Donnerstag, Dezember 18, 2014

Penell GmbH: Anleihe nicht so besichert wie angenommen

Wieder sorgt eine Mittelstandsanleihe für Unruhe bei den Anlegern. Die Anleihe des Elektro-Großhändlers Penell GmbH ist offenbar bei weitem nicht so gut abgesichert wie prospektiert. Daher wird in Kürze eine Gläubigerversammlung einberufen.


Die Penell GmbH hatte vor etwa einem halben Jahr eine Anleihe (WKN / ISIN A11QQ8 / DE000A11QQ82) mit einen Volumen von 5 Millionen Euro begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis 2019. Besichert ist die Anleihe mit dem Warenlager. Doch das ist offenbar weitaus weniger wert als angenommen, wie verschiedene Medien berichten. Statt der prospektierten neun Millionen Euro beträgt der Wert der Waren im Lager offenbar nur rund 5,5 Millionen Euro. Aus diesem Grund wird auch in Kürze eine Gläubigerversammlung einberufen.

,,Das ist ein herber Schlag für die Anleger und das Unternehmen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,Die Folgen sind noch gar nicht komplett absehbar" Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Anlegern, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. ,,In den vergangenen Monaten gab es bei verschiedenen Mittelstandsanleihen erhebliche Probleme, die auch oft genug mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden sind. Daher ist es nur ratsam, frühzeitig zu handeln", so der Fachanwalt.

In Betracht kommt zum Beispiel die Rückabwicklung des Vertrags. ,,Wahrscheinlich liegen hier Prospektfehler vor und dann kann das Geschäft komplett rückabgewickelt werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geprüft werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Penell GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © norbert leipold / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
t.
cp

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