Bei Kapitalanlagen wird oft Ausgeblendet, dass die schönsten Pläne sich nicht so verwirklichen, wie man sich dies als Anleger vorgestellt hat oder auch völlig scheitern können, denn auch am Markt gut positionierte Unternehmen können plötzlich zusammenbrechen.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen
und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den
eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen
Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft
von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser
katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen
Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht?
Zinsen werden nicht ausgezahlt? Vertrag gekündigt und Geld wird nicht
ausgezahlt? Was nun? Kapitalanleger ohne Rechtsschutzversicherung wehren sich
gegen solche Machenschaften oft nicht, weil Sie hohe Anwalts- und Gerichtkosten
scheuen. Auf der anderen Seite ist aber ein wehrhafter Anleger der beste Kapitalanlageschutz.
Motto: Wehren! - Nicht Jammern!
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern
eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Der BSZ® e.V. hat für geschädigte Anleger die kein GUTES
GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterherwerfen wollen in Kooperation mit
Rechtsanwälten und Finanzierungspartnern
eine "Erste-Hilfe-Station
für geschädigte Kapitalanleger" -
eingerichtet. Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch
die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder befürchtet, kann als Fördermitglied des BSZ
e.V. erste außergerichtliche Schritte ohne eigenes Kostenrisiko
veranlassen.
Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen der Rechtsanwälte ohne
Erfolg, entstehen dem nicht Rechtschutzversicherten Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber
erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter
verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Betroffene Anleger welche dieses Angebot wahrnehmen möchten,
können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern. Der
Förderbeitrag ist einmalig und wird von Ihnen selbst bestimmt.
Die Fördermitgliedschaft in der BSZ e.V. -
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig-
mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und
Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten
Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich
Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken
Gemeinschaft. Der BSZ® ist somit einer der "aktivsten" Vereine im
Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Link zum Kontaktformular:
Bildquelle: © Rike / pixelio.de
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