Wirtschaftspresse geht von 3,5 Mrd. Euro aus. BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“ vermittelt
betroffenen Kreditkunden schnelle Hilfe!
Was Kreditinstitute für den privaten Kreditnehmer nicht
dürfen, ist ihnen auch nicht bei Unternehmern – z. B. Gewerbetreibende,
Freiberufler, Firmen, Handwerkern – gestattet. Es ist den Banken und Sparkassen
nicht erlaubt, die eigenen Kosten auf die Unternehmer abzuwälzen. Dieses hat
der Bundesgerichtshof im Sommer 2017 entschieden.
Die gute Nachricht für Unternehmer, die Kreditverträge
abgeschlossen haben, findet in der Wirtschaftspresse ein eindeutiges Echo. So
geht Capital-Online davon aus, dass sich Banken mit unberechtigten Forderungen
beschäftigen müssen (19.07.2017) und Wirtschaftswoche (19.07.2017 Online
Ausgabe) geht von einem Volumen im Milliardenbereich aus, das Unternehmen
zusteht.
Mit verschiedenen Bezeichnungen verkauften Banken ihren
Kunden Darlehen, die mit zusätzlichen, aber ungerechtfertigten Gebühren
belastet sind. Eigentlich hätten die Banker es besser wissen müssen, denn
bereits im Jahre 2014 mussten Banken eine ähnliche Schlappe erleiden, als es um
unzulässige Gebühren bei Privatpersonen ging.
Chancen im
Schnellcheck testen.
Damit Unternehmen unkompliziert erfahren, wie ihre
Möglichkeiten stehen, bietet der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern über
spezialisierte Vertrauensanwälte einen kostenlosen Schnellcheck an.
Der Test kann durch die kostenfreie Erstberatung bei einem spezialisierte
Vertrauensanwalt durchgeführt werden. Geben Sie uns zur Weiterleitung an den
beauftragten Rechtsanwalt Ihre Kreditunterlagen, diese werden von der Kanzlei ebenfalls ohne
Kosten für Sie eingehend geprüft und ermittelt, ob und wie viel Geld sie
erhalten könnten.
Kostenfreie Rückholung
der Kreditgebühren
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die
Kostenfrage. Als Optionen stehen außerdem zur Verfügung, auf reiner
Erfolgsbasis und vollkommen ohne Risiko die Gelder zurück zu erlangen.
Dazu bieten sich zwei
Optionen an:
- Prozesskostenfinanzierung
- Es
fallen keine Kosten an. Nur im Erfolgsfall wird eine Quote von dem Betrag,
der von der Bank erlangt wird, einbehalten. Das Kostenrisiko für das
Unternehmen ist null.
- Sofortauszahlung
- Die
Forderung gegen das Kreditinstitut wird angekauft und das Geld innerhalb
weniger Tage auf das Bankkonto überwiesen. Das Unternehmen wird nicht mit
dem Aufwand einer Auseinandersetzung belastet – weder arbeits- noch
liquiditätsmäßig.
Sie haben die Wahl,
wie Sie zu Ihrem Recht und damit zu Ihrem Geld kommen.
Stellungnahme der
Rechtsanwälte:
Manager von Unternehmen haben das Wohl ihres Betriebes im
Auge. Sie werden prüfen, welche Optionen bestehen, um das Geschäft von
überflüssigen Kosten zu befreien. Auch Verwalter von Vermögen (z. B.
Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) können den angebotenen Schnellcheck
nutzen.
Mit dem Schnellcheck erfahren sie auch, welche Fristen
gelten.
Anhaltspunkte für Ihren Anspruch sind z. B. die folgenden
Kostenpositionen, auf die Banken keinen Anspruch haben:
- Prüfgebühren
- Damnum
- Schätzkosten
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Bank und
Gebühren anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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