Mittwoch, Januar 09, 2019

Viele Verbraucher fragen sich, wie grün so ein Elektroauto wirklich ist?

Grüne Politiker erzählen in Talkshows gerne das Märchen vom schadstofffreien E-Auto. Durch die ständige Wiederholung dieser Lüge, denn auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge, wird  es mittlerweile als allgemein akzeptierte Tatsache angesehen, dass E-Autos tatsächlich die Luftverschmutzung reduzieren und einen positiven Beitrag zum Klimawandel leisten könnten.

Die Politik hat den Bürgern erst den Diesel-Motor als den Heilsbringer empfohlen, nun soll es das E-Auto sein. Diesel raus, E-Auto rein und die Stadt wird zum Luftkurort. Wer soll das glauben?

Die Autofahrer sind verunsichert. Diesel, Benzin oder Strom? Die Propagandawelle für den angeblich so umweltfreundlichen Elektroantrieb hat die Verkaufszahlen von Dieselfahrzeugen erheblich einbrechen lassen. Gebrauchte Diesel-PKW verlieren dramatisch an Wert.

Keine Frage die Autoindustrie hat ihre Kunden mit einer ungesetzlichen Software belogen und betrogen. Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben ihren Teil durch Untätigkeit beigetragen.

Haben Sie sich schon einmal gefragt wie grün so ein Elektroauto wirklich ist?

Unabhängige Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass diesen Fahrzeugen wesentlich mehr Umweltfreundlichkeit bescheinigt wird, als es ihnen tatsächlich zukommt!

Wir glauben auch nicht der grünen Propaganda von  Null-Emissionen. Auch das Elektroauto verbrennt fossilen Brennstoff, nur kommt das Abgas nicht aus dem Auspuff sondern aus den Schloten der Kohlekraftwerke.

  • Man muss sich nur einmal die Frage stellen, wenn alle Verbrennungsmotoren durch E-Motoren ersetzt würden, wie viel Strom dann verbraucht würde und wie groß die Umweltverschmutzung bei dieser Menge Stromerzeugung  sein würde. Die bundesweite Verbreitung von Elektrofahrzeugen würde die Luftverschmutzung im Vergleich zu den neuen schadstoffarmen Diesel- und Otto-Motoren wahrscheinlich drastisch erhöhen.

Fazit: Mehr Elektroautos bedeuten mehr Umweltverschmutzung.

Die neuen modernen Benziner und Diesel  sind sauber und wesentlich effizienter als ein E-Auto. Diese modernen Autos stoßen im Vergleich zu Fahrzeugen aus den 60-iger Jahren  nur noch ca. 1% der damaligen Schadstoffe aus. Autos mit Verbrennungsmotor haben sich nicht umsonst durchgesetzt. Zu groß sind die Vorteile dieses Antriebes. Moderne Autos sind so sauber wie nie zuvor. Filter und Katalysatoren, eine sehr aufwendige und damit auch teure und anfällig Technik reinigen Abgase, filtern Partikel und katalysieren Stickoxide. Beim Verbrenner kommt die Energie in Form von Benzin und Diesel aus der Erde. Dort sind noch ungeheure Mengen vorhanden. Die dürften ausreichen, bis sich irgendwann eine bessere Antriebsform herausgebildet hat. Das aber kann nie auf planwirtschaftliche Anweisung geschehen.

Also ausgerechnet das Auto mit einem effektiven Antrieb, das den Kraftstoff sehr gut ausnutzt, soll verschwinden.

  • Ab 2030, so stellen es sich die Redenschwinger im entindustrialisierten und damit decarbonisierten Berlin vor, soll es keine Neuwagen mehr mit Verbrennungsmotor geben dürfen. Wie das Aus für die Glühlampe mal eben das Aus für das wichtigste Fortbewegungsmittel.

Wir sehen es an den Tankstellen: 60, 70 Liter Kraftstoff in ein paar Minuten in den Tank gefüllt treiben eineinhalb bis zwei Tonnen Auto 700, 800 Kilometer weit an. Anders bei der Batterie: Eine Batterie zu laden bedeutet, eine chemische Reaktion auszulösen. Energiequelle: Strom. Chemische Reaktionen wiederum lassen sich nur mit höherem Druck oder Temperaturen beschleunigen. Dem allerdings setzen Materialien und Werkstoffe Grenzen. Das bedeutet: lange Ladezeiten. Andernfalls wird das Innenleben der Batterie durch mechanischen Stress beim Laden und Entladen zerstört.

