Freitag, November 10, 2006

WBG Leipzig-West AG: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage!

Die Staatsanwaltschaft Leipzig teilt mit, dass gegen den Hauptaktionär der WBG, Jürgen Schlögel, sowie gegen den Vorstand der WBG, Pierre Klusmeyer, Anklage wegen Insolvenzverschleppung und Anlagebetruges in besonders schwerem Fall erhoben worden ist.

Bei den bisher ermittelten Fällen ist laut Angabe der Staatsanwaltschaft ein Schaden in Höhe von 26 Millionen € entstanden, dies jedoch nur für die Fälle aus dem Jahr 2006!!! Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann teilte laut ddp mit, dass für die vorangegangenen Jahre noch weitere Ermittlungen vorgenommen werden müssten. Auch würden noch Ermittlungen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates und gegen Wirtschaftsprüfer laufen. Außerdem seien im Zuge der Insolvenzverwaltung laut Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von 3,5 Mio. € gesichert worden, die den Gläubigern zukommen sollten.

„Die Befürchtungen, dass hier ein schwerer Fall von Kapitalanlagebetrug vorliegt, scheinen sich hiermit zu bestätigen“, so Rechtsanwalt Walter Späth, BSZ®-Vertrauensanwalt, dessen Kanzlei bereits etliche Klagen auf Schadensersatz gegen Verantwortliche der Pleite eingereicht hat.

Ende November 2006 findet in Leipzig auch eine Gläubigerversammlung statt, bei der der Insolvenzverwalter neue Informationen bereit halten wird.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Donnerstag, November 09, 2006

Fiskus verweigert dem Mediastream IV die prospektierten steuerlichen Verlustzuweisungen

Im Jahr 2003 legte die Ideenkapital die Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG (Mediastream IV) als steuerlich neu konzipierte Variante eines Medienfonds auf. Neuartig an der Fondskonstruktion ist, dass der Fonds sich nicht an den Herstellungskosten eines Films sondern lediglich an deren Vermarktungskosten beteiligt.

Geworben wurden die ca. 4.700 Anleger mit einer Nominalbeteiligung von insgesamt € 231 Mio. meistens mit dem Argument, dass die Fondskonstruktion steuerlich abgesichert sei. Insbesondere wurde seitens den als Vermittlern auftretenden Banken gegenüber ihren Kunden geäußert, dass diesen bereits im Jahr der Zeichnung 2003 steuerliche Verlustzuweisungen i.H.v. 130 % der Einlagesummen zugeschrieben werden. Dies obwohl bereits im Oktober 2003 die Fachpresse auf die Gefahr einer fehlenden Anerkennung der steuerlichen Verlustzuweisungen durch die Finanzverwaltung hinwies.

Mitunter wurde auch mit dem Argument geworben, dass das zuständige Finanzamt München III den steuerlichen Sofortabzug bereits bestätigt habe. Tatsächlich soll das Finanzamt München III jedoch im Herbst 2003 und somit vor Beendigung der Platzierung des Mediastream IV auf die Möglichkeit der Nichtanerkennung der prospektierten steuerlichen Verlustzuweisungen hingewiesen haben.

Nach Auskunft der Münchner Rechtsanwälte und BSZ® Vertrauensanwälte Mattil & Kollegen ergeben sich hieraus u.U. Schadensersatzansprüche gegen eine Reihe von Beteiligten. Zu denken ist insbesondere an die Initiatorin und Prospektherausgeberin des Fonds, die anteilsfinanzierenden Banken, die steuerlichen Berater der Gesellschaft sowie die Banken, die die Beteiligungen ihren Kunden als steuerlich abgesicherte Kapitalanlagen vermittelt haben. Da gegenüber jedem der Anspruchsgegner unterschiedliche Verjährungszeitpunkte zu beachten sind, empfehlen die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte bestehende Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Mediastream“ anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, November 06, 2006

Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Nach eigenen Angaben hat die Victory Media AG, der Dachgesellschaft diverser Victory-Media Fonds, nun Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Kempten gestellt. Zuvor hatten mehrere Aufsichtsräte der Gesellschaft im Zuge der seit geraumer Zeit bestehenden Turbulenzen ihren Aufsichtsratsposten niedergelegt, die danach von Familienmitgliedern des Victory-Media AG-Vorstands und Initiators der 24 Medienfonds besetzt wurden. Auch der Initiator selbst hat seinen Vorstandsposten bei der Victory Media AG sowie seine Geschäftsführertätigkeit für weitere Victory-Firmen an seinen Schwiegersohn bzw. einen Neffen abgegeben.

