Montag, Juni 01, 2015

Selfmade Capital und New Capital Invest: Zahlreiche vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet

Über rund 20 Selfmade Capital Gesellschaften und ebenso viele New Capital Invest Gesellschaften wurden inzwischen am Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. „Malte Hartwieg beschert dem Gericht mit seinen Insolvenzanträgen jede Menge Arbeit“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Für die Anleger der Selfmade Capital- und New Capital Invest Fonds haben die Insolvenzanträge voraussichtlich ernsthafte Folgen. Denn auch etliche Fondsgesellschaften der Emissionshäuser aus dem Reich des Malte Hartwieg sind davon betroffen. Cäsar-Preller: „Für die Anleger könnten sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten. Ihr investiertes Geld könnte weg sein und der Totalverlust der Einlage drohen.“

Daher rät der Fachanwalt den betroffenen Anlegern umgehend zu handeln, um zu retten, was noch zu retten ist. Schon seit Monaten ist klar, dass die Anlegergelder bei Selfmade Capital und New Capital Invest in dunklen Kanälen versickert sind. „Der Insolvenzverwalter wird versuchen, so viel Vermögen wie möglich sicher zu stellen. Wie viel dabei herauskommt, steht aber noch in den Sternen“, so der Rechtsanwalt. Daher sollten die Anleger auch mögliche Schadensersatzansprüche nicht aus den Augen verlieren.

Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten nicht nur über die Vorzüge und Gewinnaussichten der Kapitalanlage informiert werden müssen, sondern auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Interessant ist dabei besonders die Rolle der Vertriebsplattform dima24, die u.a. die Fondsbeteiligungen an die Anleger vermittelt hat. Auch dima24 gehörte mal zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Mögliche Interessenskollisionen und Falschberatung sollten daher genau geprüft werden“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Das AG München bearbeitet inzwischen auch die Insolvenzanträge einiger dima24-Gesellschaften.

Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Betrugsverdacht gegen Hartwieg sind noch nicht abgeschlossen. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen“, so der Fachanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „“NCI/Self-Made Capital. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Cp

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