Anleger sollen über die Liquidation der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) zum 31.01.2017 abstimmen. Parallel hierzu fordert die LogisFonds I AG angeblich negative Auseinandersetzungsguthaben zum 03.01.2017 ein.
Die LogisFonds I AG hat in einem Rundschreiben an ihre
stillen Gesellschafter mitgeteilt, dass die Liquidation der stillen
Gesellschaft zum 31.01.2017 zur Vermeidung weiterer Verluste der Gesellschaft
beschlossen werden soll. Die Gesellschaft verfüge – so der Vorstand – über kein
Grundvermögen mehr und das bisherige Geschäftsmodell könne mit wirtschaftlich
vertretbarem Aufwand nicht mehr profitabel betrieben werden.
Zeitgleich fordert die LogisFonds I AG stille Gesellschafter
der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche Ihre Beteiligung bereits
wirksam gekündigt haben, dazu auf, angeblich errechnete negative
Auseinandersetzungswerte bis zum 03.01.2017 an die LogisFonds I AG zu bezahlen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfiehlt: Anleger
sollten die Zahlungsaufforderungen auf ihre Richtigkeit prüfen (lassen) und die
behaupteten Ansprüche gegebenenfalls qualifiziert zurück zu weisen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz meint, dass
die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG überhaupt nicht nachvollzogen
werden können; insbesondere erschließt sich anhand der Zahlungsaufforderungen
nicht, ob die Abfindungsbeträge entsprechend der Vorgaben des
Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden. „Nach den uns bislang vorliegenden
Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die
behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen und dass die Vorgaben des
Gesellschaftsvertrages eingehalten wurden“ so Dr. Henning Leitz.
Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete
Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der
Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig
erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt
wurden.
Auch andere Rothmann – Fonds hatten in der Vergangenheit
versucht und versuchen nach wie vor, behauptete negative Abfindungsguthaben
gegen Anleger nach erfolgter Kündigung und Beteiligungsbeendigung
außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits seit
vielen Jahren Anleger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der
Abwehr von Ansprüchen gegen Fondsgesellschaften wegen der diesen angeblich
zustehenden negativen Abfindungsguthaben. Es konnten bereits in mehreren
Prozessen Klageabweisungen sowie Klagerücknahmen der Fondsgesellschaften
zugunsten der von den Rechtsanwälten
vertretenen Anleger erreicht werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LOGISFONDS I AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LOGISFONDS I AG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbltz
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit
ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.12.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen