Mittwoch, April 26, 2017

Schrottimmobilien und Zwangsvollstreckung: Auswege aus der Misere.

Schrottimmobilien bleiben ein Dauerthema. Für die Kapitalanleger, die auf die mehr oder weniger wertlosen Immobilien hereingefallen sind, wird die Geldanlage oftmals zum finanziellen Desaster. Kann das Darlehen zur Immobilienfinanzierung irgendwann nicht mehr bedient werden, droht auch noch die Zwangsvollstreckung.

„Besonders der Name der Adaxio AMC GmbH begegnet uns im Zusammenhang mit Schrottimmobilien und Zwangsvollstreckung immer wieder. Die Lage ist für die Darlehensnehmer und Inhaber der Schrottimmobilien allerdings nicht so aussichtslos, wie sie ihnen häufig auf den ersten Blick erscheint. Denn verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Adaxio AMC GmbH ggf. gar nicht mehr der Inhaber der Forderungen ist“, sagt BSZe.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, der mit seinem Team schon in rund 4.500 Fällen die Opfer von Schrottimmobilien vertreten hat.

Die Darlehen zur Immobilienfinanzierung wurden oft noch bei der GMAC-RFC Bank aufgenommen aus der dann die Paratus AMC GmbH und schließlich die Adaxio AMC GmbH wurde. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die Forderungen an die Darlehensnehmer wurden aber vielfach bereits an Drittgesellschaften übertragen. Daraus ergibt sich, dass die Adaxio AMC GmbH gar nicht mehr berechtigt ist, die Zwangsvollstreckung zu betreiben.“

Die Opfer von Schrottimmobilien müssen es aber gar nicht erst zum Zwangsvollstreckungsbescheid kommen lassen. „Vielfach bestehen gute Möglichkeiten, aus der Schrottimmobilie wieder auszusteigen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Es können ggf. sogar Forderungen gegen die finanzierende Bank bestehen.

Typisches Kennzeichen von Schrottimmobilien ist, dass der Kaufpreis deutlich über de eigentlichen Wert der Immobilie und an der Grenze zur Sittenwidrigkeit liegt. Hat die finanzierende Bank Kenntnis von dem völlig überhöhten Kaufpreis und bietet dennoch eine einhundertprozentige Vollfinanzierung an, kann sie sich selbst haftbar gemacht haben. Cäsar-Preller: „Der Verbraucher vertraut in der Regel dem Urteilsvermögen seines Bankberaters. Dies gilt umso mehr, wenn die Darlehensvergabe von einer vorherigen Besichtigung der Immobilie abhängig gemacht wurde. Warnt die Bank dann dennoch nicht vor dem völlig überteuerten Angebot, nutzt sie dieses Vertrauen aus. Im Idealfall kann dann die Rückabwicklung des Geschäfts erreicht werden.“ Bei der Vermittlung einer Immobilie als Kapitalanlage treffen den Anlageberater auch verschiedene Aufklärungspflichten. Wurden diese Pflichten verletzt, können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

Verschiedene Opfer von Schrottimmobilien haben inzwischen eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen. In diesen Fällen kann auch geprüft werden, ob der Widerruf des Darlehensvertrags möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Darlehen zur Anschlussfinanzierung nach dem 10. Juni 2010 aufgenommen und von der Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.

„Durch die Wahl der passenden rechtlichen Mittel kann der durch Schrottimmobilien entstandene Schaden zumindest minimiert werden“, sagt der BSZe.V. Anlegerschutzanwalt.

Was ist zu jetzt tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter





Keine Kommentare: