Donnerstag, November 02, 2006

Weitere Vergleiche für Geschädigte der 13. Nürnberger Immobilienfonds KG erzielt

Für Geschädigte der Nürnberger Immobilienfonds bestehen nach wie vor sehr gute Chancen, sich von den Kreditverbindlichkeiten zu lösen und einen Teil des gezahlten Eigenkapitals sowie der Zins- und Tilgungsleistungen zurück zu erhalten.

Von den BSZ® Vertrauensanwälten Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) konnten wiederum für mehrere Gesellschafter der 13. Nürnberger Immobilienfonds KG sehr akzeptable Vergleiche erzielt werden, berichtet RAin Dr. Petra Brockmann, die die Vergleiche für die Mandanten erzielt hat.

Die Vergleiche beinhalten u.a. die Verpflichtung der Nürnberger Lebensversicherung AG, die Darlehensnehmer von den Kreditverbindlichkeiten bei der Fürst Fugger Bank freizustellen sowie einen Großteil des entstandenen Schadens zu ersetzen.

Regelmäßig lassen sich Ansprüche – so Rechtsanwältin Dr. Brockmann - aus Widerruf nach Haustürwiderrufsgesetz sowie aus culpa in contrahendo wegen unrichtiger Prospekt- und Vermittlerangaben begründen. Angesichts der guten rechtlichen Ansätze und der wirtschaftlichen Lage der Fonds sollten die Anleger ihre Ansprüche verfolgen.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Nürnberger Immobilienfonds“ bietet Gesellschaftern der Nürnberger Immobilienfonds die Möglichkeit, sich von BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälten über die rechtlichen Erfolgschancen und die Vergleichs- und Ausstiegsmöglichkeiten fachkundig beraten zu lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

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