Mittwoch, Oktober 07, 2015

Solar 9580 e.K. - Anleger erhalten Infoschreiben von Herrn Hamberger –

Handlungsempfehlungen von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten der Kanzlei CLLB.  Datiert auf den 05.10.2015 erhielten eine Vielzahl von Anlegern der Solar 9580 ein Schreiben von Herrn Reiner Hamberger, in dem dieser auf „nicht vorhersehbare und kalkulierbare zeitlich geänderte und gekürzte Zahlungen Seitens der zuständigen Institutionen bzw. staatlichen Stellen“, hinweist und versucht, damit die ausstehenden Pachtzahlungen zu erklären. Weiter wird den Anlegern angeboten, an Verhandlungen über den Verkauf ihrer Solarmodule teilzunehmen.


Mehrere Anleger wandten sich nach Erhalt des Schreibens an  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und fragten, wie sie sich nun verhalten sollen. CLLB rät den Anlegern von Herrn Hamberger zunächst einen Existenznachweis der erworbenen Anlagen zu verlangen. Exemplarisch bietet sich hierfür folgendes Schreiben an:

„Sehr geehrter Herr Hamberger,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Bevor ich eine Entscheidung treffe, benötige ich einen Nachweis, dass die von mir erworbene Solaranlage auch tatsächlich existiert. Ich fordere Sie daher auf, mir bis spätestens

Mittwoch, den 14.10.2015

einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Sollte innerhalb vorgenannter Frist kein Nachweis eingehen, gehe ich davon aus, dass es die von mir erworbene Anlage nicht gibt.

Mit freundlichen Grüssen

Vorname, Name“

Wie berichtet, wurden zwischenzeitlich von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB mehrere Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in denen Herr Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde. Daneben wurde Herr Hambeger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solar 9580 verliefen erfolgreich. Die ersten von der Kanzlei vertretenen Anleger haben ihr Geld bekommen.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben

Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Solar 9580 e.K.- Reiner Hamberger ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb

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Montag, Oktober 05, 2015

VW-Aktionäre und VW-Autokäufer formieren sich in der BSZ Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals haben sich zahlreiche VW-Aktionäre, aber auch Kunden von VW an den BSZ e.V. gewandt. Zahlreiche private aber auch institutionelle VW-Aktionäre mussten erhebliche Verluste hinnehmen. Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ wächst sehr schnell und wird täglich stärker.

Fünf kompetente BSZ e.V. Wirtschaftskanzleien vertreten VW-Aktionäre und VW-Fahrer innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal  gegen Volkswagen.  Nach der Einschätzung der BSZ e.V.  Anlegerschutzanwälte muss man die beiden Geschädigten-Gruppen, Aktionäre und Autofahrer, individuell beraten. Denn die Aktionäre, die durch den Kursturz viel Geld verloren haben, können aus kapitalmarkrechtlichen Anspruchsgrundlagen ihre Schäden geltend machen und Autofahrer, immerhin elf Millionen weltweit, können aus Informationspflichtverletzungen beim Kauf des Fahrzeugs Schadensersatzansprüche geltend machen." - Das muss man trennen.

Volkswagen hat durch den Einsatz der inkriminierten Software Behörden und Käufer betrogen. Um den Absatz der betroffenen Fahrzeuge zu fördern.

„VW-Aktionäre sollten gute Chancen auf Schadensersatz gegen VW haben, da VW die Vorwürfe bereits zugegeben hat. Damit hat VW wesentliche Insiderinformationen pflichtwidrig unterlassen und einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz begangen. Auf Schadensersatz können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung machen, die am 20. September noch Inhaber von VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginnt mit dem Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in den USA und endet mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015.

Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern. Die Konzernführung hat wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen liegt ein Verschweigen von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen kommt hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei ist gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden kann. Es reicht bereits, dass zugerechnet werden kann, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG!

Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen. Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer haben vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele haben sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher ist zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen hat, zu bedenken bleibt aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen wird und damit das Auto schlichtweg weniger wert sein wird. Es dürften sich auch viele Fälle, insbesondere für betroffene Autokäufer, außergerichtlich regeln lassen.

