Mittwoch, Oktober 07, 2015

Solar 9580 e.K. - Anleger erhalten Infoschreiben von Herrn Hamberger –

Handlungsempfehlungen von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten der Kanzlei CLLB.  Datiert auf den 05.10.2015 erhielten eine Vielzahl von Anlegern der Solar 9580 ein Schreiben von Herrn Reiner Hamberger, in dem dieser auf „nicht vorhersehbare und kalkulierbare zeitlich geänderte und gekürzte Zahlungen Seitens der zuständigen Institutionen bzw. staatlichen Stellen“, hinweist und versucht, damit die ausstehenden Pachtzahlungen zu erklären. Weiter wird den Anlegern angeboten, an Verhandlungen über den Verkauf ihrer Solarmodule teilzunehmen.


Mehrere Anleger wandten sich nach Erhalt des Schreibens an  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und fragten, wie sie sich nun verhalten sollen. CLLB rät den Anlegern von Herrn Hamberger zunächst einen Existenznachweis der erworbenen Anlagen zu verlangen. Exemplarisch bietet sich hierfür folgendes Schreiben an:

„Sehr geehrter Herr Hamberger,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Bevor ich eine Entscheidung treffe, benötige ich einen Nachweis, dass die von mir erworbene Solaranlage auch tatsächlich existiert. Ich fordere Sie daher auf, mir bis spätestens

Mittwoch, den 14.10.2015

einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Sollte innerhalb vorgenannter Frist kein Nachweis eingehen, gehe ich davon aus, dass es die von mir erworbene Anlage nicht gibt.

Mit freundlichen Grüssen

Vorname, Name“

Wie berichtet, wurden zwischenzeitlich von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB mehrere Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in denen Herr Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde. Daneben wurde Herr Hambeger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solar 9580 verliefen erfolgreich. Die ersten von der Kanzlei vertretenen Anleger haben ihr Geld bekommen.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben

Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Solar 9580 e.K.- Reiner Hamberger ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
                              
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb

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