Mittwoch, Januar 11, 2017

Insolvenz der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Forderungen anmelden

Für die Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft wird es nun Zeit zum Handeln. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 2. Januar das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 15 IN 840/16).


Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Anleger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht bis zum 7. März 2017 anmelden. Die Gläubigerversammlung wurde für den 29. März terminiert. „Die Anmeldung der Forderungen ist für die Anleger ein wichtiger Schritt, um ihr Geld zu sichern. Dabei ist zu beachten, dass auch nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Mit welcher Insolvenzquote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, ist derzeit allerdings noch völlig offen. Rechtsanwalt Kanz: „Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Verluste sind also weiterhin zu befürchten. Daher sollte die Anmeldung der Forderungen nur ein Schritt sein, um die drohenden Verluste abzuwenden.“

Parallel zum Insolvenzverfahren können die Anleger auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen. In Betracht kommt dabei in erster Linie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu berücksichtigen sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Lombardium Hamburg, an die die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft Darlehen gewährt hatte. Zumal inzwischen festgestellt wurde, dass die beliehenen Pfandgüter weit weniger wert waren als angenommen.

„Es sollte daher in alle Richtungen geprüft werden, gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. In Betracht kommen ebenso die Unternehmensverantwortlichen wie die Anlageberater bzw. Vermittler“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.







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