In die Victory-Mediafonds mit einem Gesamtvolumen von fast einer halben Milliarde EURO hatten insgesamt etwa 8500 Anleger ihr Kapital investiert. Schon seit einiger Zeit führt die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und der Steuerhinterziehung, nachdem von der Kanzlei Mattil & Kollegen bereits im Oktober 2005 Strafanzeige erstattet worden war.

Auf den Gesellschafterversammlungen für die Fonds, 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds), 21, 22 und Millennium I + II war offenbar geworden, dass der Initiator zusammen mit einigen in- und ausländischen Geschäftpartnern ein undurchsichtiges Firmengeflecht aufgebaut hatte, in dem insbesondere bei der Verteilung von Vertriebsprovisionen Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren.

Im besonderen Blickpunkt steht hierbei die holländische Firma Global Entertainment B.V mit Sitz in Amsterdam, deren "Besitzerin" eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen, ist. Dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen diese Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestanden.

Zahlreiche Vertriebs- und Produktionsverträge wurden seitens der VICTORY Fonds über die Firma Global abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war, ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der Wirtschaftsprüfer äußerte in einer Gesellschafterversammlung, dass sämtliche VICTORY-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die Firma Global hätten. Darüber hinaus sollen erst ab dem 20. Fonds die prospektierten Garantien tatsächlich bestanden haben, für die vorher aufgelegten Fonds sollen keine Garantien - obwohl dies prospektiert war - vorgelegen haben. Auch sollen zum Teil Versicherungsprämien für eine Erlösausfallversicherung geleistet worden sein, obwohl die Fa. Global den Abschluss einer solchen Versicherung bislang gar nicht nachgewiesen hat. Außerdem dauert die Betriebsprüfung schon seit Jahren an. Es ist sogar mit der Aberkennung der Verlustzuweisungen zu rechnen.

Geschädigte Anleger sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen. Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten eintrittspflichtig.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Victory“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Aquis Kirchsteigsfeld-Fonds: Verkaufsplan an Lone-Star Gruppe verschwiegen

Nach einem Bericht der Fondszeitung, Ausgabe 21/06 bestehen offenbar bereits seit langem Verhandlungen zwischen der AQUIS Geschäftsführung, Herrn Dr. Lauritzen und der Lone Star Gruppe über den Verkauf der AQUIS-Fondsimmobilien.

Der Übergang auf die Lone-Star Gruppe soll durch Übernahme der Finanzierungsdarlehen der BerlinHyp erreicht werden. Der Bericht deckt sich mit Informationen der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte, nachdem bereits im Juli 2006 seitens der Lone Star Gruppe zwei Kirchsteigfeld GmbH´s gegründet und über die Verwaltung in der Hamburger Strasse 14 in Frankfurt tätig sind.

Werden die Darlehen von der Lone Star Gruppe (u.a. Hudson Advisors) übernommen, besteht nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte zu befürchten, dass Darlehen, die seitens der Investoren als kritisch eingestuft sind, unverzüglich gekündigt werden.

„In vergleichbaren Darlehensübernahmen durch die Lone Star Gruppe wurde in einer Vielzahl von Fällen die Darlehen nach Übernahme durch die amerikanischen Investoren außerordentlich gekündigt und die Zwangsvollstreckung angedroht, oder bereits eingeleitet.“ so Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. Viele Kunden stünden daher vor dem finanziellen Ruin. Nach Schilderung einiger Mandanten der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte waren die Gründe für die seitens der Forderungsaufkäufer erklärten vorzeitigen Darlehenskündigung oftmals für die Kunden nicht nachvollziehbar.

Nach Darstellung der Mandanten wurden teilweise Zahlungsrückstände geltend gemacht, die sie die Kunden nicht erklären konnten. Oftmals wurden zudem zeitgleich mit der Kündigung Mieteinnahmen gepfändet und Zwangsverwaltungsanträge beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bedarf die Übernahme eines Darlehensvertrages der Zustimmung des jeweiligen Darlehensnehmers. Diese Rechtsauffassung wird von einer Vielzahl von Rechtsanwälten geteilt. Mit dem Problem der Darlehensverkäufe an ausländische Investoren beschäftigt sich derzeit auch die Bundesregierung.

