Handlungsempfehlungen von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten
der Kanzlei CLLB. Datiert auf den
05.10.2015 erhielten eine Vielzahl von Anlegern der Solar 9580 ein Schreiben
von Herrn Reiner Hamberger, in dem dieser auf „nicht vorhersehbare und
kalkulierbare zeitlich geänderte und gekürzte Zahlungen Seitens der zuständigen
Institutionen bzw. staatlichen Stellen“, hinweist und versucht, damit die
ausstehenden Pachtzahlungen zu erklären. Weiter wird den Anlegern angeboten, an
Verhandlungen über den Verkauf ihrer Solarmodule teilzunehmen.
Mehrere Anleger wandten sich nach Erhalt des Schreibens an die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und fragten,
wie sie sich nun verhalten sollen. CLLB rät den Anlegern von Herrn Hamberger
zunächst einen Existenznachweis der erworbenen Anlagen zu verlangen.
Exemplarisch bietet sich hierfür folgendes Schreiben an:
„Sehr geehrter Herr Hamberger,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Bevor ich eine Entscheidung treffe, benötige ich einen
Nachweis, dass die von mir erworbene Solaranlage auch tatsächlich existiert.
Ich fordere Sie daher auf, mir bis spätestens
Mittwoch, den 14.10.2015
einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Sollte
innerhalb vorgenannter Frist kein Nachweis eingehen, gehe ich davon aus, dass
es die von mir erworbene Anlage nicht gibt.
Mit freundlichen Grüssen
Vorname, Name“
Wie berichtet, wurden zwischenzeitlich von der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB mehrere
Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in denen Herr Hamberger zur Zahlung
ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde. Daneben wurde Herr Hambeger
verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu
erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solar 9580
verliefen erfolgreich. Die ersten von der Kanzlei vertretenen Anleger haben ihr
Geld bekommen.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen
auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch
Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen
Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen
Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die
Solaranlagen nie erworben
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Solar 9580
e.K.- Reiner Hamberger ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb
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