Die Anleger des Schiffsfonds MS ,,Santa Giorgina" Offen Reederei GmbH & Co. KG sind nun erneut zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert worden.
Mit Schreiben vom 10.03.2014 wurden die Anleger von einem Rechtsanwalt, der sich für die Fondsgesellschaft bestellte, zur Rückzahlung der noch ausstehenden Beträge aufgefordert. Sollte dies nicht in ausreichendem Maße erfolgen, würde, so die Ankündigung des Rechtsanwalts, der Rechtsweg beschritten werden.
,,Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Nachzahlung nicht leisten, besteht das Risiko, das sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund einer etwaigen Insolvenz der Schiffsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. ,,Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen."
Zu beachten ist hierbei auch, dass keinesfalls geklärt ist, dass die Fondsgesellschaft auch wirklich berechtigt ist, die Ausschüttungen zurückzufordern. Die MS Santa Giorgina schreibt zwar von Darlehen, die sie den Anlegern ausgereicht habe. ,,Dies ist aber unserer Ansicht nach unzutreffend", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber. ,,Denn dazu müsste es sich bei den Auszahlungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen handeln. Die MS Santa Giorgina schreibt aber selbst, dass sie in den Jahren 1998 bis 2000 und 2005 bis 2008 ´überschüssige Liquidität` an die Gesellschafter ausbezahlt habe. Dies bedeutet nach unserer Rechtsansicht, dass die Auszahlungen gerade kein Darlehen, sondern gewinnabhängige Ausschüttungen darstellen."
Diese Rechtsansicht wird gestützt durch ein Verfahren, das die Rechtsanwälte für einen Anleger bei einem weiteren Schiffsfonds geführt haben. Auch hier verlangte die Fondsgesellschaft von den Anlegern die Rückzahlungen der erhaltenen Ausschüttungen aufgrund einer vorgeblichen Regelung im Gesellschaftsvertrag zurück. Obwohl die Rechtsanwälte wiederholt auf die unzutreffende Rechtsansicht der Fondsgesellschaft hingewiesen hatten, ließ sich diese nicht beirren und wählte den Marsch durch die Instanzen. ,,Erst letzte Woche war dann die Einsicht bei der Fondsgesellschaft endlich soweit gereift, dass sie die Klage vor dem Bundesgerichtshof insgesamt zurücknahm - wohl, um ein wegweisendes Urteil zu vermeiden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber. ,,Nicht anders bewerten wir auch die Rechtslage hinsichtlich der Ausschüttungsrückforderung der MS ,,Santa Giorgina".
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
,,Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Nachzahlung nicht leisten, besteht das Risiko, das sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund einer etwaigen Insolvenz der Schiffsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. ,,Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen."
Zu beachten ist hierbei auch, dass keinesfalls geklärt ist, dass die Fondsgesellschaft auch wirklich berechtigt ist, die Ausschüttungen zurückzufordern. Die MS Santa Giorgina schreibt zwar von Darlehen, die sie den Anlegern ausgereicht habe. ,,Dies ist aber unserer Ansicht nach unzutreffend", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber. ,,Denn dazu müsste es sich bei den Auszahlungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen handeln. Die MS Santa Giorgina schreibt aber selbst, dass sie in den Jahren 1998 bis 2000 und 2005 bis 2008 ´überschüssige Liquidität` an die Gesellschafter ausbezahlt habe. Dies bedeutet nach unserer Rechtsansicht, dass die Auszahlungen gerade kein Darlehen, sondern gewinnabhängige Ausschüttungen darstellen."
Diese Rechtsansicht wird gestützt durch ein Verfahren, das die Rechtsanwälte für einen Anleger bei einem weiteren Schiffsfonds geführt haben. Auch hier verlangte die Fondsgesellschaft von den Anlegern die Rückzahlungen der erhaltenen Ausschüttungen aufgrund einer vorgeblichen Regelung im Gesellschaftsvertrag zurück. Obwohl die Rechtsanwälte wiederholt auf die unzutreffende Rechtsansicht der Fondsgesellschaft hingewiesen hatten, ließ sich diese nicht beirren und wählte den Marsch durch die Instanzen. ,,Erst letzte Woche war dann die Einsicht bei der Fondsgesellschaft endlich soweit gereift, dass sie die Klage vor dem Bundesgerichtshof insgesamt zurücknahm - wohl, um ein wegweisendes Urteil zu vermeiden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber. ,,Nicht anders bewerten wir auch die Rechtslage hinsichtlich der Ausschüttungsrückforderung der MS ,,Santa Giorgina".
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ MS Santa Giorgina" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbLub
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