Darlehensschuldner können sich bei einer rechtswidrigen Androhung der Zwangsvollstreckung durch entsprechende Vollstreckungsgegenklagen wehren, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Anleger sollten daher neben den datenschutzrechtlichen Aspekten unbedingt prüfen lassen, welche Rechte ihnen gegenüber den Darlehensaufkäufern zustehen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „„Hudson Advisors & Lone Star““ anschließen.
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Jacob Adelmann AG insolvent! Enge Fristen für Insolvenzverfahren beachten!!!

Die Jacob Adelmann AG mit Sitz in Zürich in der Schweiz ist insolvent. Die BaFin bestätigte Anfang letzter Woche, dass die Eidgenössische Bankenkommission/EBK am 29.09.2006 das Konkursverfahren über die Jacob Adelmann AG eröffnet hat.

Zuvor war die BaFin am 11.08.2006 laut dem Branchendienst „kapital-markt intern“ gegen das Korrespondenzbüro der Jacob Adelmann AG in Duisburg mittels Untersagungsverfügung vorgegangen.

Forderungen müssen auch bis zum 15.11.2006 bei der Konkursliquidatorin Valeas Wirtschaftsberatung AG in Zürich angemeldet werden.

Die Jacob Adelmann AG wollte – teilweise mittels Bankschuldverschreibungen- Traumrenditen von ca. 50 bis 60 % jährlich für die Anleger erzielen, wie die sagenhaften Renditen genau erwirtschaftet werden sollten, blieb jedoch leider völlig im Dunkeln.

So warnte denn auch „kapital-markt intern“ Mitte dieses Jahres in der Ausgabe 24/06 bei der von der Jacob Adelmann AG offerierten Vermögensverwaltung „Finger weg“. Die offerierte „Mischung aus Traumrenditen und Sicherheit“ war kmi laut eigener Angabe „zu dubios“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Jacob Adelmann AG“ anschließen.
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Donnerstag, November 02, 2006

Weitere Vergleiche für Geschädigte der 13. Nürnberger Immobilienfonds KG erzielt

Für Geschädigte der Nürnberger Immobilienfonds bestehen nach wie vor sehr gute Chancen, sich von den Kreditverbindlichkeiten zu lösen und einen Teil des gezahlten Eigenkapitals sowie der Zins- und Tilgungsleistungen zurück zu erhalten.

Von den BSZ® Vertrauensanwälten Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) konnten wiederum für mehrere Gesellschafter der 13. Nürnberger Immobilienfonds KG sehr akzeptable Vergleiche erzielt werden, berichtet RAin Dr. Petra Brockmann, die die Vergleiche für die Mandanten erzielt hat.

Die Vergleiche beinhalten u.a. die Verpflichtung der Nürnberger Lebensversicherung AG, die Darlehensnehmer von den Kreditverbindlichkeiten bei der Fürst Fugger Bank freizustellen sowie einen Großteil des entstandenen Schadens zu ersetzen.

Regelmäßig lassen sich Ansprüche – so Rechtsanwältin Dr. Brockmann - aus Widerruf nach Haustürwiderrufsgesetz sowie aus culpa in contrahendo wegen unrichtiger Prospekt- und Vermittlerangaben begründen. Angesichts der guten rechtlichen Ansätze und der wirtschaftlichen Lage der Fonds sollten die Anleger ihre Ansprüche verfolgen.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Nürnberger Immobilienfonds“ bietet Gesellschaftern der Nürnberger Immobilienfonds die Möglichkeit, sich von BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälten über die rechtlichen Erfolgschancen und die Vergleichs- und Ausstiegsmöglichkeiten fachkundig beraten zu lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

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Mittwoch, November 01, 2006

Hilfe für geschädigte Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht kostenlos!

In letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt. Venturion AG, Phoenix Kapitaldienst, WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG und Deutsche Vermögensfonds stehen nur stellvertretend für viele andere Pleiten. Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Unterstützt wird er in diesem Irrglauben, durch interessierte Kreise die immer wieder von Abzockern sprechen, die den bereits geschädigten Anlegern noch den letzten Euro aus der Tasche ziehen wollen.

