Dienstag, Dezember 09, 2014

Vorläufiges Insolvenzverfahren über Shedlin Capital AG - Sorge um Middle East Health Care

Über die Shedlin Capital AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (9 IN 174/14). Am 26. November 2014 um 14:10 Uhr wurde vor dem Amtsgericht Nürnberg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, Verfügungen der Shedlin Capital AG sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Schott bestellt.


Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft aber keineswegs. Denn die Shedlin Capital AG ist Emittentin zahlreicher geschlossener Fonds. Hierzu gehören auch die Middle East Health Care Fonds I und II. Beide Fonds befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bereits seit dem Jahr 2011 sind Fehlbeträge in den Bilanzen zu verzeichnen.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise mittelbar für die Anleger zum Verlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt.

,,Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Die  BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei  CLLB  kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von diesen Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von diesen Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Fonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. ,,Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber abschließend.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Shedlin Capital AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenf
Für die Prüfung von Ansprücheninanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Macquarie Nr. 4: Verlust von Schadensersatzansprüchen droht

Vollständige Rückabwicklung und Erstattung der ursprünglichen Investition

Aktuell wird den Anlegern des gefloppten Fonds Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 GmbH & Co. KG der Verkauf ihrer Beteiligung zu ca. 10 % ihrer ursprünglichen Gesamtinvestition und der vagen Aussicht auf - wenn überhaupt - einen geringen zukünftigen Nachschlag angeboten. Doch Vorsicht ist angezeigt.

Wer den vorgegebenen Vertrag abschließt, akzeptiert in § 7 u. a. die Abgeltungsklausel, dass Ansprüche ... gegen Personen, die an dem Verkauf der Kommanditbeteiligung an den Verkäufer beteiligt waren, abgegolten und erledigt ... sein sollen. Das dürfte insbesondere auf Forderungen gegen beratende Kreditinstitute gemünzt sein.

Dabei sind die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung gerade gegen diese erfolgreich Schadensersatzansprüche in voller Höhe der ursprünglichen Beteiligung durchzusetzen, oft überdurchschnittlich gut. Informieren Sie sich gern darüber vermittels unserer Pressemitteilung Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 GmbH & Co. KG, Schadensersatzforderungen gegen MERCK FINCK & CO Privatbankiers, die Sie hier finden.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Senden Sie dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Für Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" entstehen Kosten erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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jg

Samstag, Dezember 06, 2014

HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Alle Schiffsgesellschaften insolvent

Der 2009 aufgelegte Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett ist von den Insolvenzen der Schiffsgesellschaften, in die der Fonds investiert hat, betroffen. Über sämtliche Schiffsgesellschaften wurde inzwischen das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die Insolvenzanträge waren bereits im März gestellt worden.


Im Insolvenzverfahren befinden sich jetzt die Gesellschaften Erste MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 118/14), Zweite MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 100/14), Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 120/14) und Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 101/14) eröffnet. Davon sind wiederum die Schiffe Joerg N., Christoph M., Tim B. und Rene A. betroffen.

„Für die Anleger des Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose kann die aktuelle Entwicklung den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Daher kann ich nur empfehlen, jetzt die Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen“ sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Gerade bei Schiffsfonds seien die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht schlecht. Denn: „Immer wieder ist es schon bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. So wurden beispielsweise Schiffsfonds auch an ausdrücklich sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, obwohl Schiffsfonds riskante und spekulative Geldanlagen sind. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der Fachanwalt.

Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Da Schiffsfonds stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind, sind die Anleger einigen Risiken ausgesetzt. Lange Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit zählen u.a. auch noch dazu. „Darüber hätten die Anleger zwingend aufgeklärt werden müssen. Zumal sich 2009 die Krise der Containerschifffahrt und damit auch vieler Schiffsfonds bereits abgezeichnet hat“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Haben die Banken nicht nur die Risiken verschwiegen, sondern auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) ist das ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche.

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Freitag, Dezember 05, 2014

Wölbern Frankreich 04: Verkauf oder Insolvenz drohen

Die Anleger sind offenbar nicht mehr bereit, dem angeschlagenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit frischem Kapital zu unterstützen. Das berichtete das Handelsblatt. Nun wird die Büroimmobilie in Paris wahrscheinlich verkauft.


Den rund 3300 Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 waren vor einigen Wochen Pläne für eine Sanierung des angeschlagenen Fonds vorgelegt wurden. Dabei boten sich den Anlegern grob skizziert drei Alternativen. Die erste Möglichkeit war, dem Fonds eine Finanzspritze zu geben, um die Büroimmobilie zu sanieren und dann zu verkaufen. Optionen waren der Verkauf des Gebäudes ohne vorherige Sanierung oder der Insolvenzantrag. Offenbar sind die Anleger aber nicht mehr bereit, weiteres Geld zu investieren, auch wenn das Abstimmungsergebnis nach Handelsblatt-Informationen noch nicht endgültig feststand. Die Folge wird dann voraussichtlich der Verkauf oder ggfs. auch der Insolvenzantrag sein.

