Mittwoch, November 09, 2016

GSI III GmbH & Co. KG / Wie hoch werden die Verluste wirklich?

Bereits im Februar 2016 wurde über die Lage bei den GSI Fonds I-IV berichtet und die Frage aufgeworfen, was die Anleger dieser Fonds zu erwarten hat. Nun scheint es beim Fonds GSI III Gewissheit darüber zu geben, dass die Verluste bis zu über 60% betragen können. Denn mit Schreiben vom 27.10.2016 hatte der Fonds im Rahmen der Liquidation ein solches Szenario angedeutet. Anleger sollten handeln. 


Beginnend mit dem Jahre 2008 hatte die GSI Fonds GmbH & Co. KG insgesamt drei Triebwerksfonds, hier GSI 2 bis 4 aufgelegt. Diese Art der Fonds fällt in den Bereich von „Spezialfonds“, da die überwiegende Zahl von Fonds Immobilien- oder Schifffonds sind. Die GSI Fonds hatten in Flugzeugtriebwerke von namhaften Herstellern investiert und im Rahmen von Kurzübersichten mitgeteilt, dass diese an vielen marktgängigen Flugzeugtypen, unter anderem von Airbus und Boeing, vermietet seien. Die Ausschüttungen sollten gemäß den Prospekten in den Anfangsjahren mit 6,5 %, und in den Folgejahren bis hin zu 8 % steigen. Begründet wurde dies mit dem  wertstabilen Wachstumsmarkt im Luftverkehr. Auch wurde damit geworben, mit exklusiven Vertriebs- und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten.

Bei den Fonds sollte es sich jeweils um sogenannte „Kurzläufer“ handeln, wobei die Laufzeit die sieben Jahre nicht übersteigen sollte. Die Fonds entwickelten sich – entgegen der Prognosen und Angaben – negativ, was sich nunmehr im Rundschreiben vom 27.10. 2016 zu bestätigen scheint. Die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 4 erfolgte im Mai 2014. Die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 3 erfolgte im Mai 2012. Zwar informierte die jetzige Treuhandgesellschaft, die Cologne Trustmanagement GmbH die Anleger regelmäßig über die Verkaufsaktivitäten. An der schlechten wirtschaftlichen Situation hat sich jedoch offensichtlich bis heute nichts Wesentliches geändert.

Ein betroffener Anleger des Fonds GSI N.2 hat mitgeteilt, damals von seiner beratenden Bank nur unzureichend über die Risiken dieser Investition aufgeklärt worden zu sein. Einen umfassenden Prospekt habe er nicht erhalten. Die damalige Beratung fand lediglich anhand einiger sogenannter Kurzinformationen/Flyer statt. In dem Flyer für den GSI Nr. 4 wurde z. B. damit geworben, dass durch die Beteiligung an diesem Fonds eine Investitionsmöglichkeit in dem Wachstumsmarkt Luftverkehr bestünde, Triebwerke nachweislich sehr wertstabile Anlagegüter sind und flexibel vermietet und wiederverkauft werden können, sehr günstige Triebwerksportfolios Käufer stattfinden würden, hohe, und gutachterlich prognostizierte Wertwachstumschancen bestehen würden.

Die Ausgangslage stellte sich für Anleger so dar, dass es sich um eine stabile und wertsichere Anlage und Investition handelt. Selbst wenn die angekündigten und geplanten Verkäufe der Triebwerke stattfinden sollten, dürfte feststehen, dass die Anleger Verluste erleiden werden.  Dies musste nun wohl auch die Geschäftsführung des GSI III eingestehen.

Neben den oben benannten klassischen Beratungsfehlern, wie z. B. ein nicht erwähntes Totalverlustrisiko, ein Wiederaufleben der Haftung, eine Rückforderung der Ausschüttungen etc. muss auch die Fondskonstruktion kritisch hinterfragt werden. Die Gesellschafter/Anleger der GSI Triebwerksfonds waren nämlich nicht unmittelbar an der vermietenden Gesellschaft beteiligt, sondern nur mittelbar über eine in England ansässige Gesellschaft. Auch stehen Prospektfehler im Raum. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft gegründet.  Betroffene Anleger können der „Interessengemeinschaft GSI Triebwerkfonds I-IV „ beitreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GSI Triebwerkfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GSI Triebwerkfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

aw

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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