Wir glauben nicht, dass Elektroautos eine nachhaltige Möglichkeit sind, die Umwelt zu schützen.

  • Wir wissen, dass unsere Luft und unser Wasser, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern,  heute sauberer als vor vierzig Jahren sind.  

Wir wissen, dass Elektroautos nicht umweltfreundlicher sind, denn sie kommen aus den gleichen Fabriken wie die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und sind bei der Fertigung für wesentlich höhere Emissionen als herkömmliche Fahrzeuge verantwortlich. Noch ehe sie auch nur einen Kilometer auf der Straße zurückgelegt haben, haben Elektroautos bereit mehr Schaden angerichtet als die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dabei spielen die Batterien der E-Autos eine wesentliche rolle. 

Wir wissen den Grund, warum die umweltschädlichen Auswirkungen von Elektroautos verschleiert werden.

  • Es ist an der Zeit, die verlogene Propaganda für Elektrofahrzeuge zu beenden, zumal damit keine Umweltversprechen eingelöst werden können. Die Werbung für Elektrofahrzeuge dient offensichtlich finanziellen Interessen ohne einen  messbaren Vorteil für die Gesellschaft zu bieten. Es gibt Untersuchungen die belegen, dass Elektroautos eine größere Verschmutzungsquelle sind als herkömmliche Fahrzeuge.

Elektrische Autos benötigen für die Batterien viele Lithium und andere wertvolle Schwermetalle. Die Verteilungskämpfe für diese Bodenschätze sind schon lange im Gange.  Die größten Lithium Vorkommen dieser Welt  gibt es in Afghanistan. Die riesigen Lagerstätten von Lithium in Afghanistan weckt natürlich Begehrlichkeit. Die New-York Times berichtet, dass das Pentagon Fly-Over-Missionen durchgeführt hat, um die Größe der afghanischen Mineralvorkommen zu beurteilen, zu denen auch Kupfer, Eisen und andere wertvolle Vermögenswerte gehören.

Wenn Millionen von Elektroautos auf unseren Straße fahren sollen, fragt man sich: Woher kommt die Energie?

Beim Verbrennungsmotor ist das klar: Sie kommt in Form von Erdöl aus der Erde, muss in Raffinerien aufbereitet und transportiert werden. Das kostet wiederum Energie. Der zweite Teil, der zur Verbrennung benötigt wird, befindet sich überall in der Luft, muss also nicht mit transportiert werden: Sauerstoff. Sicher: Der wird verbraucht. Dabei entsteht CO2 wie bei jeder Verbrennung, auch beim Atmen. Dieses CO2 aber ist wiederum der Rohstoff für Pflanzen und Bäume. Die benötigen für ihre Photosynthese Kohlendioxid.

Die Energie des Elektroautos kommt aus großen Kraftwerken. Sie wird aus Kohle, Öl oder Gas mit hohen Verlusten umgewandelt. Dabei entstehen erhebliche Mengen an Kohlendioxid und anderen Abgasen. Nur entweichen die nicht aus Auspuffrohren der Autos, sondern aus den Kraftwerkskaminen. Die sind mit wirkungsvollen Staubfiltern und Entstickungsanlagen ausgestattet, die in diesem großtechnischen Maßstab kostengünstiger arbeiten, als wenn in jedes Auto eine kleine Chemiefabrik zur Reinigung der Abgase eingebaut werden muss.

  • Die E-Autos werden aus dem vorhandenen Stromnetz geladen. Sie können also nur so sauber sein wie es unser Strom ist. Wir haben aber jetzt schon viele Verbraucher, die ihre Stromrechnung wegen der hohen Preise nicht mehr bezahlen können. Die Strompreise werden aber weiter steigen je grüner der Strom wird.

Den Verbrauchern denen die Energieversorger wegen nicht bezahlter Rechnungen den Strom abgeklemmt haben, werden kaum für ein Elektrofahrzeug zu begeistern sein.

Das Aufladen des E-Autos wird teuerer als das Betanken eines Dieselautos sein. Für Sparfüchse und weiniger gut Betuchte besteht zum Kauf eines E-Autos also kaum ein Anreiz.
 
