Samstag, Juni 05, 2010

Vermögensverwaltung: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erwirken Rückabwicklung!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth erwirken Rückabwicklung wegen fehlerhafter Vermögensverwaltung in Höhe von 373.616,- € vor LG Frankfurt/Oder!

In einem vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführten Verfahren ist es den BSZ e.V-Vertrauensanwälten gelungen, am 28.05.2010 ein Versäumnisurteil gegen einen Vermögensverwalter zu erwirken, in dem dieser zur Rückzahlung des angelegten Anlage-Betrages in Höhe von 373.616,- € nebst Zinsen verurteilt wurde (Versäumnisurteil des LG Frankfurt an der Oder vom 28.05.2010, Az. 14 O 33/10, noch nicht rechtskräftig).

Der Vermögensverwalter hatte der Anlegerin eine Rendite von ca. 8 % pro Monat versprochen (und somit ca. 96 % Rendite pro Jahr!), der Anlegerin wurde jedoch weder mitgeteilt, wo (oder ob überhaupt) ihr Geld angelegt worden sein soll, noch wurden die versprochenen Zinszahlungen regelmäßig ausbezahlt. Der Vermögensverwalter verfügte auch nicht über die notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz.

„Da wir hier ein ganz klares Schneeballsystem vermuten, haben wir schließlich Klage auf Rückzahlung der angelegten Anlagebeträge eingereicht. Sollte die Einspruchsfrist ergebnislos verstreichen, würden wir für unsere Mandantin Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Vermögensverwalter, der noch tätig ist, einleiten,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte, der die Anlegerin betreut hat.

Fälle fehlerhafter Vermögensverwaltung nehmen insbesondere in Zeiten der Finanzkrise zu. Betroffene bzw. durch fehlerhafte Vermögensverwaltung geschädigte Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Vermögensverwaltung“ anschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.06.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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