Freitag, Dezember 05, 2014

OwnerShip I: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Mabuhay

Schlechte Nachrichten für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip I: Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Mabuhay eröffnet (Az.: 514 IN 52/14).

OwnerShip I: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Mabuhay


Damit ist auch das letzte Schiff, in das der 2004 aufgelegte Dachfonds OwnerShip I investierte, aus dem Rennen. Denn die Frachter MS Lilia und MS CEC Culembourg wurden schon vor längerer Zeit verkauft. Für das Feederschiff MS OS Rize wurde bereits 2013 Insolvenzantrag gestellt.

,,Für die Anleger des Dachfonds OwnerShip I wird es eng. Von den vier Schiffen kann keines mehr die prognostizierten Renditen einfahren. Somit müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Die Probleme bei Schiffsfonds sind nicht neu. Allerdings wurden sie im Rahmen der Anlageberatung häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt. Das sind sie eindeutig nicht. Daher könnten Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, was viele Anleger seit der Finanzkrise 2008 schon schmerzlich erfahren mussten. Zu diesen Risiken zählen nicht nur die globale konjunkturelle Entwicklung, sondern auch die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder Wechselkursverluste. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. ,,Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds aber auch immer wieder an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die beispielsweise an einer sicheren Altersvorsorge interessiert waren. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt  der Fachanwalt.

Das gilt auch, wenn die Banken im Beratungsgespräch nicht über ihre Rückvergütungen aufgeklärt haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Aufklärung über diese so genannten Kick-Backs zwingend erforderlich. Wurden sie verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden

Da der Schiffsfonds OwnerShip I bereits im Jahr 2004 aufgelegt wurde, könnten die Forderungen allerdings demnächst verjähren. Daher sollten betroffene Anleger umgehend handeln, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche noch durchsetzen wollen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ OwnerShip I beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

Direkter Link zum Kontaktformular:
 

Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 05.12.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch obergerichtliche Rechtsprechung, können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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