Montag, Juni 07, 2010

Ratingagentur Standard & Poors im Zusammenhang mit Lehman-Rating verklagt

Kapitalmarktrechtsexperten wollen nicht länger auf den Gesetzgeber warten. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main reichte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte aus Hamburg in dieser Woche die bundesweit erste Klage gegen eine amerikanische Ratingagentur ein.

Hintergrund ist der Kauf eines Lehman- Zertifikates eines deutschen Anlegers im Jahr 2008 in Höhe von 30.000 Euro. Dem Zertifikatkauf lag eine Ratingbewertung der Lehman Brothers Muttergesellschaft sowie der als Emittent auftretenden Tochtergesellschaft von „A+" durch Standard & Poors zugrunde. Auf dieses Rating nahmen die Verkaufsprospekte ausdrücklich Bezug.

„Ratingagenturen sind bisher auch vom Gesetzgeber weitestgehend unkontrolliert. Dabei haben deren Bewertungen weitreichende Folgen für den globalen Finanzmarkt, wie die jüngste Euro-Krise gezeigt hat. Auch private Anleger vertrauen bei ihren Entscheidungen auf die werbewirksamen Anpreisungen, wenn Emittenten oder Produkte mit guten Ratings versehen sind", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von KWAG.

Im vorliegenden Fall vertraute der Kläger auf das „A+" Rating durch Standard & Poors und sah deshalb kein Risiko bei einer Investition in Lehman-Zertifikate. Noch drei Tage vor der Lehman-Pleite hatte S&P die Lehman-Brothers Muttergesellschaft mit „A" bewertet. „Methodik und Zustandekommen der Ratings sind völlig undurchsichtig. Die Agenturen haben bisher darauf gesetzt, dass sie für falsche Bewertungen nicht einstehen müssen, da ohnehin niemand einen objektiven Maßstab anlegen kann und der Gesetzgeber sich weigert, hier klare gesetzliche Vorgaben für die Haftung der Agenturen zu erlassen", so Gieschen.

KWAG entwickelte die Klage gemeinsam mit Prof. Dr. Kai-Oliver Knops von der Universität Hamburg und versteht diese als ein Musterverfahren, das auch für Tausende andere Anleger, die Finanzprodukte aufgrund positiver Ratings durch die führenden Agenturen erworben haben, erhebliche Konsequenzen haben könnte. Gieschen: „Wir betreten mit dieser Klage gegen eine amerikanische Ratingagentur vor einen deutschen Gericht sicher auch juristisches Neuland. Aber unser Mandant PRESSEMITTEILUNG und wir sind entschlossen, dieses Verfahren durch alle Instanzen und gegebenenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu treiben.

Das die Klage nicht ohne Substanz ist, zeigt schon der Umstand, dass wir hierfür Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten erhalten haben.“ Nach Auffassung von KWAG ist es längst an der Zeit, dass der Gesetzgeber den Ratingagenturen klare Regeln vorgibt. „Wenn der Gesetzgeber nicht Willens ist, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, werden wir auf juristischem Weg mit Hilfe der Gerichte die Agenturen an ihrer empfindlichsten Stelle treffen. Eine einmal festgestellte Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Ratings bedeutet ein Milliardenrisiko für die Agenturen“, bekräftigt Gieschen abschließend. Weitere Klagen gegen Moody´s und Fitch sind in Vorbereitung.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Ratingagenturen" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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