Freitag, August 29, 2014

Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland: Nächster Schiffsfonds von Insolvenz bedroht

Anleger des Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland müssen schlechte Nachrichten verkraften. Nach Angaben des fondstelegramm wurde über die Schiffsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 526 IN 8/14).


Der Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland wurde im Jahr 2004 platziert und steht zehn Jahre später vor der Insolvenz. ,,Betroffene Anleger, die Schadensersatz geltend machen wollen, sollten umgehend handeln, da schon die Verjährung der Ansprüche drohen könnte", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stünden gerade bei Schiffsfonds gut, so der Fachanwalt.

Das liege daran, dass bei der Vermittlung von Schiffsfonds schon häufig bei der Anlageberatung klare Fehler passiert seien. ,,Selbst Anlegern, die klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie ihr Geld in eine sichere Altersvorsorge investieren möchten, wurden Beteiligungen an Schiffsfonds verkauft. Allerdings sind Schiffsfonds alles andere als eine sichere Kapitalanlage", so Cäsar-Preller. Schwankungen im Welthandel können dazu führen, dass die Charterraten sinken und die Schiffe nicht mehr die prospektierten Erwartungen erfüllen können. Die Fonds geraten in eine wirtschaftliche Schieflage und am Ende kann die Insolvenz und für die Anleger der Totalverlust stehen. ,,Über diese und weitere Risiken müssen Anleger im Beratungsgespräch umfassend informiert werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings seien diese Risiken erfahrungsgemäß ebenso gerne verschwiegen worden wie die Vermittlungsprovisionen, die die Bank eingestrichen hat. ,,Über diese Rückvergütungen müssen die Banken ihre Kunden aber aufklären. Nur so haben sie die Möglichkeit, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen. Und das muss sich nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers decken. Die Rechtsprechung des BGH zur Offenlegung dieser sogenannten Kick-Back-Zahlungen ist eindeutig und anlegerfreundlich", so der Rechtsanwalt.

Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Provisionen aufgeklärt, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland: " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht -
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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