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.  Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de   online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden


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Widerrufsjoker einsetzen - so klappt es!

Widerruf eines Kreditvertrags – so können Sie einen Darlehensvertrag widerrufen! Sichern Sie sich eine neue günstige Immobilienfinanzierung - Widerrufsjoker! Kreditkunden, die vor einigen Jahren eine Immobilie finanziert haben sehen jetzt wie sehr die Zinsen seit dem gesunken sind! Sie werden versuchen, ihren Kredit zu neuen Konditionen umzuschulden. Da haben Banken was dagegen. Da sie nichts zu verschenken haben, fordern Sie in solchen Fällen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kündigung des Darlehensvertrags ist damit wirtschaftlich oft keine Lösung.


Widerrufsjoker als Trumpf im Finanzierungsspiel

Statt einer Kündigung sollte daher ein Widerruf des Darlehens - Einsatz des Widerrufsjokers - erfolgen. Ein solcher Widerruf ist zwar eigentlich nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss möglich; das gilt aber nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist.

Genau das ist bei den vielen Kreditverträgen seit dem Jahr 2002 nicht der Fall. Bis zum BGH hat die Rechtsprechung die von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen inzwischen als unzulässig verworfen. Die betroffenen Immobilienfinanzierungen können daher auch noch Jahre später vom Schuldner widerrufen werden (sog. Widerrufsjoker).

Betroffen sind sowohl Finanzierungen der privaten Banken wie z.B. der Deutschen Bank oder Commerzbank aber auch der Sparkassen wie der HASPA oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Spezialisierte Kanzleien im Immobilienrecht und Finanzierungsrecht haben bereits tausende von Darlehen überprüft und in den meisten Fällen Ansatzpunkte gefunden, um für ihre Mandanten eine günstigere Finanzierung auszuhandeln oder gerichtlich durchzusetzen.

So kommt man mit Anwalt zum Widerruf und zum günstigen Immobilienkredit

Darlehensnehmer mit einer Baufinanzierung bzw. einem Immobiliendarlehen steht damit in den meisten Fällen der Weg frei zu einer deutlich günstigeren Finanzierung. Dafür sollten sie zunächst einmal ihren konkreten Kreditvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Gibt es bei der Widerrufsbelehrung relevante Abweichungen zu den amtlichen Mustern, kann man – nachdem eine Anschlussfinanzierung – abgeschlossen wurde, den Widerruf erklären und mit einem Fachanwalt die eigenen Ansprüche durchsetzen. Alternativ bzw. zusätzlich kann die Sach- und Rechtslage dafür genutzt werden, mit der eigenen Bank über neue Konditionen zu verhandeln.

Die Kreditinstitute verfahren dabei nicht einheitlich. Jede Bank verfolgt hier ihre eigene Vorgehensweise. Außerdem sind die Erfolgsaussichten nicht bei allen Abweichungen in der Widerrufsbelehrung gleich.

Wer Rechtsschutzversichert ist, sollte sich – gegebenenfalls mit dem Rechtsanwalt – um eine Deckungszusage für eine etwaige Auseinandersetzung mit der Bank bemühen. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko für eine Auseinandersetzung bezüglich des Widerrufs. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte gemeinsam mit einem Anwalt des Vertrauens eine Entscheidung auf der Grundlage des zu erwartenden Kostenrisikos, der Zinsersparnis im Falle eines Obsiegens und natürlich den Erfolgsaussichten aufgrund der Rechtslage getroffen werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Steff

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BGH hat oft zu Fehlern in Immobiliendarlehen entschieden - Kunden sollten dies nutzen!

Bundesgerichtshof: Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen teilweise fehlerhaft und ungültig. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Fällen Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und damit ungültig befunden. Sie entsprechen nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen.


So werden insbesondere Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot bemängelt, aber auch in der Darstellung der Widerrufsbelehrung.

