Freitag, Juni 17, 2016

Magellan Maritime / Was ist geschehen? Fall Magellan ist als eine Art „Besonderheit“ anzusehen.

Nachdem die Anleger der Magellan Maritime darüber informiert wurden, dass diese einen Insolvenzantrag gestellt hat, sind nach wie vor viele Fragen ungeklärt. Die Lage ist unübersichtlich, so wie dies auch die FAZ vom 16.06.2016 mitteilt.


Einmal mehr geht es um einen „großen Schadenfall“ auf dem grauen Kapitalmarkt. Insgesamt sind circa 10.000 Anleger, welche in Schiffscontainer investiert haben, betroffen. Einmal mehr hat sich nunmehr auch das Risiko von sogenannten Direktinvestments verdeutlicht. Bei diesen Investitionen investieren Anleger direkt in die Anlagegüter, wie hier Schiffscontainer. Nicht selten werden solche Direktinvestments damit beworben, sechs Prozent und mehr an Rendite zu erzielen. Aufgrund der Direktanlage mag zumindest formell auch eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Investition ein Grund für Anleger gewesen sein, diese Direktinvestments abzuschließen. Der Schein trügt jedoch, so wie sich nunmehr im Fall Magellan verdeutlicht.

Circa 10.000 Anleger hatten eine Gesamtsumme von circa EUR 350 Mio. in rund 160.000 Container investiert. Die erworbenen Container wurden an die Firma Magellan zurückvermietet. Diese vermieteten Container lieh die Firma wiederum an Reedereien, vor allem in Taiwan und China, aus und vereinnahmte hierdurch auch die Mieten. Das Geschäftsmodell sah dann im Weiteren vor, dass am Ende der Laufzeit der Investition die Container zurückgekauft werden und hierdurch eine nicht unwesentliche Rendite erzielt werden sollte.

Nachdem nun aber Insolvenzantrag gestellt wurde, stellt sich vielen Anlegern die Frage, wie nun zu verfahren ist. Vorschnelle Kündigungen und/oder gegebenenfalls ein Widerruf der damals geschlossenen Verträge sollten nicht ohne weitere Prüfung ausgesprochen werden, da hiermit auch Nachteile verbunden sein können.

Seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters wird verlautbart, dass zumindest die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes gewährleistet sei, das heißt dass die Mieteinnahmen auch weiterhin vereinnahmt werden und insoweit auch den Anlegern zumindest im jetzigen Stadium formell zustünden. Auszahlungen dürfte es wohl erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geben.

Ungeachtet dessen ist der Fall Magellan aber bereits deshalb als eine Art „Besonderheit“ anzusehen, da für derartige Direktlagen erst seit diesem Jahr eine Prospektpflicht der Anbieter besteht.  So werden auch vergleichbare Investments kritisch zu hinterfragen sein, so wie zum jetzigen Zeitpunkt beim insolventen Anbieter Lignum, bei welchem Anleger Bäume erworben hatten.

Trotz der Tatsache, dass der Insolvenzverwalter zur Besonnenheit aufgerufen hat, sollten die Anleger nicht untätig bleiben und ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Denn zahlreiche Fragen im Hinblick auf den Verwaltervertrag etc. sind noch ungeklärt und äußerst fraglich.

Es bestehen für die Anleger ein Kaufvertrag und ein Verwaltungsvertrag. In keinem der Verträge wird aber die Vermietung der Container an Magellan vereinbart. Im Verwaltervertrag ist aufgeführt, dass Investoren die Magellan mit der Vermietung und Verwaltung der Container beauftragen und Magellan die Mieten für die Investoren einzieht.

Zu prüfen wäre nun, ob hierin eine treuhänderische Tätigkeit gesehen werden kann. Denn wenn es eine treuhänderische Tätigkeit wäre, so müssten die garantierten Mietanteile gesondert betrachtet werden, nämlich als Treuhandvermögen, mit der Folge, dass sie bis zur Auszahlung gesondert hätten aufbewahrt werden müssen. Gegebenenfalls knüpfen sich hieran weitere rechtliche Fragestellungen, auch aus strafrechtlicher Sicht, an.

Aus diesen Aspekten heraus können sich für die betroffenen Anleger eventuell Ansprüche gegen die Fondsverantwortlichen ergeben, so z.B. die Gründungskommanditisten etc. Wurde die Anlage als sicher vertrieben und geeignet für die Altersvorsorge, kann auch hierin eine Haftung begründet liegen.
Aufgrund dieser Umstände hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Magellan“ gegründet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

aw

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 16.06.2016 wieder. Noch eintretende  Änderungen können die Sach- und insbesondere die Rechtslage verändern.

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