Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden zurück
– Wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Dieselskandals.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf
die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten internen VW-Akten zum Abgasskandal
auswerten. „Das dürfte ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung des Dieselskandals
sein und voraussichtlich auch positive Auswirkungen auf die zahlreichen
Zivilklagen geschädigter VW-Kunden haben“, sagt der hier berichtende BSZ e.V.
Vertrauensanwalt.
Zum Hintergrund:
Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war,
beauftragte Volkswagen eine internationale Anwaltskanzlei mit der internen
Aufarbeitung der Abgasmanipulationen. Im Zusammenhang mit Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft München II kam es im März 2017 zu einer Durchsuchung der
Münchener Geschäftsräume der Kanzlei. Dabei beschlagnahmte die
Staatsanwaltschaft zahlreiche Akten und Dateien mit den Ergebnissen der
internen Ermittlungen. Sowohl VW als auch die Kanzlei wehrten sich gegen diese
Aktion und reichten Verfassungsbeschwerden ein. Ende Juli 2017 hatte das
Bundesverfassungsgericht die Auswertung der Unterlagen daher vorerst gestoppt.
Nun hat es die Verfassungsbeschwerden endgültig zurückgewiesen, d.h. die
Staatsanwaltschaft darf die Unterlagen auswerten.
Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Volkswagen AG
durch die Sicherstellung der Unterlagen weder in ihrem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren
verletzt sei und im Hinblick auf die Durchsuchung kein Rechtsschutzbedürfnis
bestehe.
Der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt geht davon
aus, dass die sichergestellten Dokumente einiges zur Aufklärung im
Dieselskandal beitragen können. Besonders zu der Frage, wer im VW-Konzern zu
welchem Zeitpunkt über die Abgasmanipulationen informiert war, dürften die
Unterlagen Erkenntnisse liefern. „Zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte
Autokäufer haben gegen VW bzw. gegen die Konzerntöchter bereits Klage
eingereicht. Bisher hat VW versucht, die Verantwortung für die
Abgasmanipulationen zurückzuweisen. Das könnte nach der Auswertung der
Unterlagen schwieriger werden“, so der Rechtsanwalt.
Unabhängig von der
aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben Klagen auf
Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen VW gute
Erfolgsaussichten.
- Immer
mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher. Vom
Abgasskandal geschädigte Autokäufer, die ihre Rechte durchsetzen möchten,
sollten allerdings nicht mehr lange warten, da zum 31.12.2018 die
Ansprüche gegen VW verjähren.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal
anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllb
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können
sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen