Viele Menschen suchen für ihre Altersvorsorge eine sichere Kapitalanlage. Die Auswahl an solchen Produkten ist riesig, aber für die Anleger auch verwirrend, oft unverständlich und kaum durchschaubar. Also wendet man sich an einen Anlageberater, in der Hoffnung, dass dieser das passende Produkt empfehlen kann. Der Rat des Beraters ist in der Regel kostenlos, kann aber extrem teuer werden.
Gemeint sind hier zunächst noch nicht einmal die durch
Schlechtberatung möglicherweise entstandenen Verluste, sondern die durch die
Inanspruchnahme eines Beraters entstandenen verdeckten Kosten. Eventuell gibt
es die betreffende Kapitalanlage ohne die Inanspruchnahme eines Beraters ohne
diese Kosten und Gebühren. Selbst kleinste Unterschiede bei den Gebühren können
über die totale Laufzeit der Anlage durchaus einige Tausend Euro ausmachen. Es
lohnt sich also nicht nur sein persönliches Anlageprodukt sorgfältig
auszuwählen, sondern auch darauf zu achten bei wem man schlussendlich den
Anlagevertrag unterschreibt.
Das Sprichwort „da ist guter Rat teuer“ kann man also
durchaus wörtlich nehmen. Wenn der teuere Rat, dann auch noch ein schlechter
ist, kann dies für den Anleger mitunter den finanziellen Ruin bedeuten.
Der BSZ e.V. fordert
schon seit Jahren für Bankkunden mehr Schutz gegen schlechte Anlageberatung.
Vielen Menschen die eine individuelle Altersversorgung
gesucht haben, wurden von ihrer Bank zum Beispiel Schiffsfonds verkauft. Etliche
Schiffsfonds-Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten. Die
Darstellung in vielen Beratungsgesprächen, dass Schiffsfonds sichere und
renditestarke Kapitalanlagen sind, verkehrte sich in der Realität häufig ins
Gegenteil. Allerdings können die Anleger in Fällen einer solchen Falschberatung
häufig auch Schadensersatzansprüche geltend machen. In diesem Sinn hat zum
Beispiel auch das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016
entschieden (Az.: 7 O 236/13). Die 7. Zivilkammer stellte fest, dass Beteiligungen
an Schiffsfonds spekulative Geldanlagen seien, die sich nur für Anleger eignen,
die bereit seien, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch
einzugehen. Als Altersvorsorge seien sie aber generell ungeeignet. „Das heißt
auch, dass die Anleger über die bestehenden Risiken umfassend aufgeklärt werden
müssen. Wer auf eine sichere Geldanlage setzt, ist mit der Vermittlung von
Schiffsfonds-Beteiligungen falsch beraten.
Anleger sollten sich von einem Berater, der sie nicht
eingehend über ihre finanziellen Verhältnisse, ihre Einstellung zum Risiko und
ihren Anlageziele genauestens befragt hat, ohne Unterschrift auf dem
Anlagevertrag verabschieden.
Nach jeder größeren
Anlagepleite, versprechen die Banken ihre Anlageberatung wesentlich zu verbessern.
Dieses Ritual wiederholt sich bei jedem neuen Skandal, ändern tut sich aber
nichts!
Nach Meinung des BSZ e.V. ist es auch erforderlich den
Anleger darüber zu informieren, wenn man nur über eine begrenzte Auswahl von
Anlageprodukten berät. Den geschäftlichen Erfolg, daran zu messen, so viele
Produkte wie nur möglich verkauft zu haben, ohne Berücksichtigung ob sie für
den Kunden geeignet waren oder nicht, ist das Grundübel schlechter
Anlageberatung. Bei dem BSZ e.V. ist der Eindruck entstanden, dass die Banken
zu oft ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil verfolgen anstatt die Interessen
ihrer Kundschaft in den Fokus der Anlageberatung zu stellen. Der Eindruck, dass
hier der Verkauf und nicht die Beratung im Vordergrund steht hat sich
verfestigt.
Banken waren eigentlich zu keinem Zeitpunkt darauf
eingestellt und es war auch nie ihr Kerngeschäft, kundenorientierte,
hochwertige und unabhängige Anlageberatung zu einem transparenten und
vernünftigen Preis anzubieten.
Der Bankberater ist
tatsächlich einem ständigen Interessenkonflikt ausgesetzt. Es ist noch nie gut
gegangen der Diener zweier Herren sein zu wollen.
Es gibt Anlageberater die es durchaus gut mit ihren Kunden
meinen, aber dies durch mangelnde Fachkenntnisse nicht umsetzen können und es
gibt die Anlageberater, die ihre Eigeninteressen über die ihrer Kunden
stellen. Das Ergebnis ist in beiden
Fällen das gleiche. Das trifft auch auf die Berater zu, die sich als Finanz-Generalisten
sehen. Der Spagat über Anlageberatung, Finanzplanung, Steuer- und
Versicherungsberatung kann in dieser Zeit keinem erfolgreich gelingen. Es
entsteht der Eindruck, dass Bankberater mehr zum Verkäufer als zum Berater
ausgebildet werden. Sie haben vorgegebene „Verkaufsquoten“ ihrer Vorgesetzten zu erfüllen und ausschließlich
die von ihrem Haus angebotenen Finanzprodukte anzubieten und zu verkaufen. Im
Vordergrund steht für die Bank stets die Maximierung des Umsatzes und des
eigenen Gewinns.
Je länger die Banken auch weiterhin ihrer Kundschaft
ungeeignete ja sogar brandgefährliche Produkte verkaufen dürfen, desto größer wird später die Finanzlücke für
die Altersversorgung der betroffenen Anleger sein.
Viele Bankkunden unterhalten eine seit Jahrzehnten
andauernde Geschäftsbeziehung zu „Ihrer“ Bank. Das ist dem Umstand geschuldet,
dass man immer noch an den „Bankbeamten“ glaubt, der sich ausschließlich für
die Interessen seiner Kunden einsetzt. Dazu kommt noch, dass viele Kunden einen
Bankwechsel scheuen. Man hat da sein Girokonto, sein Sparbuch und eventuell
auch noch einen Kleinkredit oder gar ein Immobiliendarlehen am laufen. Das
alles will man durch einen Wechsel zu einer anderen Bank nicht gefährden. Auch
dann nicht, wenn man von diesem Institut mit einer ungeeigneten Kapitalanlage
über den Tisch gezogen wurde.
Bankkunden welche von
ihren Banken in ungeeignete, riskante und komplizierte Kapitalanlagen gedrängt wurden, sollten ihre Banken in
Haftung nehmen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive
Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich
keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang
an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die
Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition
im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde,
handelte.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen
Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher
Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche
umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die
Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an
beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu
einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof
formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft
beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein
Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.12.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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