Mittwoch, Juli 12, 2017

Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger ein völlig unerwartetes Szenario.

In Deutschland werden jedes Jahr Tausende  Bürger Opfer von schlechter Anlageberatung. Die Mehrheit dieser schlechten Beratungen beinhaltet falsche Informationen über Rendite und Sicherheit der jeweiligen Anlagen. Werden bewusst falsche Informationen verbreitet, kann man durchaus von Betrug sprechen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Die Anleger erkennen in der Regel nicht, dass sie vom Berater getäuscht wurden, oder aber erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Viele Anleger rechnen überhaupt nicht damit, dass ihr Berater sie mit unlauteren Mitteln zur Vertragsunterschrift bringen könnte, bzw. dass er das ihm entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen Vorteil missbrauchen könnte.

Anlageberater übernehmen eine hohe Verantwortung für Ihre Kunden und die meisten von ihnen leisten auch gute Arbeit und werden den Bedürfnissen ihrer Kunden zu 100 Prozent gerecht.

Wie in jedem Beruf gibt es leider auch hier schwarze Schafe, die ihre Kunden nur als Geldlieferant für den eigenen Profit sehen.

Immer wieder wird den Anlegern weisgemacht dass die Wertentwicklung der betreffenden Anlage in der Vergangenheit auch für zukünftige Ergebnisse gelte. Dem ist aber nicht so. Kein Mensch kann in die Zukunft blicken! Kapital anlegen wäre sehr einfach, wenn eine einzige Strategie für alle richtig wäre. Bei jedem Anleger sind jedoch die finanziellen Verhältnisse unterschiedlich, Anlageziele, Bedürfnisse und Risikobereitschaft variieren.

Die Anlageberater haben die Pflicht, die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden vollständig zu erfragen und jeweils nur geeignete Anlageprodukte zu empfehlen. Wer ungeeignete Produkte empfiehlt schadet seinem Kunden und haftet ihm für eventuell eintretende Verluste.

Viele Betroffene haben überhaupt noch nicht bemerkt, dass sie von ihren Beratern hinter die Fichte geführt wurden und sitzen auf ihren Kapitalanlagen quasi wie auf einer Zeitbombe.

In vielen Fällen wurde dem BSZ e.V. geschildert, dass die Banken ihren Kunden auch heute noch Produkte verkaufen, die nicht zu ihnen passen. An vielen Verlusten von Kleinanlegern  tragen die Banken eine Mitschuld. Bei Beratungen haben die Berater die finanziellen Verhältnisse der Kunden und ihre Risikobereitschaft kaum erforscht. Die Anlageziele der Kunden wurden nur in wenigen Fällen abgefragt. 

Bei dem BSZ e.V. ist der Eindruck entstanden, dass die Banken zu oft ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil verfolgen anstatt die Interessen ihrer Kundschaft in den Fokus der Anlageberatung zu stellen. Der Eindruck, dass hier der Verkauf und nicht die Beratung im Vordergrund steht hat sich verfestigt.

Viele Bankkunden unterhalten eine seit Jahrzehnten andauernde Geschäftsbeziehung zu „Ihrer“ Bank. Das ist dem Umstand geschuldet, dass man immer noch an den „Bankbeamten“ glaubt, der sich ausschließlich für die Interessen seiner Kunden einsetzt. Dazu kommt noch, dass viele Kunden einen Bankwechsel scheuen. Man hat da sein Girokonto, sein Sparbuch und eventuell auch noch einen Kleinkredit oder gar ein Immobiliendarlehen am laufen. Das alles will man durch einen Wechsel zu einer anderen Bank nicht gefährden. Auch dann nicht, wenn man von diesem Institut mit einer ungeeigneten Kapitalanlage über den Tisch gezogen wurde.

Es entsteht der Eindruck, dass Bankberater mehr zum Verkäufer als zum Berater ausgebildet werden. Sie haben vorgegebene „Verkaufsquoten“  ihrer Vorgesetzten zu erfüllen und ausschließlich die von ihrem Haus angebotenen Finanzprodukte anzubieten und zu verkaufen. Im Vordergrund steht für die Bank stets die Maximierung des Umsatzes und des eigenen Gewinns.

Je länger die Banken auch weiterhin ihrer Kundschaft ungeeignete ja sogar brandgefährliche Produkte verkaufen dürfen,  desto größer wird später die Finanzlücke für die Altersversorgung der betroffenen Anleger sein. 

Bankkunden welche von ihren Banken in ungeeignete, riskante und komplizierte Kapitalanlagen  gedrängt wurden, sollten ihre Banken in Haftung nehmen. Der BSZ e.V. verzeichnet zum Beispiel einen stetigen Strom von Beschwerden über Schiffsfonds. Die Banken haben diese Investition als sichere zur Altersvorsorge geeignete Anlage verkauft. Auch dann noch, als bereits abzusehen war, dass die prognostizierten Frachtraten wegen der sich gebildeten Überkapazität an Frachtraum, nicht mehr zu erzielen waren. Insider nennen das nicht Krise sondern Blase. Heute sind viele Schiffsfonds pleite. Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Alle beteiligten haben ihr Geschäft gemacht, nur die Anleger nicht. Die sollen die Zeche nun bezahlen.

Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

Anleger die den Verdacht haben, dass bei ihrer Anlageberatung nicht alles mit rechten Dingen zuging sollten auf keinen Fall darüber mit ihrem Anlageberater sprechen, sondern ihren Fall von einem versierten Anlegerschutzanwalt prüfen lassen. Der Rechtsanwalt wird feststellen ob hier eine Falschberatung vorliegt bzw. erkunden warum  dem Anleger ein Schaden entstanden ist oder noch drohen könnte.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte.

Die Initiatoren des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.  Der  Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte.

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte, selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

  • Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

  • Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

  • Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann.

  • Außerdem wird, falls gewünscht, die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  • Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.





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