Das noch größere Problem ergibt sich aber durch alte Batterien die entsorgt werden müssen. Wenn diese Batterien unsachgemäß entsorgt werden können gravierende Umweltschäden entstehen.

„Wir wollen Autos fahren, die umweltfreundlich sind und Spaß machen, die wir uns auch ohne staatliche Subventionen leisten können und mit denen wir 1000 Kilometer weit fahren können, ohne eine Tankstelle anlaufen zu müssen“, sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. bietet Verbündeten, Sponsoren und Förderern mit seiner Internetseite www.dokudrom.de   eine zentrale Unterstützer-Plattform.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags:


Saturiert und hysterisch. »E-Mobilität klimaschädlichste Antriebsart« – Der Industrieverband und das Elektroauto

Allein die Herstellung des Akkus setzt bei Mittelklassefahrzeugen um die 17 Tonnen CO2 in die Luft. Dafür muss ein Diesel oder ein Benziner erst einmal 200.000 km fahren, um auf diese Menge CO2 zu kommen.

Spät kommt sie, doch sie kommt. Jetzt nimmt sich der Hauptgeschäftsführer von Niedersachsenmetall, Volker Schmidt, Elektro-Autos vor und warnt vor den fatalen Folgen des Umstiegs auf Elektro-Mobilität. Sehr lange haben Wirtschaftsverbände zu dem Kampf gegen das Automobil geschwiegen. Kaum ein Industrievertreter hat es gewagt, öffentlich die Pläne zur Elektromobilität und zur Zerstörung der Autoindustrie Stellung zu beziehen. Jetzt wurde Niedersachsenmetall deutlich.

»Vor allem aber ist es ein gigantischer EU-amtlicher Selbstbetrug in Sachen CO2, denn E-Mobilität ist derzeit die klimaschädlichste Antriebsart«, sagte er in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung.

»Doch wie sagt man so schön: Wenn alle dran glauben, ist das die schönste Form von Selbstbetrug.«

Er weist auf die sehr CO2-intensive Produktion von Elektromobilen hin: »Allein die Herstellung des Akkus setzt bei Mittelklassefahrzeugen um die 17 Tonnen CO2 in die Luft. Dafür muss ein Diesel oder ein Benziner erst einmal 200.000 km fahren, um auf diese Menge CO2 zu kommen. Und auch das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn beim heutigen Strommix mit rund 55 Prozent aus fossilen Energieträgern tankt das E-Auto überwiegend Kohle. Dann können es sogar über 500.000 Kilometer sein, die der Verbrenner klimafreundlicher ist als der reine Elektroantrieb.«

Er teilt auch nicht jenen Optimismus, dass mit zunehmender Anzahl von Elektroautos auf den Straßen sich die CO2-Bilanzen verbessern werden. Denn dann würde auch der Stromverbrauch exorbitant ansteigen: »Dann kann es passieren, dass wir unser Ziel von 50 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 gar nicht erst erreichen und stattdessen mehr Kohle- oder importierten Atomstrom benötigen. Diese Einführung der E-Mobilität mit der Brechstange ist vorne und hinten nicht zu Ende gedacht.« Eindeutig äußert er sich in Richtung des dubiosen Abmahnvereins DUH: »Unter Klimagesichtspunkten ist der Feldzug der so genannten Deutschen Umwelthilfe gegen den Diesel geradezu verwerflich und im höchsten Maße widersprüchlich.«

Die Werte für Stickstoffdioxid, die an einigen Messstellen im Bundesgebiet geringfügig über den extrem niedrigen Grenzwerten liegen, seien politisch festgesetzte Grenzwerte. Es gebe bis heute kein einziges Beispiel dafür, dass durch NO2 ein Mensch zu Tode gekommen ist.

