Montag, Dezember 19, 2016

Die Anleger zahlen für schlechte Anlageberatung einen hohen Preis.

Viele Menschen suchen für ihre Altersvorsorge eine sichere Kapitalanlage. Die Auswahl an solchen Produkten ist riesig, aber für die Anleger auch verwirrend,  oft  unverständlich und kaum durchschaubar. Also wendet man sich an einen Anlageberater, in der Hoffnung, dass dieser das passende Produkt empfehlen kann. Der Rat des Beraters ist in der Regel kostenlos, kann aber extrem teuer werden.


Gemeint sind hier zunächst noch nicht einmal die durch Schlechtberatung möglicherweise entstandenen Verluste, sondern die durch die Inanspruchnahme eines Beraters entstandenen verdeckten Kosten. Eventuell gibt es die betreffende Kapitalanlage ohne die Inanspruchnahme eines Beraters ohne diese Kosten und Gebühren. Selbst kleinste Unterschiede bei den Gebühren können über die totale Laufzeit der Anlage durchaus einige Tausend Euro ausmachen. Es lohnt sich also nicht nur sein persönliches Anlageprodukt sorgfältig auszuwählen, sondern auch darauf zu achten bei wem man schlussendlich den Anlagevertrag unterschreibt.

Das Sprichwort „da ist guter Rat teuer“ kann man also durchaus wörtlich nehmen. Wenn der teuere Rat, dann auch noch ein schlechter ist, kann dies für den Anleger mitunter den finanziellen Ruin bedeuten.

Der BSZ e.V. fordert schon seit Jahren für Bankkunden mehr Schutz gegen schlechte Anlageberatung.

Vielen Menschen die eine individuelle Altersversorgung gesucht haben, wurden von ihrer Bank zum Beispiel Schiffsfonds verkauft. Etliche Schiffsfonds-Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten. Die Darstellung in vielen Beratungsgesprächen, dass Schiffsfonds sichere und renditestarke Kapitalanlagen sind, verkehrte sich in der Realität häufig ins Gegenteil. Allerdings können die Anleger in Fällen einer solchen Falschberatung häufig auch Schadensersatzansprüche geltend machen. In diesem Sinn hat zum Beispiel auch das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 entschieden (Az.: 7 O 236/13). Die 7. Zivilkammer stellte fest, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Geldanlagen seien, die sich nur für Anleger eignen, die bereit seien, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen. Als Altersvorsorge seien sie aber generell ungeeignet. „Das heißt auch, dass die Anleger über die bestehenden Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Wer auf eine sichere Geldanlage setzt, ist mit der Vermittlung von Schiffsfonds-Beteiligungen falsch beraten.

Anleger sollten sich von einem Berater, der sie nicht eingehend über ihre finanziellen Verhältnisse, ihre Einstellung zum Risiko und ihren Anlageziele genauestens befragt hat, ohne Unterschrift auf dem Anlagevertrag verabschieden.

Nach jeder größeren Anlagepleite, versprechen die Banken ihre Anlageberatung wesentlich zu verbessern. Dieses Ritual wiederholt sich bei jedem neuen Skandal, ändern tut sich aber nichts!

Nach Meinung des BSZ e.V. ist es auch erforderlich den Anleger darüber zu informieren, wenn man nur über eine begrenzte Auswahl von Anlageprodukten berät. Den geschäftlichen Erfolg, daran zu messen, so viele Produkte wie nur möglich verkauft zu haben, ohne Berücksichtigung ob sie für den Kunden geeignet waren oder nicht, ist das Grundübel schlechter Anlageberatung. Bei dem BSZ e.V. ist der Eindruck entstanden, dass die Banken zu oft ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil verfolgen anstatt die Interessen ihrer Kundschaft in den Fokus der Anlageberatung zu stellen. Der Eindruck, dass hier der Verkauf und nicht die Beratung im Vordergrund steht hat sich verfestigt.

Banken waren eigentlich zu keinem Zeitpunkt darauf eingestellt und es war auch nie ihr Kerngeschäft, kundenorientierte, hochwertige und unabhängige Anlageberatung zu einem transparenten und vernünftigen Preis anzubieten.

Der Bankberater ist tatsächlich einem ständigen Interessenkonflikt ausgesetzt. Es ist noch nie gut gegangen der Diener zweier Herren sein zu wollen.

Es gibt Anlageberater die es durchaus gut mit ihren Kunden meinen, aber dies durch mangelnde Fachkenntnisse nicht umsetzen können und es gibt die Anlageberater, die ihre Eigeninteressen über die ihrer Kunden stellen.  Das Ergebnis ist in beiden Fällen das gleiche. Das trifft auch auf die Berater zu, die sich als Finanz-Generalisten sehen. Der Spagat über Anlageberatung, Finanzplanung, Steuer- und Versicherungsberatung kann in dieser Zeit keinem erfolgreich gelingen. Es entsteht der Eindruck, dass Bankberater mehr zum Verkäufer als zum Berater ausgebildet werden. Sie haben vorgegebene „Verkaufsquoten“  ihrer Vorgesetzten zu erfüllen und ausschließlich die von ihrem Haus angebotenen Finanzprodukte anzubieten und zu verkaufen. Im Vordergrund steht für die Bank stets die Maximierung des Umsatzes und des eigenen Gewinns.

Je länger die Banken auch weiterhin ihrer Kundschaft ungeeignete ja sogar brandgefährliche Produkte verkaufen dürfen,  desto größer wird später die Finanzlücke für die Altersversorgung der betroffenen Anleger sein. 

Viele Bankkunden unterhalten eine seit Jahrzehnten andauernde Geschäftsbeziehung zu „Ihrer“ Bank. Das ist dem Umstand geschuldet, dass man immer noch an den „Bankbeamten“ glaubt, der sich ausschließlich für die Interessen seiner Kunden einsetzt. Dazu kommt noch, dass viele Kunden einen Bankwechsel scheuen. Man hat da sein Girokonto, sein Sparbuch und eventuell auch noch einen Kleinkredit oder gar ein Immobiliendarlehen am laufen. Das alles will man durch einen Wechsel zu einer anderen Bank nicht gefährden. Auch dann nicht, wenn man von diesem Institut mit einer ungeeigneten Kapitalanlage über den Tisch gezogen wurde.

Bankkunden welche von ihren Banken in ungeeignete, riskante und komplizierte Kapitalanlagen  gedrängt wurden, sollten ihre Banken in Haftung nehmen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                 www.anwalts-toplisten.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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