Wie kritische Fondsanleger eine "Zusatzrendite"
erzielen können!
Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds
Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer
Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast
bisher nicht wieder aufholen konnten.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht für
ihre Mandanten gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als
"Zusatzrendite" einen Ausgleich ihres Verlusts.
- Nach
Analyse der Gesetzeslage dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen
Aktien -, Renten -,Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches
Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung
beanspruchen können.
Individuelle Verläufe, wie gute oder schlechte Bank - oder
sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss,
erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der
Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht. Anspruchs begründend ist
allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die
schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage.
- Eine
zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen setzen von Fall
zu Fall unterschiedlich lange Verjährungsfristen.
Interessiert an
weiteren Informationen?
Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“
teilhaben:
- Schicken
sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich
zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige
"Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu
oder machen sie den Anwälten per
Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer
Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen
an Sie.
- Sollten
auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht
aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte
um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt
sich eine baldige Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden die
Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung
Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des
Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der
Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang
abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.
- Treten
Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die
hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht
sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende
Möglichkeiten auftun sollten.
Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
jg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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