Trotzdem: „Wenn in Ihrem Auto eine illegale
Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch
gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Der UTR e.V.
bietet seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück
–bundesweit-“.
Bei Weigerung zur Durchführung des umstrittenen Software-Updates
bei einem vom Abgas-Skandal betroffenen PKW ist die Betriebsuntersagung rechtmäßig. Jetzt hat das Verwaltungsgericht
Potsdam eine von der Zulassungsbehörde des Landeskreises Teltow-Fläming verfügte
Betriebsuntersagung eines Pkw mit einem nicht nachgerüsteten Dieselmotor für
rechtmäßig erklärt. (VG 10 L 303/18)
Das betroffene Auto ist mit einem Dieselmotor EA 189 EU 5
ausgerüstet. Die Behörde forderte den Autobesitzer auf, das vom Hersteller
angebotene „Software-Update“ vornehmen zu lassen. Das verweigerte der
Fahrzeugbesitzer. Hierauf erging durch
die Behörde eine mit Sofortvollzug versehene Verfügung zur Betriebsuntersagung
des Fahrzeugs des Antragstellers.
Das Verwaltungsgericht
kam nach Prüfung im Eilverfahren zum Schluss, dass diese Verfügung rechtmäßig
sei.
Das Gericht teilte dem betroffenen Fahrzeugbesitzer noch
mit, dass es ihm natürlich unbenommen bleibe, statt eines
"Software-Updates" die nach seiner Meinung effektivere Methode der
Hardwareumrüstung, auf eigene Kosten, zu
wählen. Danach würde das Auto wieder den Vorschriften entsprechen.
Der UTR e.V.
verzichtet darauf dieses Urteil in irgendeiner Form zu kommentieren.
Es trägt aber sicher erheblich mit dazu bei, dass die
Verbraucher ihr Vertrauen in die Gerichte immer mehr verlieren. Im Namen des
Volkes geht anders! Oder um es mit einem Altbundespräsidenten zu sagen:“ Was
ist das für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“!
- Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate
erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten
davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des
Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor
dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine
illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals
gekauft.
Die Autohersteller geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge
mit Dieselmotoren vor, auf Umweltfreundlichkeit, Sparsamkeit und Langlebigkeit
großen Wert zu legen. Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.
Die Kunden wurden massiv getäuscht und haben nun Fahrzeuge
auf dem Hof stehen die erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben. Dazu
kommen noch drohende Fahrverbote für Teilbereiche der Innenstädte. Viele
Kleintransportunternehmen, Kranken – und Behinderten-Fahrdienste, sehen sich in
ihrer Existenz bedroht. Die Auto- oder Leasing-Raten müssen weiterhin
bedient werden. Bei Ende des Leasingvertrages drohen hohe Nachzahlungen wegen
erheblicher Wertverluste der Betrugs-Diesel.
- Wenn
Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem „Rechtsstaat“ noch eine
Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die
ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu
einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der
Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die
Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?
Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf
einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet,
dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen
Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine
Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht
innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die
Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen
Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des
Fahrzeugs. So hat das LG Bonn kürzlich entschieden. Mit dem Kauf eines vom
Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein
mangelbehaftetes Fahrzeug erworben.
Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen
für illegale Abschalteinrichtungen fordert.
Wörtlich heißt es in
der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und
abschreckend sein.“
Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor.
Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann
je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die
Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand
über die Autoindustrie.
Das Ergebnis:
- Die
Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!
- Die
Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des
Schadens.
- Die
Gerichte entscheiden „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!
Entgegen so mancher
Erfolgsmeldung von Anwaltskanzleien, die an dem Diesel-Skandal mitverdienen
wollen, bleiben die Klagen vor Instanzengerichten überwiegend erfolglos.
Nach Angaben von VW haben bisher 20 000 Kunden geklagt und
einige Tausend haben sich an Pseudosammelklagen beteiligt. Nach VW-Angaben sollen
bisher ungefähr 4500 Urteile ergangen sein. Davon etwa ein Dutzend von
Oberlandesgerichten. In den
überwiegenden Fällen wurden die Klagen abgewiesen.
UTR-TIPP für
betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der
Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler
müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V.
wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen,
oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu
trennen.
Der UTR e.V. bietet
seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück
–bundesweit-“.
- Sie
müssen keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der
eigenen Brieftasche.
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, dass
hier eine unerlaubte Handlung vorliegt die auf die Vortäuschung eines
mangelfreien Zustands gerichtet ist und warum es für ihn Sinn macht den
Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den
Kaufpreis zurückzuzahlen.
Darüber hinaus wird vom Hersteller die Feststellung der
Einstandspflicht für aus der Beschaffenheit der Abgasreinigungsanlagen des
Fahrzeugs resultierende Schäden gefordert. In vielen Fällen funktioniert das
dann ohne Gerichte und hohe Kosten.
„Wenn in Ihrem Auto
eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen
berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst
Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann
auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über
eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das
betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den
einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche
Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische
Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von
der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass
alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen
Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren
Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung
vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im
Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen
teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine
Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den
Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon
betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder
technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige
Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch
noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher
Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht.
Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB
relevant.
Der UTR e.V. bietet
betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –
bundesweit“.
Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften
Software oder Zwangsstilllegung des Autos.
Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update
nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem
Verkehr gezogen wird. Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die
zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchsetzt, wofür Sie
übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie Ihr Recht nutzen und Ihr
Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.
Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an
unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom@email.de Wir
informieren Sie dann wie es weitergeht.
Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
leisten Sie einen von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag der
jedoch 100.- Euro nicht unterschreiten darf. Hier geht’s zu Anmeldung.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer
positiven Einstellung zum Dieselmotor vermiesen wollen. Früher glaubte
man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…
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