Seit dem 1. 11. 2002 sind Kreditinstitute verpflichtet Kreditkunden bei Abschluss von Kreditverträgen umfassend über ihre Widerrufsrechte zu informieren. Das muss schriftlich in einer Widerrufsbelehrung am Ende des Kreditvertrages zu  erfolgen. Der Gesetzgeber hatte, um einen einheitlichen Standard herbeizuführen, ein Muster für die Belehrungstexte entworfen, die Anlage II zur sogenannten BGB-Info-Verordnung. Kreditinstitute sollten sich idealerweise an dieses Muster für die Widerrufsbelehrung halten, um dem Schutz des Verbrauchers bestmöglich nachzukommen.

Rechtsabteilungen von Banken, Sparkassen und Volksbanken  in der gesamten Bundesrepublik erstellten aber lieber ihre eigenen Belehrungstexte und wichen in zahlreichen Punkten von den Vorgaben des Gesetzgebers ab. Oft wurden in der Folge Unklarheiten sowie Undeutlichkeiten von Gerichten bemängelt. Viele Rechtsstreite sind bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen worden. Bei vielen Gerichten sind immer noch tausende von Klagen anhängig. Der BGH  entschied in vielen Fällen bereits auf Ungültigkeit von Belehrungstexten.

Erfreuliche Folge für Verbraucher: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, dann hat auch die in dieser Belehrung enthaltene 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Es kann damit noch zum heutigen Tag widerrufen werden. Das nennt man das ewige Widerrufsrecht.

Da sich Zinsen aktuell auf einem niedrigen Niveau - um oder unter 2 % p.a. - bewegen, bietet sich vielen Verbrauchern ein Neuabschluss eines Immobilienkreditvertrages zu attraktiveren Konditionen an.

Kreditkunden, die Fehler in ihren Belehrungstexten vermuten, sollten ihre Unterlagen vom Fachanwalt prüfen lassen. Nicht jede Ungenauigkeit und Unklarheit in den Texten führt automatisch zur Ungültigkeit der gesamten Belehrung und damit zur Widerrufbarkeit des Darlehens. Erfolgsaussichten für einen Widerruf bleiben im Einzelfall zu prüfen.

Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung  beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung  ist die  Erstberatung kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
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Steff

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Freitag, Oktober 02, 2015

Erste Klagen gegen VW in Deutschland eingereicht

Wie der BSZ e.V. Anfang der Woche berichtete, haben Verbraucher aber auch insbesondere Aktionäre berechtigte Aussicht auf Ansprüche gegen Volkswagen. Nachdem vor zwei Wochen bereits in den USA, kurz nach Bekanntwerden Klageeingänge verzeichnet wurden, ist nunmehr am gestrigen Donnerstag, den 01.10.2015 auch die erste Schadensersatzklage gegen VW in Deutschland am Landgericht Braunschweig eingereicht worden, weiß Rechtsanwalt Dadkhah von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich und Partner zu berichten.


Der Klageantrag in diesem ersten Fall lautet auf EUR 20.000,00 Schadensersatz und wird mit den vorliegenden Kursverlusten begründet. Diese lägen bei etwa EUR 60,00 pro Aktie für den relevanten Zeitraum. Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom 18.09.2015 zu den jeweiligen Tiefstkursen am 21.09.2015.

Laut RA Dadkhah können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung auf Schadensersatz machen, die am 20. September noch Inhaber von VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginne mit dem Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in den USA und ende mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015. 

RA Dadkhah ist überzeugt: „Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern“. Die Konzernführung habe wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen läge ein Verschweigen von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen käme hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne. Es reiche bereits, dass zugerechnet werden könne, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. „Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG“, argumentiert RA Dadkhah.

„Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen“, führt RA Dadkhah weiter aus. „Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer hätten vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher sei zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen werde und damit das Auto schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.

Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de  online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   + www.sammelklagen.de

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel 

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Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Donnerstag, Oktober 01, 2015

Betrug mit Schrottimmobilien

Die Masche mit Schrottimmobilien arglose Bürger abzuzocken, reißt nicht ab. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind sichere Anlagemöglichkeiten rar. Da scheint vielen Bürgern die Investition in Immobilien sinnvoll zu sein.