,,Die Anleger müssen in jedem Fall mit Verlusten rechnen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Jetzt gehe es darum, die Verluste so gering wie möglich zu halten. Daher rät der erfahrene Rechtsanwalt den Anlegern, unabhängig von der weiteren Entwicklung auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Denn geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 seien keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf zählen u.a. dazu. ,,Nun wurden wahrscheinlich aus dem Fonds auch Gelder veruntreut. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Anleger über diese Risiken umfassend im Beratungsgespräch hätten aufgeklärt werden müssen. Schließlich droht ihnen der Totalverlust ihres Geldes. Ist die Risiko-Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

OwnerShip I: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Mabuhay

Schlechte Nachrichten für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip I: Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Mabuhay eröffnet (Az.: 514 IN 52/14).

OwnerShip I: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Mabuhay


Damit ist auch das letzte Schiff, in das der 2004 aufgelegte Dachfonds OwnerShip I investierte, aus dem Rennen. Denn die Frachter MS Lilia und MS CEC Culembourg wurden schon vor längerer Zeit verkauft. Für das Feederschiff MS OS Rize wurde bereits 2013 Insolvenzantrag gestellt.

,,Für die Anleger des Dachfonds OwnerShip I wird es eng. Von den vier Schiffen kann keines mehr die prognostizierten Renditen einfahren. Somit müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Die Probleme bei Schiffsfonds sind nicht neu. Allerdings wurden sie im Rahmen der Anlageberatung häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt. Das sind sie eindeutig nicht. Daher könnten Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, was viele Anleger seit der Finanzkrise 2008 schon schmerzlich erfahren mussten. Zu diesen Risiken zählen nicht nur die globale konjunkturelle Entwicklung, sondern auch die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder Wechselkursverluste. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. ,,Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds aber auch immer wieder an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die beispielsweise an einer sicheren Altersvorsorge interessiert waren. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt  der Fachanwalt.

Das gilt auch, wenn die Banken im Beratungsgespräch nicht über ihre Rückvergütungen aufgeklärt haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Aufklärung über diese so genannten Kick-Backs zwingend erforderlich. Wurden sie verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden

Da der Schiffsfonds OwnerShip I bereits im Jahr 2004 aufgelegt wurde, könnten die Forderungen allerdings demnächst verjähren. Daher sollten betroffene Anleger umgehend handeln, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche noch durchsetzen wollen.

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Donnerstag, Dezember 04, 2014

Kleinanleger werden von der Akquisemaschine der Anlegerschützer überrollt.

Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen  wie z.B. bei den Schiffsfonds viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte und anderer Anlegerschützer angeworfen wird. Neben Internetanzeigen wird auch gerne mit  kostenlosen Informationsveranstaltungen geworben. Sogenannte "Experten" wollen da angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen. 


Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene gerne zu "einer wichtigen Informationsveranstaltung" einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Veranstaltungen aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten machen.  Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Werbeveranstaltung fernbleibt.

In vielen Fällen ist noch nicht einmal klar, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit vorliegt. In vielen Fällen gibt es noch keinen Handlungsbedarf. Forderungsanmeldungen sind erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Forderungsanmeldungen während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens sind dagegen unwirksam.

Um die richtigen Entscheidungen in eventuell anstehenden Insolvenzverfahren zugunsten der Anleger und einer eventuellen Sanierung treffen zu können, sollten die betroffenen Anleger Ihre Interessen bündeln und sich von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten lassen.

Der BSZ e.V. verfügt über erfahrene Vertrauensanwälte, die bereits in vielen Verfahren die Interessen von tausenden Anlegern vertreten haben. Es bestehen daher sehr gute Gründe für die Kapitalanleger sich einer  bereits bestehenden Interessengemeinschaft anzuschließen.

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Achtung Falle: "Kaufe wertlose Aktien und Kapitalbeteiligungen"

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. verzeichnet in letzter Zeit  immer wieder Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen. Die Masche, bekannt unter dem Namen "Recovery Room Operation",  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.


Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.  Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt.  Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.

Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben. Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich nichts.  Er ist  dann in der Regel auch angenehm überrascht, wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen.  Oder aber es wir der Tausch der Aktien angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit Steuerabschreibung erklärt.

Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.

Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter eventuell der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Wenn Ihnen  jemand  "Ihr Geld in sechs Monaten verdoppeln will", denken Sie daran, wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie ihr Geld verlieren. Der beste Schutz davor Opfer eines Anlagebetruges zu werden ist es, Fragen zu stellen. Und zwar so lange bis es Ihnen leicht fällt "Nein" zu sagen! Haben Sie es bemerkt? Sonst ist es umgekehrt. Der "Berater" fragt Sie, - denn er will Sie ja gerade davon abhalten Fragen zu stellen.  Der Unterschied zwischen einem seriösen Anlageberater und einem Betrüger ist, dass renommierte Unternehmen Ihnen empfehlen, Fragen zu stellen, um so viele Informationen wie möglich zu erhalten, damit auch die  Risiken klar werden und Sie sich voll und ganz  mit Ihrer Investitionsentscheidung auseinandersetzen können. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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