Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften
Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Für die
Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie
sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem
Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten
noch gutes Geld hinterher werfen?
Welche der zahlreichen „Hilfsangebote“ sind seriös, welche
sind es nicht?
Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden
sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe
einer „Sammelklage“ bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche
geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch
Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen,
wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind.
Und zwar ohne teure Einzelklage einreichen zu müssen.
So können Sie Schadensersatzansprüche gemeinsam mit
Mitgesellschaftern schlagkräftig durchsetzen:
KapMuG-Verfahren!
Vorteil dieser Klagen:
Eine enorme Kostenersparnis.
Die hier berichtende BSZ® e.V.
Anlegerschutzkanzlei hat sich in den vergangenen Jahren eine anerkannte
Expertise im Bereich von Verfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) erarbeitet. Die
Rechtsanwälte haben dabei für Investoren - etwa in Geschlossenen Fonds -
zielführende Strategien für eine kollektive Rechtsdurchsetzung entwickelt.
Das „Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz“ (KapMuG) hat
die Möglichkeit geschaffen, dass sich auch in Deutschland Anleger zu großen
Gruppen zusammenfinden und gemeinsam ihre Rechte durchsetzen können. Das
KapMuG-Verfahren ähnelt der aus dem US-amerikanischen Recht bekannten
„Sammelklage“.
Voraussetzung ist dabei, dass in diesen Verfahren
Prospektfehler - zum Beispiel der Fondsinitiatoren - gerügt werden. Ist
ein solches Verfahren einmal in Gang gekommen, können Sie sich auch ohne eine
eigene Klage anschließen. Das minimiert das Kostenrisiko ganz erheblich.
Bei Prospekthaftungsklagen kommt es nicht auf individuelle
Fehler in der Beratungssituation an, welche diese Anwälte für Sie auch
selbstverständlich prüfen, sondern es geht um rechtliche und wirtschaftliche
Fehler der Initiatoren bei der Konzeption der Fonds und der Erstellung der
Verkaufsprospekte.
Sind solche Fehler lokalisiert, können Sie
Schadensersatzansprüche gemeinsam mit Mitgesellschaftern schlagkräftig durchsetzen,
etwa im Rahmen von sogenannten Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG).
Die enorme Kostenersparnis bei dieser Art der Klagen, ist ein weiterer Vorteil.
- Der
Verkaufsprospekt muss ein zutreffendes Bild von der angebotenen
Kapitalanlage vermitteln.
- Dazu
hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits höchstrichterlich festgestellt,
dass sämtliche Umstände, die für eine Beteiligungsentscheidung von
Bedeutung sein können, richtig und vollständig dargestellt werden müssen.
- Ein
Prospekt ist aber auch zu beanstanden, wenn er falsche oder unvollständige
Informationen liefert oder irreführende Darstellungen enthält. Auch
wertende Aussagen müssen einen nachvollziehbaren Hintergrund haben.
- Neben
diesen Kriterien spielt der Gesamteindruck des Prospekts eine Rolle.
Insgesamt darf er keinen unrichtigen Gesamteindruck über die Chancen und
Risiken der Investition beim Anleger erwecken.
- Nach
aktueller Rechtslage verjähren Prospekthaftungsansprüche nach drei Jahren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die von diesen
Rechtsanwälten bereits analysierten Prospektfehler hier nicht veröffentlichen.
Die Anwälte prüfen aber gern individuell für Sie den Verkaufsprospekt Ihrer
Kapitalanlage.
Diese BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei hat in zahlreichen Fällen „KapMuG“-Anträge bei Schiffs-,
Lebensversicherungs- und Immobilienfonds gestellt oder bereitet diese vor.
Wie KapMuG-Verfahren genau ablaufen, erläutern die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Sie prüfen dazu gern
individuell für Sie den Verkaufsprospekt Ihrer Kapitalanlage.
Immer mehr geschädigte
Anleger nutzen diese Chance zur Teilnahme an einem KapMuG-Verfahren!
Der Vorteil liegt auf der Hand. Das Kostenrisiko ist
wesentlich geringer, als wenn jeder selbständig seine eigene Forderung einklagt
und eine Vielzahl von Anwälten beschäftigt werden müssen. Die Beauftragung einer einzigen Kanzlei von
einer Vielzahl von Klägern hat auch den Vorteil, dass viel mehr Informationen
gesammelt und Aspekte berücksichtigt werden können, welche dem jeweils
einzelnen möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die beauftragte
Anwaltskanzlei ist dann viel besser in der Lage, aus der Fülle von
Informationen diejenigen herauszuziehen, welche entscheidungsrelevant sind.
Nutzen Sie diese
Chance und melden Sie sich zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG)
an - auch zur Vorbereitung auf das erste kostenfreie Beratungsgespräch.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG)
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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