Bereits im Februar 2016 wurde über die Lage bei den GSI Fonds I-IV berichtet und die Frage aufgeworfen, was die Anleger dieser Fonds zu erwarten hat. Nun scheint es beim Fonds GSI III Gewissheit darüber zu geben, dass die Verluste bis zu über 60% betragen können. Denn mit Schreiben vom 27.10.2016 hatte der Fonds im Rahmen der Liquidation ein solches Szenario angedeutet. Anleger sollten handeln.
Beginnend mit dem Jahre 2008 hatte die GSI Fonds GmbH &
Co. KG insgesamt drei Triebwerksfonds, hier GSI 2 bis 4 aufgelegt. Diese Art
der Fonds fällt in den Bereich von „Spezialfonds“, da die überwiegende Zahl von
Fonds Immobilien- oder Schifffonds sind. Die GSI Fonds hatten in
Flugzeugtriebwerke von namhaften Herstellern investiert und im Rahmen von Kurzübersichten
mitgeteilt, dass diese an vielen marktgängigen Flugzeugtypen, unter anderem von
Airbus und Boeing, vermietet seien. Die Ausschüttungen sollten gemäß den
Prospekten in den Anfangsjahren mit 6,5 %, und in den Folgejahren bis hin zu 8
% steigen. Begründet wurde dies mit dem
wertstabilen Wachstumsmarkt im Luftverkehr. Auch wurde damit geworben,
mit exklusiven Vertriebs- und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten.
Bei den Fonds sollte es sich jeweils um sogenannte
„Kurzläufer“ handeln, wobei die Laufzeit die sieben Jahre nicht übersteigen
sollte. Die Fonds entwickelten sich – entgegen der Prognosen und Angaben –
negativ, was sich nunmehr im Rundschreiben vom 27.10. 2016 zu bestätigen
scheint. Die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 4 erfolgte im Mai
2014. Die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 3 erfolgte im Mai 2012.
Zwar informierte die jetzige Treuhandgesellschaft, die Cologne Trustmanagement
GmbH die Anleger regelmäßig über die Verkaufsaktivitäten. An der schlechten
wirtschaftlichen Situation hat sich jedoch offensichtlich bis heute nichts
Wesentliches geändert.
Ein betroffener Anleger des Fonds GSI N.2 hat mitgeteilt,
damals von seiner beratenden Bank nur unzureichend über die Risiken dieser
Investition aufgeklärt worden zu sein. Einen umfassenden Prospekt habe er nicht
erhalten. Die damalige Beratung fand lediglich anhand einiger sogenannter
Kurzinformationen/Flyer statt. In dem Flyer für den GSI Nr. 4 wurde z. B. damit
geworben, dass durch die Beteiligung an diesem Fonds eine
Investitionsmöglichkeit in dem Wachstumsmarkt Luftverkehr bestünde, Triebwerke
nachweislich sehr wertstabile Anlagegüter sind und flexibel vermietet und
wiederverkauft werden können, sehr günstige Triebwerksportfolios Käufer
stattfinden würden, hohe, und gutachterlich prognostizierte
Wertwachstumschancen bestehen würden.
Die Ausgangslage stellte sich für Anleger so dar, dass es
sich um eine stabile und wertsichere Anlage und Investition handelt. Selbst
wenn die angekündigten und geplanten Verkäufe der Triebwerke stattfinden
sollten, dürfte feststehen, dass die Anleger Verluste erleiden werden. Dies musste nun wohl auch die
Geschäftsführung des GSI III eingestehen.
Neben den oben benannten klassischen Beratungsfehlern, wie
z. B. ein nicht erwähntes Totalverlustrisiko, ein Wiederaufleben der Haftung,
eine Rückforderung der Ausschüttungen etc. muss auch die Fondskonstruktion
kritisch hinterfragt werden. Die Gesellschafter/Anleger der GSI Triebwerksfonds
waren nämlich nicht unmittelbar an der vermietenden Gesellschaft beteiligt,
sondern nur mittelbar über eine in England ansässige Gesellschaft. Auch stehen
Prospektfehler im Raum. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft
gegründet. Betroffene Anleger können der
„Interessengemeinschaft GSI Triebwerkfonds I-IV „ beitreten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft GSI Triebwerkfonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft GSI Triebwerkfonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
aw
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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