Schrottimmobilien bleiben ein Dauerthema. Für die
Kapitalanleger, die auf die mehr oder weniger wertlosen Immobilien
hereingefallen sind, wird die Geldanlage oftmals zum finanziellen Desaster. Kann
das Darlehen zur Immobilienfinanzierung irgendwann nicht mehr bedient werden,
droht auch noch die Zwangsvollstreckung.
„Besonders der Name der Adaxio AMC GmbH begegnet uns im
Zusammenhang mit Schrottimmobilien und Zwangsvollstreckung immer wieder. Die
Lage ist für die Darlehensnehmer und Inhaber der Schrottimmobilien allerdings
nicht so aussichtslos, wie sie ihnen häufig auf den ersten Blick erscheint.
Denn verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Adaxio AMC
GmbH ggf. gar nicht mehr der Inhaber der Forderungen ist“, sagt BSZe.V.
Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, der mit seinem Team schon in rund
4.500 Fällen die Opfer von Schrottimmobilien vertreten hat.
Die Darlehen zur Immobilienfinanzierung wurden oft noch bei
der GMAC-RFC Bank aufgenommen aus der dann die Paratus AMC GmbH und schließlich
die Adaxio AMC GmbH wurde. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die Forderungen an die
Darlehensnehmer wurden aber vielfach bereits an Drittgesellschaften übertragen.
Daraus ergibt sich, dass die Adaxio AMC GmbH gar nicht mehr berechtigt ist, die
Zwangsvollstreckung zu betreiben.“
Die Opfer von Schrottimmobilien müssen es aber gar nicht
erst zum Zwangsvollstreckungsbescheid kommen lassen. „Vielfach bestehen gute
Möglichkeiten, aus der Schrottimmobilie wieder auszusteigen“, erklärt der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt. Es können ggf. sogar Forderungen gegen die
finanzierende Bank bestehen.
Typisches Kennzeichen von Schrottimmobilien ist, dass der
Kaufpreis deutlich über de eigentlichen Wert der Immobilie und an der Grenze
zur Sittenwidrigkeit liegt. Hat die finanzierende Bank Kenntnis von dem völlig
überhöhten Kaufpreis und bietet dennoch eine einhundertprozentige
Vollfinanzierung an, kann sie sich selbst haftbar gemacht haben. Cäsar-Preller:
„Der Verbraucher vertraut in der Regel dem Urteilsvermögen seines Bankberaters.
Dies gilt umso mehr, wenn die Darlehensvergabe von einer vorherigen
Besichtigung der Immobilie abhängig gemacht wurde. Warnt die Bank dann dennoch
nicht vor dem völlig überteuerten Angebot, nutzt sie dieses Vertrauen aus. Im
Idealfall kann dann die Rückabwicklung des Geschäfts erreicht werden.“ Bei der
Vermittlung einer Immobilie als Kapitalanlage treffen den Anlageberater auch
verschiedene Aufklärungspflichten. Wurden diese Pflichten verletzt, können auch
Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.
Verschiedene Opfer von Schrottimmobilien haben inzwischen
eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen. In diesen Fällen kann auch geprüft
werden, ob der Widerruf des Darlehensvertrags möglich ist. Voraussetzung
hierfür ist, dass das Darlehen zur Anschlussfinanzierung nach dem 10. Juni 2010
aufgenommen und von der Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet
wurde.
„Durch die Wahl der passenden rechtlichen Mittel kann der
durch Schrottimmobilien entstandene Schaden zumindest minimiert werden“, sagt der
BSZe.V. Anlegerschutzanwalt.
Was ist zu jetzt tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den
letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cp
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