  • In einer Deutlichkeit, die man bisher kaum von Verbandsvertretern der Industrie gehört hatte, stellt er fest: »Es ist eine große Selbsttäuschung, der wir unterliegen. Vielleicht gehört es zum Merkmal saturierter Gesellschaften wie der bundesdeutschen, dass wir besonders für Hysterien und Angstpsychosen anfällig sind.«

Viele machten sich nach seinen Worten offenbar keine Gedanken darüber, wie viele Arbeitsplätze im Autosektor auf dem Spiel stehen. »Es handelt sich um eine hysterisch aufgeladene Debatte, die ausschließlich in Deutschland geführt wird, nirgendwo sonst«, sagt er und schimpft weiter: »Wir leisten uns als einziges Land der Welt den Luxus, eine Spitzentechnologie wie den Diesel nach allen Regeln der Kunst kurz und klein zu schlagen.«

Er geht auch auf die Lage der Luft-Messstellen ein, die wir schon seit langem als teilweise vorschriftswidrig kritisieren: »Die Werte verändern sich fundamental, wenn man die Messstellen nur einige, wenige Meter versetzt.«

Schmidt warnt für Industrievertreter ungewohnt drastisch: »Deutschland muss aufpassen, dass es nicht dem Mantra saturierter Gesellschaften verfällt, das da lautet: Es geht uns gut. Wir müssen uns nicht anstrengen Der Wohlstand ist in Stein gemeißelt. Das ist er eben nicht.«

Das bedeutet vermutlich, dass die Lage weit ernster ist, als es in den meisten Medien klingt.

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Wehren Sie sich gegen Fahrverbote sagt der UTR e.V.

»Ich empfehle Betroffenen, sich gegen die Fahrverbote zur Wehr zu setzen«, sagt der UTR e.V. Rechtsanwalt und Verkehrsrechtsexperte Axel Widmaier.

»Das können aber nur diejenigen, die von einem innerstädtischen Fahrverbot betroffen sind, und gegen die ein Bußgeld wegen eines Verstoßes dagegen verhängt wurde. Das Verfahren sieht dann so aus, dass ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, welcher in etwa in der Regel bei ca. 80,00 EUR liegen dürfte. Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Fahrverbot kann die Geldbuße durchaus erhöht werden.«

Widmaier: »Dagegen kann man ein Rechtsmittel einlegen und in einer Verhandlung überprüfen lassen, ob das Fahrverbot korrekt ist.

Insbesondere sollte man die Richtigkeit der Messergebnisse, auf denen das Fahrverbot beruht, anzweifeln. Diese müssten dann gegebenenfalls durch ein Gutachten überprüft werden. Je nachdem, wie ein Urteil ausfällt, kann hiergegen unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsmittel eingelegt werden. Ein solches Verfahren kostet jedoch Geld und eine Verhandlung lohnt sich gegebenenfalls nur dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung das Risiko abdeckt, beziehungsweise wenn ein wirtschaftlicher Schaden für den Betroffenen so groß ist, dass die Kosten sich auch dann noch rechnen, unter anderem zum Beispiel für Pendler, die ihren Arbeitsplatz dauerhaft erreichen müssen«, meint Widmaier.

Brauchen Sie Hilfe?  dokudrom@email.de

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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

  • Der Verein UTR wird seinen Aufgaben und Zielen jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht.
  • Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe

  • Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


Sie können aber auch gerne auf das
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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….


Freitag, Dezember 07, 2018

Wie CO2-Gruselgeschichten zu einer Verschiebung des kollektiven Bewusstseins im Autoland Deutschland geführt haben.

Im Jahr 2007  warnte der Weltklimarat (IPCC) vor einem Abschmelzen der Gletscher im Himalaya, die bis zum Jahr 2035  sehr wahrscheinlich vollkommen verschwunden sein könnten. Diese Warnung beruhte tatsächlich auf nur mangelhaft belegten Schätzungen, sorgte aber für die notwendige Aufmerksamkeit.  Die Gletscher gibt es immer noch!

Wie ist das nun mit den Studien zur Erderwärmung?  Wissenschaftliche Erkenntnisse oder Prophezeiungen aus der Glaskugel? Bedroht der Diesel-Motor tatsächlich unsere Gesundheit und ist für tausende Tote verantwortlich? Ist die CO2 Produktion alleiniger Verursacher der vermuteten Erderwärmung?

Da sitzen die Grünen Politiker in Talkshows und erzählen tatsächlich vom „Null Emissions-Auto“.

Eine glatte Lüge! Denn auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge! Richtig ist dabei nur, dass aus dem Auspuff eines E-Autos keine Schadstoffe herauskommen. Tatsächlich können E-Autos in Bezug auf  Treibhausgasemissionen schlechter sein als Benziner oder Diesel. Der Unterschied liegt einfach darin, dass der Verursacher der Umweltverschmutzung nicht das Auto sondern das Kraftwerk ist.

Mit fragwürdigen Grenzwerten und Fahrverboten wird man ein so weitreichendes und komplexes Problem wie den Klimawandel nicht lösen.

Die Verbreitung gruseliger Untergangsszenarien schüren Angst und werden durch ständige Wiederholung schlussendlich als allgemein akzeptierte Tatsache bewertet  die zu  einer globalen Verschiebung des kollektiven Bewusstseins führen.

„Wer die Frage stellt, ob der Klimawandel auch ohne den Menschen auf der Erde stattfinden würde, und ob man das Problem auch lösen könnte, ohne die Wirtschaft zu ruinieren und die Menschen zu enteignen und zu entmündigen, wird sofort als Klima-Leugner gebrandmarkt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR |Umwelt|TechniK|Recht| e.V. möchte seinen Lesern den auf http://automotive-opinion.com am 06. Dezember  2018 veröffentlichten Beitrag zum Thema „NOX/NO2“ von Peter Groschupf nicht vorenthalten:
***
Mobil in Deutschland e.V.: Der Irrsinn mit den Stickoxiden

Jeder Lungenfacharzt dürfte sich wundern, wie vehement der Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“ darauf pocht, dass bei Überschreitung der durchschnittlich zulässigen 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter schwerwiegende Lungenkrankheiten oder ein früherer Tod drohen soll.

Die Abmahner der „Umwelthilfe e.V.“ pochen auf EU-Grenzwerte, die wissenschaftlich begründet sein sollen, aber rein ideologisch in EU-Recht gegossen wurden. Die „Umwelthilfe“e.V. scheint das Recht auf ihrer Seite zu haben. Tatsächlich surft sie lediglich, aber erfolgreich auf von Politikern willkürlich gesetzten Grenzwertregeln. Die einzuklagen ist juristisch keine Kunst, weil Richter nun mal an EU-Recht gebunden sind. Wie irrsinnig diese Regeln sein können, lässt sich ja nicht nur am Stickoxid festmachen. Erinnert sei nur an die Energie-Sparleuchten, die nun als Giftmüll entsorgt werden müssen und geoklimatisch null Vorteile gebracht haben.

Wie der Verein „Mobil in Deutschland“ nun in einer bemerkenswerten Pressemitteilung deutlich macht, sind die Grenzwerte für den Straßenverkehr ein Witz, nein Irrsinn. Der Wahnwitz hat ebenso Methode wie jener vom Menschen gemachten Klimawandel. Aber das ist einer anderen Geschichte vorbehalten.

In Deutschland sind 13 Millionen Diesel-Autos betroffen

Mobil in Deutschland warnt davor, die Mobilität von 13 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland einzuschränken. Dass die Politik dies einfach so hinzunehmen scheint, ist bemerkenswert. Mobil in Deutschland sagt dazu: „Noch nie war die Luft in unseren Städten besser als heute. Das sagt sogar das Umweltbundesamt. Dennoch wird eine Stadt nach der anderen verklagt, weil sie die Grenzwerte für Stickstoffdioxid angeblich nicht einhalten. 40 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter auf der Straße sollen gefährlich sein.

Gleichzeitig gelten am Arbeitsplatz (Innenraum) 60 Mikrogramm NOx/m3, in Fabrikhallen sind sogar 950 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter Luft erlaubt. Eine Zigarette verursacht mehr als 200.000 Mikrogramm NOx/m3. In den USA gelten im Übrigen 100 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter auf der Straße. Alles darunter wird als „beste Luftqualität“ bezeichnet. Doch in Deutschland werden Fahrverbote auferlegt und damit ein enormer Schaden für Autofahrer, die Umwelt, Wirtschaft und Industrie in Kauf genommen. Von dem Imageschaden mal ganz abgesehen. So etwas gibt es nur in Deutschland.“

Der Verein fordert in einer Petition an den Bundestag, die Grenzwerte anzupassen. Mittlerweile hat der Verein 20.000 Unterschriften gesammelt und will nach Erreichen der 50.000 den Bundestag auffordern, Fahrverbote zu verhindern.