„Wir sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für unsere Tätigkeit. Aufnahmegebühren erheben wir nicht. Insoweit möchten wir uns von fragwürdigen Schutzvereinen etc. abgrenzen, die versuchen, aus der Not der Menschen Kapital zu schlagen. Bei uns müssen Sie keinem Verein beitreten und unnötige Vereinsgebühren bezahlen. Wir vertreiben keine Kapitalanlagen, sondern wollen dem einzelnen Anleger eine Hilfestellung bieten.“

Dieses Angebot auf einer Internetseite kann als Beispiel für viele weitere Anbieter die geschädigten Kapitalanlegern ihre Dienste offerieren, dienen. Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0 Euro, beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen Wundertaten zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden. Erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige.

Es gibt Verbraucherschützer die warnen vor allem, nur nicht vor sich selbst. Oft geht man hier nicht vorurteilsfrei an den Sachverhalt heran und lässt sich durch scheinbar überzeugende Schilderungen angeblich Geschädigter blenden und unterstellt auch gelegentlich Sachverhalte, die schlicht unzutreffend sind. Häufig springen Verbraucherschützer auf angeblich überhöhte Renditeversprechungen an und sehen den zur Herausgabe einer Warnmeldung erforderlichen betrügerischen Sachverhalt schon deshalb als begründet an, weil den Anlegern eine unrealistisch erscheinende Rendite in Aussicht gestellt worden ist, die nicht zur Auszahlung kam.

Dies ist eine falsche, jedenfalls unzureichende Sicht der Dinge. Dass spekulative Anlagen hohe Renditen versprechen können, aber eben auch riskant sind, wird sicher in den meisten Fällen durch den Anlageberater dem Kunden gegenüber auch in aller Offenheit und Deutlichkeit dargelegt. Nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass der angeblich betrogene Anleger äußerst geschäftserfahren und sich der Risiken des übrigens sauberen Geschäfts in vollem Umfang bewusst war.

Die Sparbuchmentalität mancher Verbraucherschützer ("mehr als 4 % Zinsen kann es gar nicht geben") verstellt den Blick und kann den Initiator in grösste Schwierigkeiten bringen. Auch ist es so, dass in den Fällen in denen die Kapitalanlage in den Sand gesetzt wurde 50% der Anleger selbst schuld sind. Einfach weil sie zu unkritisch auf das Angebot angesprungen sind und noch nicht einmal dafür gesorgt haben, dass im Zweifelsfall für die Durchsetzbarkeit einer Schadensersatzforderung z.B. wegen Falschberatung gesorgt ist.

Der BSZ® e.V. empfiehlt bei Kapitalanlagen eine zweite Person zum Beratungsgespräch mitzunehmen. Damit hat man, falls erforderlich, später einen wertvollen Zeugen. Besonders beweisnützlich ist es, die Ergebnisse des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll festzuhalten. Darin sollten sämtliche Namen der Anwesenden stehen, auch der des Beraters. Er sollte notieren, wie Sie bisher Ihr Geld angelegt haben, zum Beispiel an der Börse. Außerdem sind Aussagen zur Anlagehöhe, zum Anlageziel Anlagezeitraum und Bonität der Finanzierungsinstrumente wichtig. Wollten Sie zum Beispiel nur für kurze Zeit eine hohe Summe sparen oder regelmäßig ein kleineren Geldbetrag anlegen? Wie risikobereit sind / waren Sie ? Am Schluß sollte das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben werden.

Vor Vertragsabschluß sollte unbedingt geprüft werden, ob der Berater oder Vermittler: eine Fachausbildung nachweisen kann. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Ein Beratungsprotokoll verwendet. Andere Produktalternativen vorstellt. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder der Berater bereits im Erstgespräch schon auf einen Abschluß drängen, ist ein Wechsel zu einem unabhängigen, qualifizierten Berater geboten.
Abschließend ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.
Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.
Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

Auf der Webseite www.fachanwalt-hotline.de kann man sich aktuell über alle bereits bestehenden BSZ® Interessengemeinschaften informieren und falls gewünscht auch online anmelden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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