Freitag, April 20, 2012

MMP Filmbeteiligungsfonds/ LBBW erstmalig zur Rückabwicklung verurteilt

Für Anleger des MMP Filmfonds, welche in die MMP Investitions GmbH & Co. 2002 KG, sowie in die MMP Beteiligungs GmbH & Co. KG investiert sind, besteht die Möglichkeit die Anlage rückabzuwickeln. In bereits drei von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei HFS Rechtsanwälte aus Ludwigsburg begleiteten Verfahren wurde die LBBW nun verurteilt, den Anlegern einen Betrag in Höhe der vollen Bareinlage zu erstatten.

Bekanntlich wurde bei der Fondszeichnung eine obligatorische Anteilsfinanzierung über 40 % der Zeichnungssumme bei der damaligen Sachsen-LB, deren Rechtsnachfolgerin die LBBW ist, durchgeführt. Vorliegend handelt es sich bei den obligatorischen Anteilsfinanzierungen für den MMP Filmbeteiligungsfonds nach vorherrschender Meinung um Verbraucherkreditverträge. Somit steht dem jeweiligen Anleger ein Widerrufsrecht zu, die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

Wird der Anleger allerdings nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Die Vertragserklärung kann theoretisch unendlich widerrufen werden. Die Widerrufserklärung führt dann dazu, dass das abgeschlossene Vertragsverhältnis sich in ein Rückabwicklungsverhältnis umwandelt. Die gegenseitigen Leistungen sind – soweit möglich - zurückzugewähren.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei HFS Rechtsanwälte bereits seit geraumer Zeit berichtet, ist dies beim MMP Filmbeteiligungsfonds der Fall.

Die BSZ Anlegerschutzkanzlei HFS Rechtsanwälte aus Ludwigsburg hat diesbezüglich eine Vielzahl Klagen vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht. Nunmehr liegen die ersten drei Urteile vor. In jedem der Verfahren wurde die LBBW verurteilt, den Anlegern einen Betrag in Höhe der damals geleisteten Bareinlage zu erstatten. Da die LBBW sich trotz dieser eindeutigen Rechtslage nach wie vor außergerichtlichen Zugeständnissen verweigert, raten wir geschädigten Anlegern dringend an, rechtlichen Rat einzuholen und die bestehenden Ansprüche geltend zu machen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Film- und Medienfonds/ MMP/ LBBW beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas Schopf

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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