Mittwoch, November 01, 2017

Bankbearbeitungsentgelte: Unternehmen, Freiberufler und Handwerker haben Anspruch auf Kreditgebühren.

Wirtschaftspresse geht von 3,5 Mrd. Euro aus.  BSZ® e.V. InteressengemeinschaftBank und Gebühren“ vermittelt betroffenen Kreditkunden schnelle Hilfe!

Was Kreditinstitute für den privaten Kreditnehmer nicht dürfen, ist ihnen auch nicht bei Unternehmern – z. B. Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Handwerkern – gestattet. Es ist den Banken und Sparkassen nicht erlaubt, die eigenen Kosten auf die Unternehmer abzuwälzen. Dieses hat der Bundesgerichtshof im Sommer 2017 entschieden.

Die gute Nachricht für Unternehmer, die Kreditverträge abgeschlossen haben, findet in der Wirtschaftspresse ein eindeutiges Echo. So geht Capital-Online davon aus, dass sich Banken mit unberechtigten Forderungen beschäftigen müssen (19.07.2017) und Wirtschaftswoche (19.07.2017 Online Ausgabe) geht von einem Volumen im Milliardenbereich aus, das Unternehmen zusteht.

Mit verschiedenen Bezeichnungen verkauften Banken ihren Kunden Darlehen, die mit zusätzlichen, aber ungerechtfertigten Gebühren belastet sind. Eigentlich hätten die Banker es besser wissen müssen, denn bereits im Jahre 2014 mussten Banken eine ähnliche Schlappe erleiden, als es um unzulässige Gebühren bei Privatpersonen ging.

Chancen im Schnellcheck testen.

Damit Unternehmen unkompliziert erfahren, wie ihre Möglichkeiten stehen, bietet der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern über spezialisierte Vertrauensanwälte einen kostenlosen Schnellcheck an.

Der Test kann durch die kostenfreie Erstberatung bei einem spezialisierte Vertrauensanwalt durchgeführt werden. Geben Sie uns zur Weiterleitung an den beauftragten Rechtsanwalt Ihre Kreditunterlagen,  diese werden von der Kanzlei ebenfalls ohne Kosten für Sie eingehend geprüft und ermittelt, ob und wie viel Geld sie erhalten könnten.

Kostenfreie Rückholung der Kreditgebühren

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kostenfrage. Als Optionen stehen außerdem zur Verfügung, auf reiner Erfolgsbasis und vollkommen ohne Risiko die Gelder zurück zu erlangen.

Dazu bieten sich zwei Optionen an:

  • Prozesskostenfinanzierung

  • Es fallen keine Kosten an. Nur im Erfolgsfall wird eine Quote von dem Betrag, der von der Bank erlangt wird, einbehalten. Das Kostenrisiko für das Unternehmen ist null.

  • Sofortauszahlung

  • Die Forderung gegen das Kreditinstitut wird angekauft und das Geld innerhalb weniger Tage auf das Bankkonto überwiesen. Das Unternehmen wird nicht mit dem Aufwand einer Auseinandersetzung belastet – weder arbeits- noch liquiditätsmäßig.

Sie haben die Wahl, wie Sie zu Ihrem Recht und damit zu Ihrem Geld kommen.

Stellungnahme der Rechtsanwälte:

Manager von Unternehmen haben das Wohl ihres Betriebes im Auge. Sie werden prüfen, welche Optionen bestehen, um das Geschäft von überflüssigen Kosten zu befreien. Auch Verwalter von Vermögen (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) können den angebotenen Schnellcheck nutzen.

Mit dem Schnellcheck erfahren sie auch, welche Fristen gelten.
Anhaltspunkte für Ihren Anspruch sind z. B. die folgenden Kostenpositionen, auf die Banken keinen Anspruch haben:

  • Prüfgebühren
  • Damnum
  • Schätzkosten

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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