Mittwoch, Dezember 03, 2014

LICON-Gruppe-Insolvenz! BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft!

Insolvenzantrag mehrerer Unternehmen des Leipziger Bauträgers! Anleger drohen hohe Verluste! Betroffene können sich dem BSZ e.V. anschließen!


Mehrere Unternehmen des Leipziger Bauträgers Licon haben Insolvenz angemeldet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Tielemann der PLUTA Rechtsanwalts-GmbH bestellt.

In guten Zeiten machte Licon mit über 150 Mitarbeitern Umsätze im dreistelligen Millionenbereich.

LICON soll der Vertriebgesellschaft Medicon dabei hohe Provisionen bezahlt haben, die Kredite sind dabei offenbar teilweise über die Apo-Bank finanziert worden.

Den Anlegern wurden dabei oftmals sehr hohe Wertsteigerungen versprochen, die nicht zu realisieren waren. Bereits vor einiger Zeit war jedoch von schleppenden Baufortschritten berichtet worden, es ist daher bereits nicht sicher, wie es mit den noch nicht fertig gestellten Projekten weiter gehen soll.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: Aufgrund fehlerhafter Anlageberatung könnten für die Anleger ggf. Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler bestehen. Auch prüfen wir gerade die Rolle der Apo-Bank sehr genau. Sollte sich heraus stellen, dass hier z.B. ein sog. ,,verbundenes Geschäft" vorgelegen haben könnte, könnten auch hier Ansprüche bestehen".

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LICON-Gruppe beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    
Direkter Link zum Kontaktformular:
 

Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 03.12.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch obergerichtliche Rechtsprechung, können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsp.

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