***

Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde! Wir wissen, dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder von uns die Herausforderung annimmt und verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir uns jeden Tag als Gast verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen  nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Die Gesellschaft muss kollektiv ihre eigene Zukunft gestalten. Gast in einem intakten Ökosystem zu sein bedeutet, die ethischen Verantwortlichkeiten von Individuen, Organisationen, Ländern und Unternehmen durchzusetzen, um neue Formen der Solidarität zu schaffen, um alles Leben auf der Erde zu schützen.

Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es,  Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.


Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens…..

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit  Fragen des  Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Experten und den Berichten engagierter Bürger. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

  • Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


Sie können aber auch gerne auf das
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Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
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Dienstag, Dezember 04, 2018

Rückzahlung von Ausschüttungen - DS Rendite Fonds (Dr. Peters)

Aktuell werden Anleger von Dr. Peters Fonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen mit der Begründung in Anspruch genommen, der Insolvenzverwalter könne Rückzahlung wegen Durchführung eines Innenausgleichs fordern.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt einige hundert Anleger bei Dr. Peters Fonds. Aktuell hat das OLG Hamburg angekündigt, Klagen eines Insolvenzverwalters zur Innenausgleichsthematik abzuweisen. Anleger müssen daher in dem Fall des DS Rendite Fonds Nr. 61 Ausschüttungen weder für Gläubiger noch für Zwecke des Innenausgleichs zurückzahlen.

Anleger, die aktuell von einem Insolvenzverwalter bei Dr. Peters auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, sollten sich fachkundigen Rat einholen und dem Verwalter mitteilen, dass keine Rückzahlung geleistet wird.

Zögern Sie nicht, sich jetzt Rechtsrat einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ihr Ansprechpartner ist BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.

  • Zu den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Wichtig ist:

Wenn Sie  mit Mailings oder anderer Werbung  geworben werden: erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: Viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Manche  Mitbewerber werben mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Freitag, November 16, 2018

Erst Schiffbruch mit der Kapitalanlage erlitten und dann werden auch noch die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück verlangt.

Der Insolvenzverwalter fordert viel Schiffsfonds Anleger zur Rückzahlung gewährter Ausschüttungen auf. „Nicht immer zu Recht“, meint ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern, der Aufforderung Ausschüttungen zurückzuzahlen, nicht so ohne weiteres nachzukommen. Denn in vielen Fällen entbehre diese Forderung der rechtlichen Grundlage.

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden. Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden.

Dem Anleger steht, falls ein Rückforderungsanspruch bestehen würde, hilfsweise ein Aufrechnungsanspruch wegen Prospekthaftung zu. Wenn eine Gesellschaft Ausschüttungen nicht aus Gewinnen leisten kann, sondern eine rückzahlbare Entnahme darstellt, so ist der beitretende Kommanditist deutlich darüber aufzuklären (OLG Karlsruhe, Az. 4 U 9/08).

  • Der Anleger ist in aller Regel nicht an rückzahlbare Vorschriften interessiert, sondern an einer echten Rendite.

Fazit

  • Die Rückforderung ist rechtlich zu hinterfragen. Es muss genau geprüft werden. Daher sollten sich Schiffsfonds- Anleger von insolventen Schiffsfonds nicht einfach darauf einlassen, was der Insolvenzverwalter fordert.

Durch die BGH-Urteile können sogar Anleger in Schiffsfonds, die ihre Ausschüttungen bereits wieder an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, nun ihrerseits die erneute Rückzahlung verlangen. Auch beim Insolvenzverwalter ist dies zu prüfen, weil es häufig um mehrere tausend Euro geht, die dann ebenso weg sind wie das Schiff des Schiffsfonds. Anleger sollten sich unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Es kommt auf die Verträge des Schiffsfonds an.

Zögern Sie daher nicht, sich jetzt Rechtsrat einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ihr Ansprechpartner ist BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Sonntag, November 11, 2018

Der BSZ® e.V. fordert: Schluss mit der staatlich sanktionierten Raubritterei, dem Abmahnunwesen!

Aufgrund der Berichterstattung des BSZ e.V. über das ausufernde Abmahnunwesen wurden wir von vielen Seiten um weitergehende Informationen gebeten. Wir haben diese Telefoninterviews zwischen Pressevertretern und dem  BSZ e.V. Vorstand Herrn Horst Roosen nachfolgend zusammengefasst. 

Frage: Nimmt Deutschland in Bezug auf Abmahnungen einen besonderen Platz ein?