 „Das ruft auch immer Betrüger auf den Plan, die mit völlig überteuerten Immobilien, sog. Schrottimmobilien, ihre ahnungslosen Opfer hereinlegen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Auch wenn diese Masche schon bekannt ist – sie funktioniert immer noch. „Dabei haben sich die Tricks in den vergangenen Jahren kaum geändert. Sichere Altersvorsorge, Steuervorteile und die Kosten tragen sich praktisch von selbst. Das sind die Argumente der Betrüger, die immer noch ziehen. Das böse Erwachen folgt schon kurz darauf. Denn statt der Altersvorsorge droht der Ruin“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings seien die Opfer auch nicht schutzlos gestellt. Selbst wenn die Bauträger insolvent oder die Betrüger inzwischen von der Bildfläche verschwunden sind, lassen sich noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn die Banken, die den Erwerb der Schrottimmobilie mit einem Darlehen überhaupt erst ermöglicht haben, können möglicherweise haftbar gemacht werden. Anspruchsgegner können auch die Berater sein. Rechtsanwalt Bernhardt: „Wer eine Immobilie zu Anlagezwecken erwirbt, muss auch über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa die zu erwartenden Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“

Darüber hinaus nehmen die Gerichtsurteile, die die Banken in der Pflicht sehen, zu. Demnach können Banken dann in Anspruch genommen werden, wenn sie die Immobilie vorher besichtigt aber den Kunden nicht vor dem völlig überteuerten Kaufpreis gewarnt, sondern den Immobilienkauf vollfinanziert haben. „Der Kunde vertraut dem Urteil der Bank. Dieses Vertrauensverhältnis darf die Bank nicht ausnutzen. Wenn sie nicht vor dem Kauf einer von ihr besichtigten überteuerten Immobilie warnt, kann der Kauf eventuell vollständig rückabgewickelt werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien und Immobilien Rückabwicklung  beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                           

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9       

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
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BWF-Stiftung: Vermittlerhaftung prüfen! Erste Klagen eingereicht!

Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen ein!


In Sachen BWF-Stiftung hat es vor kurzem erste Verhaftungen von vier mutmaßlichen Verantwortlichen im Alter zwischen 45 - 67 Jahren durch die Polizei gegeben, die die mutmaßlichen Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein sollen – bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Die Kanzlei BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner empfiehlt Anlegern auch ausdrücklich, die Forderungen form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden. Anfang September 2015 fand hierzu auch eine erste Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg statt, bei der der Insolvenzverwalter nochmals bestätigte, dass es sich bei einem Großteil des sicher gestellten Goldes um Falschgold handeln soll.

Alleine über das Insolvenzverfahren werden Anleger somit leider vermutlich nur einen Bruchteil des angelegten Geldes zurück erhalten. Aus diesem Grunde empfehlen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner auch ausdrücklich, auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen andere Verantwortliche zu prüfen, wie die Hintermänner, Wirtschaftsprüfer, aber auch die jeweiligen Vermittler der Anlage.

Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hat auch bereits die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

"Unserer Ansicht nach sind diverse Vermittler ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen. So hat ein Teil der Vermittler wohl, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, laut Insolvenzverwalter wohl zwischen 15 - 20 % Provision für die Vermittlung erhalten, was laut aktueller BGH-Rechtsprechung bereits aufklärungspflichtig gewesen wäre. Auch hat der Insolvenzverwalter selber bestätigt, dass die versprochenen Renditen teilweise schwer zu erzielen gewesen wären, was ebenfalls eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründen könnte. Anleger sollten daher teilweise gute Schadensersatzchancen gegen die Vermittler der Anlage haben. Dies muss natürlich aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden".

So muss immer überprüft werden, ob der jeweilige Vermittler überhaupt "passiv legitimiert", also der richtige Beklagte ist. Im Schadensfall Infinus z.B. hatte die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner überhaupt keine Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht. "Dies hat sich als goldrichtig erwiesen, da im Fall Infinus zahlreiche Vermittler unter einem sog. Haftungsdach gearbeitet haben und unseres Wissens nach ein Großteil der Klagen abgewiesen wurde. Im Fall BWF-Stiftung dürften die Fälle aber oftmals anders zu beurteilen sein, Anleger sollten sich daher nicht scheuen, mögliche Schadensersatzansprüche auch gegen die Vermittler zu prüfen."

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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