Nachdem die Anleger der Magellan Maritime darüber informiert wurden, dass diese einen Insolvenzantrag gestellt hat, sind nach wie vor viele Fragen ungeklärt. Die Lage ist unübersichtlich, so wie dies auch die FAZ vom 16.06.2016 mitteilt.
Einmal mehr geht es um einen „großen Schadenfall“ auf dem
grauen Kapitalmarkt. Insgesamt sind circa 10.000 Anleger, welche in
Schiffscontainer investiert haben, betroffen. Einmal mehr hat sich nunmehr auch
das Risiko von sogenannten Direktinvestments verdeutlicht. Bei diesen
Investitionen investieren Anleger direkt in die Anlagegüter, wie hier Schiffscontainer.
Nicht selten werden solche Direktinvestments damit beworben, sechs Prozent und
mehr an Rendite zu erzielen. Aufgrund der Direktanlage mag zumindest formell
auch eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Investition ein Grund für Anleger
gewesen sein, diese Direktinvestments abzuschließen. Der Schein trügt jedoch,
so wie sich nunmehr im Fall Magellan verdeutlicht.
Circa 10.000 Anleger hatten eine Gesamtsumme von circa EUR
350 Mio. in rund 160.000 Container investiert. Die erworbenen Container wurden an
die Firma Magellan zurückvermietet. Diese vermieteten Container lieh die Firma
wiederum an Reedereien, vor allem in Taiwan und China, aus und vereinnahmte
hierdurch auch die Mieten. Das Geschäftsmodell sah dann im Weiteren vor, dass
am Ende der Laufzeit der Investition die Container zurückgekauft werden und
hierdurch eine nicht unwesentliche Rendite erzielt werden sollte.
Nachdem nun aber Insolvenzantrag gestellt wurde, stellt sich
vielen Anlegern die Frage, wie nun zu verfahren ist. Vorschnelle Kündigungen
und/oder gegebenenfalls ein Widerruf der damals geschlossenen Verträge sollten
nicht ohne weitere Prüfung ausgesprochen werden, da hiermit auch Nachteile
verbunden sein können.
Seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters wird
verlautbart, dass zumindest die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes
gewährleistet sei, das heißt dass die Mieteinnahmen auch weiterhin vereinnahmt
werden und insoweit auch den Anlegern zumindest im jetzigen Stadium formell
zustünden. Auszahlungen dürfte es wohl erst mit der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens geben.
Ungeachtet dessen ist der Fall Magellan aber bereits deshalb
als eine Art „Besonderheit“ anzusehen, da für derartige Direktlagen erst seit
diesem Jahr eine Prospektpflicht der Anbieter besteht. So werden auch vergleichbare Investments
kritisch zu hinterfragen sein, so wie zum jetzigen Zeitpunkt beim insolventen
Anbieter Lignum, bei welchem Anleger Bäume erworben hatten.
Trotz der Tatsache, dass der Insolvenzverwalter zur
Besonnenheit aufgerufen hat, sollten die Anleger nicht untätig bleiben und
ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen
lassen. Denn zahlreiche Fragen im Hinblick auf den Verwaltervertrag etc. sind
noch ungeklärt und äußerst fraglich.
Es bestehen für die Anleger ein Kaufvertrag und ein
Verwaltungsvertrag. In keinem der Verträge wird aber die Vermietung der
Container an Magellan vereinbart. Im Verwaltervertrag ist aufgeführt, dass
Investoren die Magellan mit der Vermietung und Verwaltung der Container
beauftragen und Magellan die Mieten für die Investoren einzieht.
Zu prüfen wäre nun, ob hierin eine treuhänderische Tätigkeit
gesehen werden kann. Denn wenn es eine treuhänderische Tätigkeit wäre, so
müssten die garantierten Mietanteile gesondert betrachtet werden, nämlich als
Treuhandvermögen, mit der Folge, dass sie bis zur Auszahlung gesondert hätten
aufbewahrt werden müssen. Gegebenenfalls knüpfen sich hieran weitere rechtliche
Fragestellungen, auch aus strafrechtlicher Sicht, an.
Aus diesen Aspekten heraus können sich für die betroffenen
Anleger eventuell Ansprüche gegen die Fondsverantwortlichen ergeben, so z.B.
die Gründungskommanditisten etc. Wurde die Anlage als sicher vertrieben und
geeignet für die Altersvorsorge, kann auch hierin eine Haftung begründet
liegen.
Aufgrund dieser Umstände hat der BSZ e.V. die
Interessengemeinschaft „Magellan“ gegründet.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services
GmbH anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
aw
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 16.06.2016
wieder. Noch eintretende Änderungen
können die Sach- und insbesondere die Rechtslage verändern.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen