffenburg eröffnet. Hierbei
konnte durch die beiden Kanzleien ein renommierter Prozessfinanzierer für die
Zusmmenarbeit gewonnen werden, der auch den Massekostenvorschuss in Höhe von
15.000,- € für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verauslagt hat.
Zum Insolvenzverwalter wurde wie
vorgeschlagen Rechtsanwalt Tobias Hoefer von der Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme
bestellt, der bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des inhaftierten
Fondsinitiators Helmut Kiener betreibt. Hoefer führt seit 30. Mai 2011 das Hauptinsolvenzverfahren nach der
Europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) in Sachen Kiener. Er ist mit dem
Fall daher bestens vertraut, so dass seine Bestellung auch im Interesse der
Gläubiger des K 1 Fonds liegt.
Gemäß Artikel 4 der EuInsVO kommt in dem
Verfahren jetzt deutsches Recht zur Anwendung. Das Verfahren wird gem. Art. 102
§ 3 EGInsO in Verbindung mit Art. 3 EuInsVO, § 3 Abs. 1 InsO, vom
Insolvenzgericht Aschaffenburg als Hauptinsolvenzverfahren geführt. Das vorher
auf den British Virgin Islands betriebene Insolvenzverfahren ist laut
Amtsgericht Aschaffenburg gem. § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 1 InsO nicht
anzuerkennen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner: „Wir
sehen die von uns beantragte Verlegung des Hauptinsolvenzverfahrens von den
Virgin Islands nach Deutschland als großen Erfolg für die Gläubiger von K1
Global und versprechen uns eine wesentlich bessere Erfolgsquote der Gläubiger,
hierdurch die Insolvenzmasse deutlich zu erhöhen. Wir haben bereits deutliche
Hinweise auf Vermögenswerte auf Mallorca gefunden, die den Gläubigern von K1
Global zustehen könnten, und sogar auf Geldverschiebungen nach Südamerika, die
wir dem Insolvenzverwalter gerne zur Verfügung stellen werden.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Daniel Fischer betont:
„Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation der Anleger für die Durchsetzung
weiterer Werte massiv verbessert hat. Zusätzlich sind die Anleger durch die
Mitarbeit des Prozessfinanzierers massiv gestärkt.“
Im Verfahren des K 1-Global-Fonds konnte
Insolvenzverwalter Tobias Hoefer eigenen Angaben zufolge bereits mögliche
Anfechtungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro ausfindig machen.
Schon im Zuge des Hauptinsolvenzverfahrens über das Vermögen von Helmut Kiener
hatte Hoefer alle aktuellen und potenziellen Vermögenswerte im In- und Ausland
für die Gläubiger gesichert.
Insolvenzgläubiger des K 1 Fonds können ihre
Forderungen bis zum 02. Mai 2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.
Eine erste Gläubigerversammlung findet am Montag, 02. Juni 2014, um 10.00 Uhr
im Amtsgericht Aschaffenburg statt.
Der Diplom-Psychologe und
„Hedgefonds-Manager“ Helmut Kiener wurde im Juli 2011 wegen Betrugs,
Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren
und acht Monaten verurteilt. Das Landgericht Würzburg sah es als erwiesen an,
dass Kiener rund 5000 Anleger und zwei Großbanken über Jahre hinweg mit einem
Schneeballsystem um mehr als 300 Millionen Euro gebracht hatte.
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth
& Partner ist bereits seit Jahren mit dem Fall K1 betraut und hat bereits
zahlreiche erfolgreiche Prozesse geführt gegen die Vermittler der Anlage, von
denen diverse Verfahren im Vergleichswege beendet wurde. Außerdem werden gerade
zahlreiche Prozesse gegen die Vienna Life-Lebensversicherung aus Liechtenstein
geführt, bei der Anleger im Rahmen von fondsgebundenen
Lebensversicherungen wie der „Vienna Life K1-Fondspolice“ teilweise ebenfalls
in K1-Produkte investierten.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen
Für die Prüfung von Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
können sich betroffene K1-Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft
,,K 1-Group" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben
sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.
April 2014 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
drspä
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