Donnerstag, Dezember 18, 2014

CFB Fonds 142: Anleger müssen mit Verlusten rechnen

Dem Management des geschlossenen Immobilienfonds CFB 142 ist es gelungen, neue Mietverträge für das Bürogebäude im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen abzuschließen. Das steigert zwar die Verkaufsaussichten, Gewinne dürfen die Anleger aber wohl trotzdem nicht erwarten.


Schon seit 2011 befindet sich der geschlossene Immobilienfonds CFB 142 in Schwierigkeiten und die Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten. Gründe waren in erster Linie zu niedrige Mieteinnahmen und ein Darlehen in Schweizer Franken. Nun wird ein Verkauf der Immobilie im kommenden Jahr angestrebt. Aber selbst wenn ein ordentlicher Verkaufserlös erzielt werden kann, müssen die Anleger immer noch mit finanziellen Verlusten rechnen. Wie ,,Fonds professionell online" berichtet, stehen Verluste von rund einem Drittel des eingesetzten Kapitals im Raum.

,,Investitionen in Immobilien oder Immobilienfonds sind keine sicheren Geldanlagen - auch wenn Immobilienfonds in der Anlageberatung häufig so beworben werden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. ,,Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände, erhöhter Sanierungsbedarf oder auch Fremdwährungsdarlehen können die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds beeinträchtigen. Für die Anleger kann das schließlich sogar im Totalverlust des investierten Kapitals enden. Über diese Risiken müssen die Anleger umfassend aufgeklärt werden. Bleibt diese Aufklärung aus, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten allerdings umgehend handeln, da schon bald Verjährung drohen könnte.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  CFB-Fonds 142. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Bildquelle: © Lupo / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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