Montag, Dezember 19, 2016

LOGISFONDS I AG (VORMALS GARBE LOGIMAC AG) SOLL LIQUIDIERT WERDEN

Anleger sollen über die Liquidation der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) zum 31.01.2017 abstimmen. Parallel hierzu fordert die LogisFonds I AG angeblich negative Auseinandersetzungsguthaben zum 03.01.2017 ein.



Die LogisFonds I AG hat in einem Rundschreiben an ihre stillen Gesellschafter mitgeteilt, dass die Liquidation der stillen Gesellschaft zum 31.01.2017 zur Vermeidung weiterer Verluste der Gesellschaft beschlossen werden soll. Die Gesellschaft verfüge – so der Vorstand – über kein Grundvermögen mehr und das bisherige Geschäftsmodell könne mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr profitabel betrieben werden.

Zeitgleich fordert die LogisFonds I AG stille Gesellschafter der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, dazu auf, angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte bis zum 03.01.2017 an die LogisFonds I AG zu bezahlen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfiehlt: Anleger sollten die Zahlungsaufforderungen auf ihre Richtigkeit prüfen (lassen) und die behaupteten Ansprüche gegebenenfalls qualifiziert zurück zu weisen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz meint, dass die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG überhaupt nicht nachvollzogen werden können; insbesondere erschließt sich anhand der Zahlungsaufforderungen nicht, ob die Abfindungsbeträge entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden. „Nach den uns bislang vorliegenden Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen und dass die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages eingehalten wurden“ so Dr. Henning Leitz.

Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt wurden.

Auch andere Rothmann – Fonds hatten in der Vergangenheit versucht und versuchen nach wie vor, behauptete negative Abfindungsguthaben gegen Anleger nach erfolgter Kündigung und Beteiligungsbeendigung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits seit vielen Jahren Anleger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Abwehr von Ansprüchen gegen Fondsgesellschaften wegen der diesen angeblich zustehenden negativen Abfindungsguthaben. Es konnten bereits in mehreren Prozessen Klageabweisungen sowie Klagerücknahmen der Fondsgesellschaften zugunsten der von  den Rechtsanwälten vertretenen Anleger erreicht werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LOGISFONDS I AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LOGISFONDS I AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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