Donnerstag, März 17, 2016

German Pellets: Staatsanwaltschaft weitet Ermittlung aus.

Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt nun auch gegen Hans-Dieter Alt, Abschlussprüfer bei German Pellets.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Rostock hat nunmehr auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Hans-Dieter Alt eingeleitet. Es läge der Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. Das Drama um die Pleite des bis Dato weltgrößten Holzpellet-Herstellers erreicht damit eine neue Stufe.

Hans-Dieter Alt ist seit Jahren der Abschlussprüfer von German Pellets. Nun steht er im Verdacht dabei geholfen zu haben, rund 12 Mio. Euro über interne Abrechnungen im German-Pellets-Konzern an verbundene Unternehmen im europäischen Ausland verschoben zu haben, ohne zuvor Kapitalertragssteuer bzw. Umsatzsteuer abzuführen.

Bisher richteten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um German Pellets auf die Tatbestände Bankrott, Untreue und Insolvenzverschleppung. Wenn sich der Verdacht gegen Herrn Alt erhärten sollte, wird wohl auch der Tatbestand des Steuerbetrugs hinzu kommen.

In seiner Funktion als Abschlussprüfer für German Pellets trägt Herr Alt eine Mitverantwortung für die richtige Erstellung der Emissionsprospekte für die jetzt wertlosen Unternehmensanleihen und Genussscheine. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen derzeit, ob auch Ansprüche gegen Herrn Alt geltend gemacht werden können. Er wäre dann ein weiterer Verantwortlicher der persönlich in die Haftung genommen werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.03. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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