Freitag, Dezember 05, 2014

Wölbern Frankreich 04: Verkauf oder Insolvenz drohen

Die Anleger sind offenbar nicht mehr bereit, dem angeschlagenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit frischem Kapital zu unterstützen. Das berichtete das Handelsblatt. Nun wird die Büroimmobilie in Paris wahrscheinlich verkauft.


Den rund 3300 Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 waren vor einigen Wochen Pläne für eine Sanierung des angeschlagenen Fonds vorgelegt wurden. Dabei boten sich den Anlegern grob skizziert drei Alternativen. Die erste Möglichkeit war, dem Fonds eine Finanzspritze zu geben, um die Büroimmobilie zu sanieren und dann zu verkaufen. Optionen waren der Verkauf des Gebäudes ohne vorherige Sanierung oder der Insolvenzantrag. Offenbar sind die Anleger aber nicht mehr bereit, weiteres Geld zu investieren, auch wenn das Abstimmungsergebnis nach Handelsblatt-Informationen noch nicht endgültig feststand. Die Folge wird dann voraussichtlich der Verkauf oder ggfs. auch der Insolvenzantrag sein.

,,Die Anleger müssen in jedem Fall mit Verlusten rechnen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Jetzt gehe es darum, die Verluste so gering wie möglich zu halten. Daher rät der erfahrene Rechtsanwalt den Anlegern, unabhängig von der weiteren Entwicklung auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Denn geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 seien keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf zählen u.a. dazu. ,,Nun wurden wahrscheinlich aus dem Fonds auch Gelder veruntreut. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Anleger über diese Risiken umfassend im Beratungsgespräch hätten aufgeklärt werden müssen. Schließlich droht ihnen der Totalverlust ihres Geldes. Ist die Risiko-Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

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Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 05.12.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch obergerichtliche Rechtsprechung, können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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