Antwort:

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier schnell sehr reich werden.

Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom „Abmahnunrecht“, bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.  Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Frage: Ist das in der Form noch als Rechtspflege zu bezeichnen?

Antwort:

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.  

Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. ist ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

Frage: ..und die Gerichte?

Antwort:

Wenn einmal ein engagierter Richter die Klagebefugnis eines Dauerabmahners – wie z.B. des IDO e.V. – anzweifelt und die Verfügungsanträge zurückweist, weil sie offensichtlich nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern nur der Erzielung von Gebühren dienen, so wird ein solches Urteil in der schieren Masse der bereits ergangenen Urteile als „Ausreißerurteil“ herunterqualifiziert und ist für die Abgemahnten meist ohne Wert. 

Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Frage: Wie stark betroffen sind die Internethändler von den Abmahnungen

Antwort:

Kleinen Unternehmen die über Internetverkaufsportale wie z.B. Ebay ihre Waren anbieten, werden von dem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen teilweise sogar in die Insolvenz getrieben.

Die Abmahnvereine zusammen mit den Abmahnanwälten haben es mit ihrer ausufernden Abmahntätigkeit  geschafft, insbesondere den kleinen Internetverkäufern die Freude am Geschäft, mit den von den EU-Bürokraten ständig neu erlassenen Vorschriften und Auflagen gründlich zu vergällen.
Der Staat will nicht erkennen dass Abmahnvereine zusammen mit Rechtsanwälten in vielen Bereichen die private Rechtsdurchsetzung  zum Schaden der Bürger und der Wirtschaft längst übernommen haben.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Frage: Wie stehen Kammern und andere Verbände zu der Abmahnfrage?

Entgegen den Verlautbarungen einiger Kammern und Verbänden „die Abmahnung nehme hier zu Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten zu lösen,“ ist der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht der Auffassung, dass das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung „im Grundsatz ein Erfolgsmodell“ sei.

Diese zitierte unbürokratische Konfliktlösung ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten, kommt doch nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Frage: Warum wird der Staat nicht selbst tätig?

Antwort:

Der Einsatz privater Wettbewerbs- Urheber- und Umwelt- „Rechtsschützer“ nimmt  weiter zu, offensichtlich weil sie den Staat kein Geld kosten. Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland. Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner.

Auf Bundesebene spiegelt der Einsatz von privaten Abmahnvereinen die Verpflichtung der Verwaltung wieder, die Größe und den Umfang des politischen Pflichtenkatalogs zu reduzieren, indem sie sich auf die Privatwirtschaft für früher von Bundesbediensteten erbrachte Tätigkeiten verlagert.

Frage: Ist hier so etwas wie eine Nebenjustiz entstanden?

Antwort;

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden. Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnunwesen einen Riegel vorzuschieben.

Frage: In welcher Situation befindet sich der Empfänger einer solchen Abmahnung?

Antwort:

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.

Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Frage: Ist für den Abgemahnten dann die Angelegenheit erledigt?

Antwort:

Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5001.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Frage: Wird oft gegen eine solche Unterlassungserklärung verstoßen?

Antwort:

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet.  Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Frage: Welche Möglichkeiten hat der Abgemahnte?

Antwort:

So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle:

Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle.
Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer.
Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen.

Frage: Wie sehen Sie die Auftraggeber der Abmahnungen?

Antwort;

Unternehmen die sich von einem Wettbewerber durch ungesetzliche Handlungen benachteiligt oder geschädigt sehen,  sollten einmal darüber nachdenken ob es der Reputation ihres Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn sie auf die Abmahnkeule verzichten und stattdessen zum Telefonhörer greifen und den entsprechenden Mitbewerber um Unterlassung bitten.  Durch diese wünschenswerte Vorgehensweise wird eine falsche Rechtshandlung nicht durch finanzielle Nötigung, sondern durch ein Gespräch zwischen zwei Wettbewerbern – die schlussendlich auch Kollegen sind- erreicht.

Frage: Wird die DSGVO zu noch mehr Abmahnungen beitragen?

Antwort:

Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird. Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert.  Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.

Übrigens… der Grüne, Jan-Philipp Albrecht der mit viel Wirbel um sein DSGVO vorgab, die Mächtigen wie facebook und Google in die Schranken zu weisen, hat stattdessen nur die kleinen Internetseitenbetreiber getroffen,  ist jetzt Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig Holstein. Seit fünf Monaten beglückt uns nun schon die Datenschutzgrundverordnung Teuer, aufwendig, kompliziert - und wirkungslos. Ihr Erfinder allerdings machte Karriere.

