Freitag, Oktober 12, 2007

VIP Medienfonds: Finanzgericht verneint Steuerbegünstigung

Nach einem Bericht in manager-magazin.de vom 12.10.2007 soll das Münchener Finanzgericht in einem Beschluss ausgeführt haben, es gehe bereits aus dem Prospekt des VIP-Medienfonds 3 hervor, dass die vom Anbieter versprochene Steuerbegünstigung nicht möglich gewesen sei.

Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt, so dass eine abschließende Beurteilung, welchen Einfluss dieser Verlauf im Finanzgerichtsprozess auf die zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen haben wird, noch nicht möglich ist.

Schon jetzt wird man aber befürchten müssen, dass, wenn überhaupt, entgegen der Einschätzung der Fondsverwaltung weiterhin nicht mit einer Änderung der Beurteilung durch die zuständigen Finanzämter zu rechnen sein wird, die bei vielen Anlegern in den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 bereits zu erheblichen Steuernachforderungen geführt hat.

Auch dürfte diese Entwicklung die Einschätzung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte unterstreichen, dass der in den Zivilprozessen gegen die involvierten Berater wie die Commerzbank erhobene Vorwurf berechtigt ist, bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung der Fondskonstruktionen VIP 3 und 4 vor Aufnahme in die Angebotspalette hätte die steuerlich nicht haltbare Gestaltung erkannt werden müssen. Bei den Beratungen oder Vermittlungen hätten die steuerlichen Risiken konkreter dargestellt und Zweifel an der Plausibilität des Konzepts geäußert werden müssen. Schon ein Hinweis auf Bedenken hätte die Anleger dazu veranlasst, von der Zeichnung dieser Fimfonds Abstand zu nehmen.

Sollte sich die Mitteilung bestätigen, könnten sich die Erfolgsaussichten in den Rechtsstreiten weiter verbessern.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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