Freitag, März 11, 2016

Hannover Leasing 165: Fondsimmobilie wird zum Sanierungsfall – Möglichkeiten der Anleger

Das Apollo Businesscenter Bratislava, Immobilie des Hannover Leasing Fonds 165 „Wachstumswerte Neues Europa 2“ ist ein Sanierungsfall. Bei einer Gesellschafterversammlung am 18. März sollen die Anleger daher über den Verkauf des Büro- und Geschäftszentrums entscheiden.


Allerdings würde der Verkauf den Anlegern voraussichtlich Verluste in Höhe von rund 50 Prozent ihres eingesetzten Kapitals bescheren. Die Situation ist schwierig. Denn ohne den Verkauf wäre die Fondsgesellschaft von der Insolvenz bedroht. „Dann könnten die Anleger sogar vor dem Totalverlust ihre Einlage stehen“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Der im März 2006 aufgelegte Immobilienfonds Hannover Leasing 165 hat ein Emissionsvolumen von rund 111 Millionen Euro. Etwa die Hälfte davon haben Anleger investiert. Erste Probleme tauchten für die Anleger im Jahr 2011 auf, als Leerstände in dem Gebäude zu reduzierten Ausschüttungen führten. Die Vermietungssituation hat sich zuletzt wieder entspannt, ehe im Oktober 2015 die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger kam. Ein technisches Gutachten stellte derartige Schwachstellen in der statischen Konstruktion fest, dass das Gebäude geräumt und geschlossen werden musste, berichtet das „fondstelegramm“. Eine Reparatur würde zwischen 15 und 20 Millionen Euro kosten.

Schon zuvor hatte ein Verkehrswertgutachten der finanzierenden Bank einen Gebäudewert von nur noch rund 82 Millionen Euro festgestellt. Schon das bedeutete eine Verletzung der sog. Loan-to-value-Klausel. Nachdem nun auch noch der beträchtliche Schaden festgestellt wurde, könnte die Bank ihr Darlehen sofort fällig stellen.

Daher soll die Objektgesellschaft nun verkauft werden und mit dem Erlös das Darlehen abgelöst werden. Für die Anleger bliebe noch eine geringe Restausschüttung. Unterm Strich würden sie aber wohl die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verlieren. „Bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft wären die Verluste vermutlich noch höher“, sagt Rechtanwalt Rosenbusch-Bansi. Allerdings müssten die Anleger nicht zwangsläufig auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Immobilienfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als das sichere „Betongold“ angepriesen. Wie schnell dieses Betongold Risse bekommen kann, zeigt der Fall des Apollo Business Centers. Über Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder erhöhten Sanierungsaufwand müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen allerdings auch umfassend aufgeklärt werden. „Das gilt umso mehr für das Totalverlust-Risiko. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend dargestellt oder ganz verschwiegen wurden. Das kann die Ansprüche auf Schadensersatz begründen. Das gilt auch, wenn die Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Da sich Anleger seit März 2006 an dem Fonds Hannover Leasing 165 beteiligen konnten, könnte schon bald die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist greifen. Um den Eintritt der Verjährung der Forderungen zu verhindern, sollten Anleger umgehend handeln.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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