Die SHB könnte trotz des eilig vorgezogenen Börsengangs demnächst mit einigen Anlegern Probleme bekommen. Und das betrifft neben der in vielerlei Hinsicht ohnehin schwierigen Erst-Emission SHB-Fonds Business Park Stuttgart möglicherweise jetzt auch den SHB-Fonds Fürstenfeldbruck.
Da der Fonds Business Park Stuttgart nach Aussage des Brancheninformationsdienstes Direkter Anlegerschutz keine Gewinne gemacht hatte, stammten die Ausschüttungen an die Anleger denknotwendig aus der Substanz der Gesellschaft. Und das hätte nach unserer Meinung bei der Erstellung des Prospekts für das Projekt Fürstenfeldbruck berücksichtigt werden müssen.
Denn die SHB-Verantwortlichen haben mit dem Prospekt für das Fürstenfeldbruck-Projekt die Leistungsbilanz der Initiatorin veröffentlicht und dabei für den Fonds Business Park Stuttgart Ausschüttungen in Höhe von 7% p.a. ausgewiesen, ohne die Anleger darauf hinzuweisen, dass der Fonds die Rendite in Wirklichkeit aus der Substanz gezahlt hat.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: "Über die Leistungsbilanz wird die Erfahrung und der bisherige Erfolg der Initiatorin dokumentiert. Das ist eine ganz wichtige Information für den Anleger. Deshalb muss sie vollständig und richtig sein. Das folgt bereits aus der herrschenden Rechtsprechung."
Anleger, die nicht richtig über die Leistungsbilanz der Fonds-Initiatorin informiert wurden, können nach Meinung von Rechtsanwalt Gröpper unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und gegen den Berater haben: "Das muss ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt in jedem Einzelfall prüfen. Deshalb sollten alle Betroffenen umgehend Rechtsrat einholen".
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „SHB-Fonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Da der Fonds Business Park Stuttgart nach Aussage des Brancheninformationsdienstes Direkter Anlegerschutz keine Gewinne gemacht hatte, stammten die Ausschüttungen an die Anleger denknotwendig aus der Substanz der Gesellschaft. Und das hätte nach unserer Meinung bei der Erstellung des Prospekts für das Projekt Fürstenfeldbruck berücksichtigt werden müssen.
Denn die SHB-Verantwortlichen haben mit dem Prospekt für das Fürstenfeldbruck-Projekt die Leistungsbilanz der Initiatorin veröffentlicht und dabei für den Fonds Business Park Stuttgart Ausschüttungen in Höhe von 7% p.a. ausgewiesen, ohne die Anleger darauf hinzuweisen, dass der Fonds die Rendite in Wirklichkeit aus der Substanz gezahlt hat.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: "Über die Leistungsbilanz wird die Erfahrung und der bisherige Erfolg der Initiatorin dokumentiert. Das ist eine ganz wichtige Information für den Anleger. Deshalb muss sie vollständig und richtig sein. Das folgt bereits aus der herrschenden Rechtsprechung."
Anleger, die nicht richtig über die Leistungsbilanz der Fonds-Initiatorin informiert wurden, können nach Meinung von Rechtsanwalt Gröpper unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und gegen den Berater haben: "Das muss ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt in jedem Einzelfall prüfen. Deshalb sollten alle Betroffenen umgehend Rechtsrat einholen".
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „SHB-Fonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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