Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB prüft aktuell für Anleger des Nordcapital Waldfonds 1
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.
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Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene
Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der Rechtsanwälte vorliegenden
Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der
Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit vertrieben. Weiter wurde dieses
Anlageprodukt nach den Erkenntnissen der Rechtsanwälte mit prognostizierten,
langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen beworben.
Aufgrund kostenintensiver Infrastrukturmaßnahmen sah sich
die Geschäftsführung aber außer Stande, für die Geschäftsjahre 2012 und 2013
eine Ausschüttung an die Anleger zu bezahlen. Nachdem der Fonds insgesamt nur
eine recht kurze Laufzeit bis Ende 2020 hat, bestehen bereits zum jetzigen
Zeitpunkt größte Bedenken, ob der Fonds seine ursprünglichen Prognosen auch nur
ansatzweise erreichen kann. Anleger wurden seinerzeit mit laufenden
Auszahlungen von 4 % bis 6 % pro Jahr (nach Steuern in Rumänien) ab 2010
gelockt. „Nicht zuletzt auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten
Jahre kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anleger dieses Fonds auch massive
Verluste bezüglich des investierten Kapitals erleiden werden“, so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz der bereits Anleger dieses Fonds vertritt.
Nach den Erkenntnissen der Rechtsanwälte wurden zahlreiche
Anleger geschlossener Fonds nicht über die Risiken einer derartigen Beteiligung
aufgeklärt. Bei diesen Anlageprodukten ist sowohl über die Verlustrisiken bis
hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber aufzuklären, dass eine
vorzeitige Veräußerung nur sehr erschwert und häufig nur unter Inkaufnahme von
hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen Anleger darauf hingewiesen werden,
dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige Ausschüttungen gegebenenfalls
zurückzahlen zu müssen. Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde,
ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet,
über die an sie geflossene Provisionsvergütung aufzuklären.
Verstößt der Berater bzw. die Beratungsgesellschaft / Bank
gegen die Pflicht zur zutreffenden und vollständigen Aufklärung des Anlegers
über vorgenannte Umstände, hat der Anleger grundsätzlich Anspruch darauf, so
gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es ist dem Anleger also das von ihm investierte
Kapital abzüglich der seit dem Erwerb an ihn geflossenen Ausschüttungen zu
erstatten. Im Gegenzug hat der Anleger selbstverständlich die Beteiligung an
die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.
Anleger, die anlässlich der Zeichnung der Beteiligung nicht
ordnungsgemäß über die mit diesem Fonds einhergehenden Verlustrisiken
aufgeklärt wurden, sollten daher, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning
Leitz weiter, durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die
Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "
Nordcapital Waldfonds ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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