„Gewinne oder Verliere ich meinen Prozess?“ Diese Frage stellen Rechtsuchende ihrem Anwalt.
Immer wieder werben Rechtsanwälte damit, dass ihre Kanzlei
in irgendeiner Liste als eine zu den zehn besten Kanzleien für ein bestimmtes
Rechtsgebiet benannt werde. So weit so gut. Aber was hilft eine solche Aussage
dem Mandanten? Hat der Mandant hier größere Chancen einen Rechtstreit vor
Gericht zu gewinnen?
Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und
vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine
Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt
aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen
Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen
Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche
Szenario zu beobachten.
Die Prognose über den
Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.
Ob die zu den in einer
Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die
besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen
ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt
verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen
Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt,
dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung
vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die
Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung
ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung
verbunden.
Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem
Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie
unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie
praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem
leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit
seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...
So hielt zum Beispiel das Anwaltsgericht das Verhalten eines Rechtsanwalts in zwei rechtlich einfach
gelagerten Streitigkeiten für "hartnäckige Bummelei" bzw.
Untätigkeit. Zudem habe er seinen Mandanten auch auf Nachfrage nicht
ausreichend informiert und somit gegen seine allgemeine Berufspflicht
verstoßen. Diese Berufspflicht besagt, dass ein Anwalt seine Arbeit stets
gewissenhaft ausüben und seinen Mandanten über alle für den Fortgang der Sache
wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich unterrichten muss.
Ein Mandant muss die
«hartnäckige Bummelei» eines Rechtsanwalts nicht tatenlos hinnehmen.
Auch nach einem Urteil des Saarländischen
Anwaltsgerichtshofs Saarbrücken stellt dies eine Verletzung beruflicher
Pflichten dar. Auch die Saarbrücker
Richter, befanden dass Mandanten die Bummelei und Untätigkeit eines Anwalts
neben Schadensersatzansprüchen des Mandanten auch berufsrechtliche Konsequenzen
zur Folge haben müssten.
Da es leider auch
Anwälte gibt, die mehr an Umsatz und
Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre
Mandanten mitunter ein Risiko. Wegen der
Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch
mal die Schludrigkeit so mancher anwaltlichen Tätigkeit. Das beweist in der
gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der mitunter zum Nachteil der
unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.
Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen
Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien
später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall
zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm
das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen
oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich
abzuschließen.
Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren.
Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu
haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden
dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine
Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für
die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und
bleibt trotzdem honorarpflichtig.
„An erster Stelle der Mandanten Beschwerden stehen Kommunikationsprobleme,
berichtet Horst Roosen (Anwalt ist nicht erreichbar, Anwalt ruft nicht zurück,
Sekretärin wimmelt mich immer ab, Anwalt lässt sich verleugnen usw.)“ Überraschend
dicht gefolgt von Kompetenzproblemen. (Anwalt kennt sich im Fall nicht aus,
kennt bereits ergangene Urteile nicht, kann oder will die realen Chancen nicht
einschätzen.
Durchgehend wird auch die Gebührenrechnung bemängelt bzw.
nicht verstanden. Warum der Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen
besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein
anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen. Zumal der Anwalt
keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein
Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien
Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von
Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der
Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf. Wer den Dienstleister Anwalt
beansprucht, der soll mit diesem frei eine Honorarregelung treffen können,
fordert der BSZ® e.V.
Die guten Anwälte werden dabei möglicherweise noch höhere
Honorare bekommen, doch Wettbewerb fördert andererseits nur die Qualität des
Rechtssystems. Das muss nicht notwendig eine stete Benachteiligung der weniger
Zahlungskräftigen sein, denn nicht immer sind - wie in jedem Beruf! - die
Teuersten zugleich die Besten.
Der Mandant kann von
seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der
einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.
Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen
Auseinandersetzung informiert werden. Was
er vom Anwalt nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses
vorherzusagen.
Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den
Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich
hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“,
„könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend
abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber
immer noch nicht in der Hand, Gerade bei
den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die
Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und
scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und
trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste
aufgeführt zu werden.
In jedem Fall rät Roosen, ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu
vermeiden, als sie zu gewinnen. Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und
auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr
kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister
und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind mitunter nicht
leicht zu finden.
Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig
vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie
nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu
machen. Ist das nicht zielführend,
sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.
Es macht überhaupt keinen Sinn seinen Anwalt zu verklagen,
nur weil man mit ihm unzufrieden ist. Stattdessen sollte man das Gespräch
suchen und die erfolgreiche Erledigung des anstehenden Falls in den Vordergrund
stellen.
Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler. Ob er seine
Mandanten darüber informiert steht allerdings auf einem anderen Blatt. Auch das
Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch
erheblich schwer.
Wann greift
Anwaltshaftung ein, wann haftet ein Anwalt?
Immer dann, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat,
also einen Fehler in seiner Mandatsausübung (bei Beratung oder gerichtlicher
und außergerichtlicher Vertretung). Beispiele: fehlerhafte Rechtsberatung, Frist versäumt, falschen
Antrag gestellt, falsche rechtliche
Beurteilung abgegeben, unzureichenden Sachvortrag gehalten Beweisangebot vergessen, usw.
Dabei muss der Anwalt diesen Fehler auch verschuldet haben
(mindestens also Fahrlässigkeit!) Zudem muss es dadurch auch zu einem Schaden
gekommen sein. Sie als Geschädigter müssen dies alles notfalls beweisen können!
Wie geht man gegen den
Anwalt vor?
Zunächst macht man mit näherer Begründung seinen
Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt geltend, der eine
Berufshaftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen haben muss. Man versucht
also zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit. Sollte
diese nicht gelingen, wählt man den Weg einer Schadensersatzklage gegen den
Rechtsanwalt.
Vom eigenen Anwalt Geschädigte sollten sich nicht von der
Tatsache beeindrucken lassen, dass der Anwalt einen besonderen Berufsschutz
genießt, und die Durchsetzung eines Anspruchs schwierig sein kann. Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die
anwaltliche Tätigkeit führen aber auch dazu, dass der Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist,
schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch
wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem
anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.
Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen
Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar
machen kann. Die Hürden für
Regressprozesse gegen den Anwalt sind
zwar sehr hoch - so muss der Mandant
z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem
Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen
Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es
meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen
Um festzustellen was in Ihrer Rechtsangelegenheit zu tun ist
oder ob ein Regressanspruch besteht,
bedarf es umfangreicher Prüfungen. Diese Prüfung wird von BSZ® e.V.
Vertragsanwälten durchgeführt. Wird
festgestellt, dass Sie einen Anspruch haben, setzt sich der zuständige BSZ®
e.V. Vertragsanwalt direkt mit Ihnen in Verbindung. Er teilt Ihnen mit, worin
Ihr Anspruch besteht und welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen
werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird der Anwalt die
Deckungszusage bei Ihrem Versicherer einholen.
Sie haben dann die Möglichkeit, dem Anwalt eine entsprechende Vollmacht
zu erteilen, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
Anwaltshaftung.
Übrigens: Die Vertrauensanwälte überprüfen auf Wunsch auch Anwaltsvergütungsrechnungen auf deren
Richtigkeit
Mit beiliegendem Antrag können Sie der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung
beitreten.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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