Frage: Kann über die DSVGO überhaupt abgemahnt werden?

Antwort:

Ja, der Weg ist frei für DSGVO-Abmahnungen.  Zuerst hatte das LG Würzburg geurteilt, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Dann hatte das LG Bochum dagegen gehalten und Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden und bestätigt, dass Datenschutzverstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.

Frage: Die Diesel-Fahrverbote sollen auf den Klagen der Deutschen Umwelthilfe beruhen und die soll auch ein Abmahnverein sein. Was sagen sie dazu?

Antwort:

Die Medien berichten über Dieselfahrverbote in unsern Städten und schreiben: „Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt“. Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei der Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ geklagt habe, um eine Falschmeldung. Geklagt hat nämlich der Deutsche Umwelthilfe e.V. Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler.

Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen  Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer finanziert  also sein Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern.  Das ist doch absurd!!

An der Rechtsstaatlichkeit zweifeln mittlerweile nicht nur die  von Abmahnungen Betroffenen Internethändler, sondern auch die Dieselfahrer.

Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Die Berliner Republik hat sogar dafür gesorgt, dass es in ihrer Hauptstadt zu Fahrverboten kommt. Sie setzt sogar noch einen drauf, und schließt nicht aus, dass es auch für Euro-6 Diesel  zu Fahrverboten kommen könnte. Wie wenig verlässlich der Rechtsstaat für seine Bürger mittlerweile geworden ist, erfahren jetzt die Autokäufer die ihre Euro 4- und 5-Diesel mit der Kaufprämie durch neue Autos mit neuer Euro 6-Norm ersetzt haben.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

Frage: Die Gerichte sind doch alle überlastet, wie kann da dieses Abmahnunwesen so gut funktionieren?

Antwort:

Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre. Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.

Anders verhält es sich bei Abmahnungen. Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah  zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

Frage? Der BSZ e.V. ist hauptsächlich für seine Tätigkeit im Anlegerschutz bekannt. Werden Sie da auch mit Abmahnungen konfrontiert?

Antwort:

Diese völlig aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz hebelt in vielen Fällen  den Anlegerschutz aus.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.  Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.

Viele Abmahnungen dienen auch hier nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. 

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen. Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung,  an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Frage: Was unternimmt die Regierung gegen den Missbrauch von Abmahnungen?

Antwort:

Bundesjustizministerin Katarina Barley will gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Leider gebe es Anwaltskanzleien und Verbände, die mit missbräuchlichen Abmahnungen Kasse machten. „Dem will ich einen Riegel vorschieben“, versprach die Ministerin und legte den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vor.

Frage: Was hält der BSZ e.V. von dem Entwurf?

Antwort:

Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten Unternehmen durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung.  Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass Wettbewerbs- und Urheberrecht zum Nachteil kleiner Unternehmen in die Hände privater Firmen und Vereine gelegt werden. Das führt stets zu einem Konflikt zwischen der Rolle der staatlichen Institutionen um Rechte zu wahren, und der Rolle des privaten Abmahners der stets eigene finanzielle Interessen in den Vordergrund stellt.

Der BSZ e.V. ist auch nicht der Meinung, dass Abmahnungen ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun.

Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der Klagebefugnis z. B. für den IDO Verband oder den DUH e.V.

Frage: Ist das nicht etwas zu radikal?

Antwort:

Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen, wie zum Beispiel dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.

Der BSZ e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den Abmahnstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern!

Fazit:

Wer Angst schürt, möchte nicht diskutieren und mit Argumenten überzeugen, sondern mit allen Tricks das Verhalten des Abgemahnten beeinflussen. Das gilt sowohl für den Abmahner als auch für diejenigen, die Hilfe gegen die Abmahnung anbieten. Die Mechanik dahinter ist uralt und sie funktioniert auch heute noch perfekt.

Aufruf zur Unterstützung:

Der BSZ e.V. unterstütz die Empfänger von Abmahnungen gerne durch Veröffentlichung auf seinen Internetseiten. Einfach Sachverhalt schildern und per Mail schicken an: bsz-ev@t-online.de 

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

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