In Deutschland werden jedes Jahr Tausende Bürger Opfer von schlechter Anlageberatung. Die
Mehrheit dieser schlechten Beratungen beinhaltet falsche Informationen über
Rendite und Sicherheit der jeweiligen Anlagen. Werden bewusst falsche
Informationen verbreitet, kann man durchaus von Betrug sprechen, sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Die Anleger erkennen in der Regel nicht, dass sie vom
Berater getäuscht wurden, oder aber erst dann, wenn es bereits zu spät ist.
Viele Anleger rechnen überhaupt nicht damit, dass ihr Berater sie mit
unlauteren Mitteln zur Vertragsunterschrift bringen könnte, bzw. dass er das
ihm entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen Vorteil missbrauchen könnte.
Anlageberater
übernehmen eine hohe Verantwortung für Ihre Kunden und die meisten von ihnen
leisten auch gute Arbeit und werden den Bedürfnissen ihrer Kunden zu 100
Prozent gerecht.
Wie in jedem Beruf gibt es leider auch hier schwarze Schafe,
die ihre Kunden nur als Geldlieferant für den eigenen Profit sehen.
Immer wieder wird den Anlegern weisgemacht dass die Wertentwicklung
der betreffenden Anlage in der Vergangenheit auch für zukünftige Ergebnisse
gelte. Dem ist aber nicht so. Kein Mensch kann in die Zukunft blicken! Kapital
anlegen wäre sehr einfach, wenn eine einzige Strategie für alle richtig wäre. Bei
jedem Anleger sind jedoch die finanziellen Verhältnisse unterschiedlich,
Anlageziele, Bedürfnisse und Risikobereitschaft variieren.
Die Anlageberater haben die Pflicht, die finanziellen
Verhältnisse ihrer Kunden vollständig zu erfragen und jeweils nur geeignete Anlageprodukte
zu empfehlen. Wer ungeeignete Produkte empfiehlt schadet seinem Kunden und
haftet ihm für eventuell eintretende Verluste.
Viele Betroffene haben
überhaupt noch nicht bemerkt, dass sie von ihren Beratern hinter die Fichte
geführt wurden und sitzen auf ihren Kapitalanlagen quasi wie auf einer
Zeitbombe.
In vielen Fällen wurde dem BSZ e.V. geschildert, dass die
Banken ihren Kunden auch heute noch Produkte verkaufen, die nicht zu ihnen
passen. An vielen Verlusten von Kleinanlegern
tragen die Banken eine Mitschuld. Bei Beratungen haben die Berater die finanziellen
Verhältnisse der Kunden und ihre Risikobereitschaft kaum erforscht. Die
Anlageziele der Kunden wurden nur in wenigen Fällen abgefragt.
Bei dem BSZ e.V. ist der Eindruck entstanden, dass die
Banken zu oft ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil verfolgen anstatt die
Interessen ihrer Kundschaft in den Fokus der Anlageberatung zu stellen. Der
Eindruck, dass hier der Verkauf und nicht die Beratung im Vordergrund steht hat
sich verfestigt.
Viele Bankkunden unterhalten eine seit Jahrzehnten
andauernde Geschäftsbeziehung zu „Ihrer“ Bank. Das ist dem Umstand geschuldet,
dass man immer noch an den „Bankbeamten“ glaubt, der sich ausschließlich für
die Interessen seiner Kunden einsetzt. Dazu kommt noch, dass viele Kunden einen
Bankwechsel scheuen. Man hat da sein Girokonto, sein Sparbuch und eventuell
auch noch einen Kleinkredit oder gar ein Immobiliendarlehen am laufen. Das
alles will man durch einen Wechsel zu einer anderen Bank nicht gefährden. Auch
dann nicht, wenn man von diesem Institut mit einer ungeeigneten Kapitalanlage
über den Tisch gezogen wurde.
Es entsteht der Eindruck, dass Bankberater mehr zum
Verkäufer als zum Berater ausgebildet werden. Sie haben vorgegebene
„Verkaufsquoten“ ihrer Vorgesetzten zu
erfüllen und ausschließlich die von ihrem Haus angebotenen Finanzprodukte anzubieten
und zu verkaufen. Im Vordergrund steht für die Bank stets die Maximierung des
Umsatzes und des eigenen Gewinns.
Je länger die Banken
auch weiterhin ihrer Kundschaft ungeeignete ja sogar brandgefährliche Produkte
verkaufen dürfen, desto größer wird später
die Finanzlücke für die Altersversorgung der betroffenen Anleger sein.
Bankkunden welche von ihren Banken in ungeeignete, riskante
und komplizierte Kapitalanlagen gedrängt
wurden, sollten ihre Banken in Haftung nehmen. Der BSZ e.V. verzeichnet zum
Beispiel einen stetigen Strom von Beschwerden über Schiffsfonds. Die Banken
haben diese Investition als sichere zur Altersvorsorge geeignete Anlage
verkauft. Auch dann noch, als bereits abzusehen war, dass die prognostizierten
Frachtraten wegen der sich gebildeten Überkapazität an Frachtraum, nicht mehr
zu erzielen waren. Insider nennen das nicht Krise sondern Blase. Heute sind
viele Schiffsfonds pleite. Von den Anlegern werden in vielen Fällen die
Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über
diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt
wurden.
Alle beteiligten haben
ihr Geschäft gemacht, nur die Anleger nicht. Die sollen
die Zeche nun bezahlen.
Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele
Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern
als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass
es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische
Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.
Anleger die den Verdacht haben, dass bei ihrer
Anlageberatung nicht alles mit rechten Dingen zuging sollten auf keinen Fall
darüber mit ihrem Anlageberater sprechen, sondern ihren Fall von einem
versierten Anlegerschutzanwalt prüfen lassen. Der Rechtsanwalt wird feststellen
ob hier eine Falschberatung vorliegt bzw. erkunden warum dem Anleger ein Schaden entstanden ist oder
noch drohen könnte.
Der BSZ e.V.
Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte
kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster
außergerichtlicher Schritte.
Die Initiatoren des Solidarservice treten ein für
verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage-
und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten
Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum
rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen. Der Kreis der
Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und
Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten
Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.
Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ
e.V-Vertrauensanwälte.
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ
Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die
Durchführung erster außergerichtlicher Schritte, selbstverständlich unter
besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in
diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei
der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend
gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten,
ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchgesetzt werden können.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden.
- Als
Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im
Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
- Führen
die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied
der Fördergemeinschaft keine Kosten.
- Der
mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann
annehmen oder ablehnen kann.
- Außerdem
wird, falls gewünscht, die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer
geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes
Geld eingesetzt werden muss.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne
selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt
alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im
Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice beantragen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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