Für die Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft wird es nun Zeit zum Handeln. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 2. Januar das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 15 IN 840/16).
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Anleger
nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht bis zum 7.
März 2017 anmelden. Die Gläubigerversammlung wurde für den 29. März terminiert.
„Die Anmeldung der Forderungen ist für die Anleger ein wichtiger Schritt, um
ihr Geld zu sichern. Dabei ist zu beachten, dass auch nur angemeldete
Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Mit welcher Insolvenzquote die Anleger im Insolvenzverfahren
rechnen können, ist derzeit allerdings noch völlig offen. Rechtsanwalt Kanz:
„Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse
ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Verluste
sind also weiterhin zu befürchten. Daher sollte die Anmeldung der Forderungen
nur ein Schritt sein, um die drohenden Verluste abzuwenden.“
Parallel zum Insolvenzverfahren können die Anleger auch
weitere rechtliche Schritte prüfen lassen. In Betracht kommt dabei in erster
Linie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. wegen
einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über
die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu
berücksichtigen sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die
Lombardium Hamburg, an die die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
Darlehen gewährt hatte. Zumal inzwischen festgestellt wurde, dass die
beliehenen Pfandgüter weit weniger wert waren als angenommen.
„Es sollte daher in alle Richtungen geprüft werden, gegen
wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. In Betracht kommen
ebenso die Unternehmensverantwortlichen wie die Anlageberater bzw. Vermittler“,
so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cp
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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