Venture-Capital bedeutet so viel wie Wagniskapital oder
Risikokapital. Den meisten Anlegern der Venture Plus Fonds (V+ Fonds) dürfte
zwischenzeitlich klar geworden sein, dass sie mit ihrer Beteiligung ein enormes
Risiko eingegangen sind.
Die Venture Plus Fonds haben in Unternehmensbeteiligungen
investiert. Die Anleger konnten zwischen einer Einmalzahlung und einem
Ratenmodell wählen. Die Hoffnungen der Anleger auf eine rentable und sichere
Geldanlage erfüllten sich nicht.
Der Fonds Venture Plus 4 befindet sich in Liquidation.
Dennoch können die Anleger dieses Kapitel noch nicht schließen.
Sie werden von der
Liquidatorin aufgefordert, die ausstehende Raten auf einmal einzuzahlen.
- „Diese
Aufforderung sollte von den Anlegern keinesfalls ignoriert werden.
Allerdings sollte auch geprüft werden, ob es eine rechtliche Grundlage für
die Zahlungsaufforderung gibt, und ob Gegenrechte bestehen, bevor einfach
bezahlt wird.“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zudem kann geprüft werden, ob
die Kündigung einer ratierlichen Beteiligung am Venture Plus Fonds 4 aus
wichtigem Grund möglich ist, sodass keine weiteren Raten mehr bezahlt
werden müssen.
Nicht nur den Anlegern des Venture Plus Fonds 4 drohen
finanzielle Verluste. Auch für die Anleger der anderen Venture Plus Fonds ist
die Situation schwierig. Der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 1, 2
und 3 KG wurde bereits als fehlerhaft angesehen. Nach der Rechtsprechung des
BGH sind Anlageberater verpflichtet, die Prospekte vor einer Empfehlung
sorgfältig zu prüfen und die Anleger ggf. vor Prospektfehlern zu warnen.
„Daher können Schadensersatzansprüche
gegen die Anlageberater bzw. die Fondsverantwortlichen bestehen“, so der
Rechtsanwalt.
Mit ihren Anteilen haben die Anleger unternehmerische
Beteiligungen mit entsprechenden Risiken bis zum Totalverlust des investierten
Geldes erworben. Über diese Risiken hätten die Anleger auch umfassend
aufgeklärt werden müssen. Hier kommt es darauf an, wie und wie ausführlich
beraten und wann der Prospekt übergeben wurde. Da die Fondsgesellschaften in
Unternehmensbeteiligungen investierten, waren sie auch stark von der
wirtschaftlichen Entwicklung dieser Ziel-Unternehmen abhängig. Weitere Risiken
für die Anleger sind beispielsweise die Weichkostenquote von mehr als 20 %, die
langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit ihrer Beteiligungen.
„Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt
werden müssen. Tatsächlich waren die Beteiligungen an den Venture Plus Fonds in
den Anlageberatungsgesprächen teilweise sogar als sichere Altersvorsorge
dargestellt worden. Eine derartige Falschberatung führt zu
Schadensersatzansprüchen der Anleger“, erklärt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt steht
Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.
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verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
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Dieser Text gibt den
Beitrag vom 01.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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